Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Eine Nachrichtenagentur verbreitet die Meldung von einem Brand in einem spanischen Atomkraftwerk. Diese Meldung wird von einerdeutschen Großstadtzeitung nicht übernommen. Daraufhin erhält die Redaktion einen Leserbrief. Der Autor will wissen, warum über diesen spektakulären Fall nicht berichtet wird. Die Redaktion veröffentlicht einen Ausschnitt des Briefes, in dem der Vorfall dargestellt wird. Anstatt auch die Frage des Lesers zu übernehmen, warum darüber nicht berichtet worden sei, leitet die Redaktion den Text mit der eigenen Formulierung ein: »Wie Sie kürzlich meldeten ...«. Auf den Protest des Verfassers hin erscheint der Ausschnitt des Leserbriefs ein zweites Mal, diesmal jedoch ohne den redaktionellen Halbsatz. In den folgenden Tagen berichtet die Zeitung in zwei Meldungen über den weiteren Verlauf des Zwischenfalls in Spanien. Der Verfasser des Leserbriefs sieht seine Äußerungen manipuliert und beschwert sich beim Deutschen Presserat. (1989)
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Ein 20jähriger Bergsteiger stürzt ab, wird tot geborgen. Die Lokalzeitung schildert den Unfall, nennt die Namen des Opfers und eines Zeugen. Weitere Personen, die am Geschehen beteiligt sind, werden nur mit Initialen gekennzeichnet. In einem Leserbrief erläutert der Vater des Bergsteigers den Unfallverlauf aus seiner Sicht. Diese Stellungnahme wird um die Kritik an der Namensnennung gekürzt und 14 Tage später veröffentlicht. Der Vater wendet sich daraufhin an den Deutschen Presserat. (1989)
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Unter der Schlagzeile »30 Pfund leichter in nur 15 Tagen« bietet eine Frauenzeitschrift ihren Leserinnen das Rezept einer Saure-Sahne-Diät an. Ein Arzt macht in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat geltend, er habe diese Diät entwickelt und zwei Jahre zuvor in einem Buch als Zwieback-Diät veröffentlicht. Er sieht die Ziffern 1, 3 und 4 des Pressekodex verletzt. Die Redaktion der Zeitschrift erklärt, sie habe das Diätrezept in den USA erworben und vier Jahre zuvor schon einmal als Super-Schlankheits-Diätangeboten. (1989)
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In einer Tageszeitung erscheinen neun Leserbriefe. Alle befassen sich mit Äußerungen eines Abgeordneten im Landtag zu umstrittenen Promotionsverfahren an einer Universität des Landes. Alle neun Leserbriefe stammen von fingierten Absendern. Die Redaktion stellt dies in einer der folgen Ausgaben unter der Überschrift »Fingierte Leserbriefe« richtig. Sie bedauert, dass es ihr trotz großer Sorgfalt hier nicht vollständig gelungen sei, die Echtheit der Leserbriefe zu überprüfen. Der betroffene Abgeordnete beklagt, dass die Richtigstellung seinen berechtigten Interessen nicht gerecht wird. (1989)
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Ein prominenter Sänger muss wegen einer Erkrankung Konzerte absagen. Eine Boulevardzeitung spricht von 18 Absagen innerhalb eines Monats, führt eine schwere Virusgrippe als Ursache an und zitiert den Sänger wörtlich: »Ich habe 39 Grad Fieber, bin völlig heiser«. Der Betroffene verlangt eine Gegendarstellung. Man einigt sich auf einen neuen Text in der gleichen Kolumne: Der Star-Tenor sei nach drei geplatzten Konzerten wieder fit, die Tournee könne jetzt weitergehen. In verschiedenen Pressemeldungen wird aber erneut über einzelne Ausfälle berichtet. Schließlich wird berichtet, der Sänger müsse drei Wochen in eine Klinik, die Tournee werde im nächsten Jahr nachgeholt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat verweist der Sänger auf mehrere Fehler: Es war keine Virusgrippe. Es wurden nur drei von 21 Konzerten abgesagt. Er wurde von seiner Frau gepflegt, musste nicht in eine Klinik. Zitate vermitteln den falschen Eindruck, als habe die Autorin mit dem Beschwerdeführer gesprochen. Dabei hat der sich weder so noch in anderer Weise tatsächlich zu seiner Krankheit geäußert. Von 39 Grad Fieber war nie die Rede. Die Redaktion erklärt, ihre Erstmitteilung sei zutreffend gewesen. Mit seiner Richtigstellung habe der Sänger bewusst eine Falschmeldung inszeniert. Die Zitate seien der Autorin von einem Sprecher des Künstlers mitgeteilt worden. (1989)
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Ein Nachrichtenmagazin berichtet, in der Bundesrepublik könnte jeder zweite der schwer Nierenkranken durch Empfang eines Spenderorgans wieder ein weitgehend normales Leben führen. »Doch die westdeutschen Nierenverpflanzer liegen weit zurück- nicht nur weil es an Spendernieren mangelt: Ein Kartell von Medizinern, Geräteindustrie und Dialysevereinen ist darauf bedacht, die Zahl der Blutwäsche-Patienten hoch zu halten«, heißt es im Vorspann. So habe ein Interessenverband, der sich um Dialyse und Nierentransplantation sorge, die Unterstützung für die notwendige Erweiterung eines süddeutschen Transplantationszentrums verweigert, statt dessen ein neues Dialysezentrum vorgeschlagen. Daraufhin sei das Projekt nicht weiter verfolgt worden. Der zitierte Verband sieht Ärzte und Institutionen diffamiert und verächtlich gemacht. Der Artikel enthalte eine Fülle unwahrer Behauptungen. (1989)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht unter der Überschrift »Krieg den Alten!« das Ergebnis einer Umfrage über das Verhältnis der jungen Generation zur alten. Auf drei Seiten, die jeweils mit dem Schlagwort »Krieg!« überschrieben sind, wird berichtet, dass die jungen Deutschen den Generationenvertrag kündigen, nachdem die Alten »unsere Welt ruiniert und uns die Zukunft genommen« haben. Dargestellt werden die Probleme staatlicher Daseinsfürsorge und schwindender familiärer Bindungen, der »Egoismus« und das »Anspruchsdenken« der Alten. Mitarbeiter einer Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Neurologie sehen in dem Beitrag eine Volksverhetzung, die Feindschaft und Hass gegen die Generationen der Alten wecke. Mit der Frage »Unterstützen Sie die Idee, alten Menschen zu erlauben, selbst den Zeitpunkt ihres Todes wählen zu können?« werde die menschenverachtende Devise propagiert, »wer nicht mehr arbeite, brauche auch nicht zu essen«. (1989)
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Eine Lokalzeitung kritisiert die Verwendung von »fragwürdigem Unterrichtsmaterial« an der Kaufmännischen Schule der Stadt. Schülern solle mit Ausdrücken wie »Spaghettifresser« und »Den verdammten Ausländern gehört der Führerschein entzogen« beigebracht werden, wie ein sachlicher Bericht auszusehen habe. Das Unterrichtsmaterial sei fragwürdig, wenn es unkommentiert bleibe. Es habe unter Ausländern zu Unruhe geführt Warum die Schule es verwendet habe, sei nicht zu erfahren gewesen, da ein Gesprächspartner von der Schule nicht zu erreichen gewesen sei. Zwei Wochen später veröffentlicht die Zeitung unter der Überschrift »Nicht ausländerfeindlich« eine Stellungnahme der Schule. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wirft eine Lehrerin der Schule dem Verfasser der kritischen Betrachtung vor, ungeprüft Behauptungen übernommen zu haben, die beim Leser Eindrücke entstehen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen. (1989)
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