Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
Mit fragwürdigen Modellrechnungen beschäftigt sich ein Leitartikel einer Tageszeitung. Der Autor erwähnt eine Untersuchung der Polizei, die in einem Ballungsraum eines deutschen Bundeslandes überdurchschnittlich viele Straftäter mit der Blutgruppe B festgestellt hat. Weiter wird berichtet, die Straftäter seien Nachfahren von Einwanderern aus einem osteuropäischen Land, in dem die Blutgruppe B überwiegend anzutreffen sei. Daraus wird schließlich das Fazit gezogen, dass die Integration der Einwanderer aus diesem Land noch immer nicht abgeschlossen sei. Unter Benutzung einer wissenschaftlich unhaltbaren »Blutgruppenkriminologie« stimuliere der Autor die durchaus vorhandenen ideologischen Überhänge nazistischer Herrenrassenmentalität mit ihren Lehren vom »Tätertyp« und »geborenen Verbrecher«, heißt es in der Beschwerde Biber den Text. (1988)
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Eine Lokalzeitung berichtet in mehreren Beiträgen über eine öffentliche Diskussion um die Neubesetzung der Leitung des Seniorenheims der Stadt. Betroffene und Politiker monieren eine Fehlbesetzung der Stelle mit einem nur kaufmännisch vorgebildeten Verwaltungsfachmann, dem die fachliche Qualifikation für die Betreuung alter Menschen fehle. Die politischen Parteien forderten eine ordentliche Stellenausschreibung, da der jetzige Leiter von der Verwaltung nur als Übergangslösung eingesetzt worden sei. Die Berichterstattung befasst sich auch mit der allgemeinen Frage, welche Qualifikation ein Heimleiter grundsätzlich benötigt. In einem der Beiträge wird ein anonymes Mitglied des Personals im Seniorenheim interviewt. Nach dessen Aussagen sei der Heimleiter kein Vertrauensmann. Er handle mit gezielten Ge- und Verboten zum Nachteil für die Bewohner und das Personal. Zudem habe er den Bereitschaftsdienst abgeschafft, so dass eine 24-Stunden-Pflege im Heim nicht gewährleistet sei. Dem neuen Heimleiter fehlten notwendige Kenntnisse und Menschlichkeit. Er mache nur das »Nötigste«. Zu Silvester habe er im Heim ein Alkoholverbot ausgesprochen. Drei Tage später druckt die Zeitung eine Gegendarstellung des Stadtdirektors zu diesem Interview ab. In den folgenden Tagen setzt die Zeitung die Berichterstattung zum Thema fort. In einer umfangreichen Stellungnahme weist der Stadtdirektor die Vorwürfe zurück. Außerdem wird berichtet, dass andere Beteiligte, darunter auch weitere Personalangehörige, die Kritik am Heim »untermauern«. Ein Strafverfahren gegen den Redakteur wegen Verleumdung durch das anonyme Interview wird in zweiter Instanz eingestellt. Jetzt beschwert sich der Stadtdirektor beim Deutschen Presserat. Sein Vorwurf: Bei keinem der Betroffenen wurde gegenrecherchiert. Die Beurteilung der fachlichen Qualifikation des Heimleiters obliege den zuständigen Gremien, nicht jedoch den anonymen Mitarbeitern des Seniorenheims. Die Berichterstattung verstoße gegen das Wahrhaftigkeits- und das Sorgfaltsgebot. (1988)
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In redaktionellen Texten unter der Rubrik Meldungen aus der Medizin« macht die Programmbeilage einer Tageszeitung unverblümte Werbung für Arzneimittel. Die Redaktion weist den Vorwurf einer verkappten Werbung für das Geschäft der Apotheker zurück und erklärt, sie betrachte »Meldungen aus der Medizin« als speziellen Leserservice. (1988)
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Der Leser einer Tageszeitung sieht in der Überschrift »Zigeuner immer dreister« eine unbegründete Stimmungsmache. Der Artikel selbst berichte über die Festnahme von acht Sinti und Roma und nicht darüber, dass sich eine Einbruchsserie verschlimmert habe. Er beziehe außerdem bestimmte Straftaten in ihrer Machart auf Zigeuner. Verlag und Redaktion der Zeitung bedauern, dass hier nicht ausreichend differenziert wurde. Die Mitglieder der Redaktion werden auf eine sensible Behandlung solcher Themen hingewiesen. (1988)
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Eine Tageszeitung berichtet über den öffentlichen Protest eines Vaters, der seine 23jährige Tochter »vor einem Trip in das Herkunftsland und Weitenzentrum einer Sekte bewahren« will, gegen »pseudo-religiöse Bewegungen«. Die Zeitung gibt unter voller Namensnennung den detaillierten Bericht des Vaters über die persönliche Entwicklung und den Werdegang seiner Tochter wieder. Diese sieht in der Berichterstattung einen unzulässigen Eingriff in ihr Privatleben. Die Redaktion lässt im nachhinein die junge Frau und eine Vertreterin der Sekte in Leserbriefen zu Wort kommen. (1988)
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Eine Tageszeitung berichtet unter voller Namensnennung über den Tod eines 46jährigen Mannes, der beim Schwimmen in der Weser aus noch nicht geklärter Ursache ertrunken ist. Ein Angehöriger des Verunglückten ist der Ansicht, dass mit der Nennung des Namens in die Privatsphäre der Familie eingegriffen wurde. (1988)
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Eine Boulevardzeitung berichtet: »Die Tragödie des 81jährigen, der seinen Neffen (36) erstach.« Der Artikel enthält eine »lange traurige Geschichte« über Hintergründe und Motive, die den alten Mann zu seiner Tat veranlassten: »Sein Neffe nahm ihm alles ab - deshalb stach der 81jährige zu.« Am folgenden Tag veröffentlicht die Zeitung einen weiteren Artikel: »81jähriger stach zu - Vater des Toten packt aus«. Diesmal gibt der Vater des Opfers seine Version des Geschehens wieder. - Unter der Überschrift »Da griff der Opa zum Messer... « berichtet eine Wochenzeitschrift über denselben Fall. Der 81jährige wird als »achtenswerter« Mann beschrieben, der es durch harte Arbeit und Sparsamkeit zu einem Vermögen gebracht hat, welches ihm vom Neffen wieder »abgeschwatzt« worden sei. Der Vater des Opfers beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht den Fall falsch dargestellt und die Persönlichkeitsrechte seines Sohnes verletzt. (1988)
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Im Juni 1988 ereignete sich im hessischen Ort Borken ein Bergwerksunglück, bei dem zahlreiche Bergleute ums Leben kamen. Ein Pfarrer nimmt verschiedene Pressemeldungen über das Verhalten von Journalisten bei der Berichterstattung über das Unglück zum Anlass, beim Presserat eine Beschwerde vorzutragen. Aus nicht dementierten Berichten sei zu entnehmen gewesen, dass Mitarbeiter einer Boulevardzeitung der Großmutter eines der Opfer unter infamen Vorspiegelungen« ein Foto des tödlich Verunglückten abschwatzten. Die Journalisten sollten erklärt haben, sie seien Vertreter eines Kirchenblattes. Zur Erledigung der Beerdigungsformalitäten benötigten sie unbedingt den Personalausweis des Toten. Dieser sei ihnen daraufhin ausgehändigt worden. Mitarbeiter einer Illustrierten sollten sich gegenüber der Witwe eines Unglücksopfers als Beauftragte des Arbeitgebers ausgegeben haben, um für die angebliche »Chronik des Unternehmens« die Herausgabe eines Fotos zu erschleichen.
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