Sanktionen des Presserats
Der Presserat kann drei Arten von Sanktionen erteilen:
- Hinweis
- Mißbilligung
- öffentliche Rüge (mit Abdruckverpflichtung)
- nicht-öffentliche Rüge (auf Abdruck wird verzichtet, z.B. aus Gründen des Opferschutzes)
Darüber hinaus kann der Beschwerdeausschuss trotz begründeter Beschwerde auf eine Maßnahme verzichten, wenn das betroffene Presseorgan den Fall in Ordnung gebracht hat (z.B. durch Abdruck eines Leserbriefs oder eine redaktionelle Richtigstellung).
Eine Auflistung unserer Rügen finden Sie hier.