Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Fotografierverbot

Ehemalige Anhänger einer Sekte berichten in einer öffentlichen Veranstaltung über ihre Erfahrungen. Die Lokalzeitung informiert ihre Leser über den Vorgang. Sie teilt zum Schluß mit, daß ein namentlich genannter Redakteur trotz Filmverbots durch eine Fensterscheibe Videoaufnahmen machte, es zu einem Handgemenge mit Zuschauern kam und die Polizei gerufen werden mußte. Der für eine Presseagentur tätige Redakteur wehrt sich in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Namensnennung und Darstellungsweise, die ihm rechtswidriges Verhalten unterstelle. (1989)

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Aufruf zu Selbstjustiz

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief, der den Aufruf an Soldaten der Bundeswehr enthält, sie mögen »den Heiligen Geist« über einen namentlich genannten Mann kommen lassen, ihn dann vor die Unterkunft legen und ihn »fühlen« lassen, dass Leute seinesgleichen nicht zur Truppe gehören. Zwei Leserbeanstanden, dass der Leserbrief die öffentliche Aufforderung enthält, eine strafbare Handlung zu begehen: »Heiliger Geist« bedeutet, einen Kameraden gemeinschaftlich und unerkannt zu misshandeln. Die Redaktion entschuldigt sich: Diese Auslegung des Begriffs »Heiliger Geist« sei ihr nicht bekannt gewesen. (1989)

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Diffamierung von Sonderschülern

Eine Lokalzeitung berichtet über den überfall einer Boutique und erwähnt, dass der Täter ein ehemaliger Sonderschüler ist. Auch in der Berichterstattung über den Mord an einer Schülerin wird darauf verwiesen, dass der Angeklagte eine Sonderschule besucht hat. In einer dritten Veröffentlichung wird die Karriere eines behinderten Diplomingenieurs geschildert, der »ganz unten«, in einer Sonderschule, begonnen habe. Sonderschullehrer sehen in diesen Berichten Zusammenhänge zwischen Schwerverbrechen und Sonderschülern hergestellt und in skandalöser Weise uralte Vorurteile bestärkt. (1987)

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Todesanzeige

Der Ortsverein einer politischen Partei will in der Lokalzeitung der Stadt eine Todesanzeige veröffentlichen, in der ein Appell an die amerikanische Regierung enthalten ist, ihre massive Unterstützung für die Contra einzustellen und sich dem Friedensprozess in Mittelamerika nicht länger zu widersetzen. Die Verlagsleitung ist zum Abdruck der Todesanzeige nur unter der Bedingung bereit, dass diese Passage weggelassen wird oder aber der komplette Text an anderer Stelle des Anzeigenteils veröffentlicht wird. Um das Erscheinen der Anzeige unter den Todesanzeigen sicherzustellen, erklären sich die Autoren mit der Streichung der Passage einverstanden, beschweren sich aber beim Presserat, »weil eine marktbeherrschende Lokalzeitung sich dazu aufschwingt, nach eigenem Gutdünken zu entscheiden, welche Meinungsäußerung zulässig und damit publikationsfähig ist und welche nicht«. (1987)

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Unfallopfer

Sprache

Eine Boulevardzeitung berichtet über einen Unglücksfall, bei dem ein Vater sein sieben Monate altes Kind mit dem Traktor überrollte und tötete. Ein Leser äußert »Abscheu und Entsetzen« über die von der Redaktion gewählte Überschrift »Vater walzte Sohn platt«.

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Gegendarstellung

Krankheit

Eine Zeitschrift veröffentlicht Ablichtungen ärztlicher Verordnungen und Karteiblätter des Patienten Dr. Uwe Barschel. Die Abbildungen lassen erkennen, um welchen Patienten es sich handelt, welches Versicherungsverhältnis er unterhielt und welches Medikament gegen welches Symptom ihm verordnet wurde. Ein Ärzteverband wendet gegen die Veröffentlichung ein, sie mindere das Vertrauen in die ärztliche Verschwiegenheit und die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung. Es liege zudem ein Eingriff in die geschützte Privatsphäre eines Menschen vor. (1987)

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Behauptung ohne Beweise

In einem Beitrag mit der Überschrift »Stirbt bald ganz Afrika an AIDS?« berichtet eine Zeitschrift über die erschreckende Verbreitung der »Lustseuche« in den afrikanischen Ländern. Stammesriten, die oft mit wahren Gruppensexorgien enden, und käufliche Liebe seien geeignet, der Immunschwäche Tür und Tor zu öffnen. Jeder dritte Einwohner einer namentlich genannten afrikanischen Hauptstadt sei HIV-positiv. Die Regierung des Landes unternehme nichts dagegen. (1988)

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Satire