Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
Um sich vor den Katzen eines Mieters zu schützen, spannt ein Hauseigentümer unterhalb des Küchenfensters der Katzenhalter mehrere Reihen Stacheldraht. Eine Lokalzeitung berichtet darüber und zeigt ein Foto des Wohnungsmieters aus einer Perspektive, die den Eindruck vermittelt, der Mann lehne sich hinter einigen Reihen Stacheldraht aus dem Fenster. In der Unterzeile findet sich der Satz: »Mit Stacheldraht vorm Fenster ins neue Jahr«. Der beschwerdeführende Hauseigentümer beanstandet, der Artikel erwecke den Eindruck, als ob die Mieter hinter Stacheldraht leben müssten. Überschrift und Bild verfälschten den Sachverhalt und stimmten nicht mit dem - unbestritten korrekten - Text überein. (1987)
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Die Leserin einer Boulevardzeitung wendet sich gegen einen Artikel unter der Überschrift »Immer mehr Deutsche heiraten AusländerInnen. Ausländische Frauen: erotisch und genügsam«. Sie beanstandet die Auflistung von Nationalitäten und Zuordnung bestimmter Eigenschaften von Frauen und hält diese Darstellung für »in äußerster Weise sexistisch und rassistisch«. (1988)
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Unter der Überschrift Depressionen: 73-jähriger sprang aus Fenster - tot« berichtet eine Lokalzeitung über den Freitod eines Mitbürgers. Der Vorname wird genannt, der Familienname ist abgekürzt, das Alter ist angegeben, der Ort und die Straße sind wiedergegeben. Die Redaktion erklärt, der Vorfall habe sich im Blickfeld der Öffentlichkeit ereignet. Deshalb habe es ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung gegeben. (1987)
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Eine Jugendzeitschrift veröffentlicht den folgenden Witz: Was ist der Unterschied zwischen einem Neger und einem Autoreifen? - Der Autoreifen singt keine Gospels, wenn man ihm Ketten anlegt! (1988)
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Die Autorin eines Buches über Synagogen beanstandet, dass die Ergebnisse ihrer jahrelangen Recherchen für dieses Buch in den Artikel einer Wochenzeitung zum selben Thema übernommen worden sind, ohne dass man sie als Quelle nennt. Es liege »Diebstahl« ihres geistigen Guts vor. Die betroffene Redaktion erklärt dazu, sie halte es nicht für fair, dass der Redakteur das bereits erschienene Buch der Beschwerdeführerin nicht zitiert habe. Durch Abdruck eines Leserbriefes und durch eine persönliche Entschuldigung habe man der Autorin jedoch Genugtuung verschafft. (1988)
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»Mögen die Eierköppe doch streiten, ob nun Mutter oder Vater... beider Bälger erwürgte« - Mit dieser Anspielung auf einen bekannten bundesdeutschen Kriminalfall beginnt die Kolumne »Taube Nüsse« in einer Zeitschrift. Von einer namentlich genannten Journalistin wird behauptet, sie sehe stets aus, »als wäre sie gerade irgendeinem Bette entstiegen«. Trotz mehrfacher Aufforderung gibt die Redaktion keine Stellungnahme ab. (1988)
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Unter der Schlagzeile »Neue Betrügertricks der Zigeuner« berichtet eine Tageszeitung, der Geldwechseltrick sei die neueste Variante, mit der polnische Zigeuner alte Menschen bestehlen. (1988)
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Unter der Schlagzeile »So besiegen Sie den Krebs« veröffentlicht eine Zeitschrift eine Serie, die auf den Erkenntnissen eines in der DDR ansässigen Wissenschaftlers beruht, dessen Name in Überschrift und Text immer wieder erwähnt wird. Ein Verlag in der Bundesrepublik beschwert sich für den Wissenschaftler, ihm würden mehrfach Zitate unterschoben, die nicht von ihm stammten. Außerdem enthalte die Serie zahlreiche Verdrehungen, Falschaussagen und Unwahrheiten. Neben einigen Angaben zur Person bestreitet der Wissenschaftler u. a., gesagt zu haben, ein Glas Buttermilch schütze vor Krebs, und razemische Milchsäuren wirkten gegen Krebsgefahr. (1988)
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