Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Eine Zeitschrift klärt ihre Leser auf, wie einige Terroristen»am Ende im realen Sozialismus der DDR ein kleinbürgerliches Glück fanden«. U.a. wird über die Lebensweise einer Terroristin in der DDR berichtet: »Es gab null Männerbekanntschaften. Für die Männer im Betrieb war sie ein Mannweib, weil sie immer nur in Hosen und mit kurzgeschnittenem Haar herumlief«. Ferner wird behauptet, die Frau solle »schon während ihrer aktiven Zeit fast jede Jung-Terroristin verführt haben«. Ein Foto der Betroffenen ist mit dem Begleittext versehen: »... hier bei einer Radtour von ihrer lesbischen Freundin fotografiert«. Journalistinnen halten die Veröffentlichung für diskriminierend. (1990)
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Eine Leserin einer Lokalzeitung stößt sich an einem Kommentar des Blattes, der nach ihrer Ansicht rassische Diskriminierung und Vorurteile schürt. Der Kommentar beginnt mit der Kinderfrage » Warum sind Zigeuner böse?«. Er schildert den Vorfall, bei dem bettelnde Zigeuner an der Haustür einem Kind eine Spardose entwendeten, leitet über zu der Feststellung, Pauschalurteile seien unzulässig, und beschreibt die Lebensweise dieser Menschen, deren Verhältnis zur übrigen Bevölkerung sich in den letzten Jahren entkrampft habe. Diese mühsam erreichte »Normalität" sei durch das massenweise Eindringen rumänischer Zigeuner nun aber mehr als in Gefahr. Es beginne »eine Lunte zu glimmen«. Probleme werden geschildert. Der Kommentator hält die rumänischen Zigeuner in der Heimat für nicht wirklich bedroht und schließt mit der Aussage, gegen eine so sinnlose Heimsuchung müsse ein Land sich wehren können. (1990)
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Eine Lokalzeitung kommentiert den Lebensstil der Zigeuner und die Probleme ihres Aufenthalts in Deutschland. Der Meinungsbeitrag wird eingeleitet mit der Bemerkung, die Menschen am Ort hätten dicke Schlösser vor ihren Türen und Toren, um zumindest ihren engsten Lebensraum zu schützen, denn die Stadt sei »fest in den Händen der rumänischen Zigeuner«. Zwischen allgemeinen Abhandlungen über die Lebensweise der Zigeuner als »Nomaden« erscheint die Formulierung: "Ein wenig Mafia, ein wenig indisches Kastentum. Das, was in ... untergebracht ist, gehört der untersten Stufe an«. Ein Leser beklagt, dass in Zusammenhang mit den Konflikten, die durch die Aufnahme von 1400 Roma in der Stadt entstanden seien. Diskriminierung betrieben werde. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet über einen Strafprozess gegen einen ehemaligen Anwalt, der zu seiner Verteidigung die Vermutung vorbringt, die Straftat sei tatsächlich als Racheakt von einer »feindlichen Zigeunersippe« durchgeführt worden. (1987)
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Die Partnerschaft einer westdeutschen Großstadt mit einer Stadt in Frankreich führt zu einer gemeinsamen Ratssitzung der Kommunalpolitiker beider Städte. Die deutsch-französische Freundschaft stehe mit der friedlichen Revolution in Deutschland auf dem Prüfstand, stellt die örtliche Zeitung in einem Beitrag zu diesem Anlass fest. Die Konferenz habe lediglich durch das fast schon »obligatorische Agitprop-Theater« einer namentlich genannten Partei kurzweilig unter Seriositätsverlust gelitten. Der Beitrag der Vertreter dieser Partei sei völlig aus dem Rahmen gefallen und habe für Furore gesorgt. Die Zeitung schreibt von einer »Attacke« und einem »ideologischen Pamphlet«, an dem die Machthaber der einstigen DDR ihre helle Freude gehabt hätten. Die betroffene Partei beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht Bericht und . Meinung vermischt. (1990)
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Der Leser einer Lokalzeitung schickt der Redaktion einen Brief zur Situation in der DDR. Er kritisiert Kommunismus und Stalins Kriegsverbrechen, setzt beides in Bezug zu Nazi-Verbrechen und folgert: »Nazi-Verbrechen waren dagegen ein Klacks«. Die Zeitung veröffentlicht die kritischen Aussagen gegen den Kommunismus und Stalin und ändert die Äußerung des Briefschreibers zu Nazi-Verbrechen ab in die Formulierung »drängen sich Vergleiche zu den Nazi-Verbrechen auf«. Der Autor beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht seinen Brief »zensiert« und in »völlig abgeänderter Form«gedruckt. (1990)
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Eine Zeitschrift berichtet kritisch über Zusammensetzung, personelle Verflechtungen und das Mitteilungsblatt eines Vereins, der sich als »Selbsthilfegemeinschaft kritischer Medienkonsumenten« versteht Der Verein prangere tendenziöse Berichterstattung und Medienmanipulation in öffentlich-rechtlichen und in privaten Sendeanstalten an. Dazu wird ein Beispiel mitgeteilt. Verfassungsbeschwerden, mit denen der Verein einen direkten Einfluss auf das Programm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten habe erstreiten wollen, seien nicht zugelassen worden. Der Vorsitzende des Vereins habe in diesem Zusammenhang von einem » von Linksradikalen unterwanderten« Senat gesprochen. Zwischen Abschluss der Recherche und dem Zeitpunkt des Erscheinens der Zeitschrift hatten sich Änderungen im Vorstand sowie beim offiziellen Mitteilungsblatt des Vereins ergeben, die in der Veröffentlichung nicht berücksichtigt sind. Der Vorsitzende des Vereins bemängelt die Recherche und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Dem gleichzeitigen Verlangen nach einer Gegendarstellung kommt die Zeitschrift nach. In Anmerkungen fügt die Redaktion hinzu, dass der Beschwerdeführer bei seiner Gegendarstellung in einigen Punkten recht hat. In ihrem Editorial weist die Chefredakteurin auf die Gegendarstellung hin und bekennt, Fehler gemacht zu haben. (1990)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht eine Zeichnung, die einen kaum bekleideten Mann zeigt, der sich in eindeutig erkennbarer Absicht an einem Kind zu schaffen macht. Dazu erscheint die Bildunterschrift: »In letzter Zeithäufen sich die Berichte über den sexuellen Missbrauch von Kindern - Vergessen wir aber trotz aller Abscheu nie: Kinderschänder sind auch nur Menschen«. In einer der nächsten Ausgaben folgen als Cartoon aufgemachte Zeichnungen zum gleichen Thema, in denen sich kleine Mädchen erwachsenen Männern »anbieten«. Die Bildunterschrift lautet: » Wer ist schuld am sexuellen Missbrauch von Kindern?«. Beim Deutschen Presserat gehen sechs Beschwerden gegen diese Veröffentlichungen ein, u. a. vom Deutschen Frauenrat und vom Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit. Standpunkt der Beschwerdeführer: Die Darstellung verletzt die Würde von Mädchen und Frauen, ist verhüllte Pornographie, verniedlicht Gewaltandrohung, rückt den Lustgewinn des Täters in den Mittelpunkt. Das Thema eignet sich nicht für eine satirische Betrachtung. (1990)
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Eine Zeitschrift verbindet einen Beitrag über die Vergütung von Führungskräften mit einer Karikatur, in der ein Mann einem anderen ein Paket mit den Worten überreicht: »Ein kleines Zusatzangebot unserer Firma«. In dieses Paket ist eine leichtbekleidete Frau »eingepackt«. Eine Unternehmerin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie hält diese Darstellung ebenso wenig witzig wie eine vergleichbare, in der »Türken« oder »Neger« aus der Kiste springen. (1990)
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