Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
In Bild und Wort berichtet eine Lokalzeitung, angesichts des sommerlichen Wetters in den letzten Tagen hätten die Getränkehändler ohne Ende ausgeliefert. Engpässe habe es aber nicht gegeben. Zitiert wird ein namentlich genannter Getränkevertrieb mit der Aussage, er habe sich auf das schöne Wetter eingestellt. Eine Gewerbliche Schule wertet die Bildunterzeile als Werbung, die der Glaubwürdigkeit der Presse schade. (1990)
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Unter der Überschrift »Die Geschäfte der Seelenfänger« behauptet eine Zeitschrift, Anhänger einer Sekte drängten mit aggressiven Methoden ins Immobiliengeschäft und gründeten laufend neue obskur: Vereine, um leichtgläubige Menschen auszunehmen. Berichtet wird über das Beispiel einer Wohnungsgesellschaft, die eine billige Mietwohnung freimachen und teuer verkaufen wollte, was den Mieter in den Selbstmord getrieben habe. Für Tarnorganisationen der Sekte sei u.a. die Anschrift dieser Gesellschaft angegeben worden. Der Firmeninhaber folge der Aufforderung der Sekte, für sie Geschäfte zu tätigen und Geld zu machen. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung verletze die Mitglieder der Sekte in Ihrer Menschenwürde, indem sie aufgrund ihrer religiös-weitanschaulichen Überzeugung als ungeeignete und gefährliche Geschäftsleute dargestellt werden. Die Zeitschrift bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf ein Gerichtsurteil. Zwar gehöre ein religiöses oder weltanschauliches Bekenntnis grundsätzlich zu dem von dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfassten Sphärenkreis. Diesen Schutz gebe aber selbst auf, wer sein Bekenntnis in die Öffentlichkeit trage,' auch indem er sich an hervorgehobener Stelle engagiere. Dies habe der Firmenchef im vorliegenden Fall getan, indem er zwei Grundstücke für die Errichtung einer Sektenschule erwarb. (1990)
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In einem groß aufgemachten Exklusiv-Beitrag zitiert eine Illustrierte Äußerungen prominenter Politiker über politische Gegner und Freunde der eigenen Partei. Entnommen sind die oft wenig schmeichelhaften Bemerkungen Protokollen, die der DDR-Staatssicherheitsdienst über Telefonabhöraktionen angefertigt hat. In der Schlagzeile des Textes wird die Befürchtung artikuliert, die erschnüffelten Interna könnten Munition für die deutschen Wahlen liefern. Betroffen ist auch ein Fraktionsvorsitzender in einem westdeutschen Landtag. Er soll in einem Telefongespräch z. B. von seinem Bundesvorsitzenden behauptet haben, der esse keinen Fisch und kein Fleisch, der werde nichts. Ein Rechtsstreit wird für erledigt erklärt, nachdem sich die Zeitschrift verpflichtet hat, aus dem Stasi-Material nichts mehr zu zitieren. Zwischenzeitlich hat der Betroffene auch den Deutschen Presserat angerufen. Er kann sich an das Telefongespräch nicht mehr erinnern. Selbst wenn es Mitschnitte gebe, könne niemand ausschließen, dass sie aus dem Zusammenhang gerissen oder sinnentstellt wiedergegeben worden seien. Zitate daraus seien ein schwerer Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. Die Veröffentlichung vollende die kriminellen Praktiken des Staatssicherheitsdienstes. (1990)
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In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wendet sich eine Partei gegen die Wahlkampfberichterstattung mehrerer Tageszeitungen vor den Landtagswahlen. Thema der Berichterstattung ist jeweils das Wahlprogramm der Partei, insbesondere die Forderung, den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches ersatzlos zu streichen. Dies hätte zur Folge, so die Presseberichte, dass sexuelle Handlungen von erwachsenen Männern an 14- bis 18jährigen gleichen Geschlechts nicht mehr bestraft würden. In diesem Zusammenhang erinnern einige der Blätter an die weitergehende Forderung, Sex mit Kindern freizugeben, welche die Partei einige Jahre zuvor gestellt, jedoch später wieder verworfen hatte. Die Beschwerdeführer sehen sich fehlinterpretiert und vermuten, dass die Zeitungen eine übereinstimmende Berichterstattung abgesprochen haben. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet von einer Warnung der Polizei vor “Landfahrern” und wirft die Frage auf, ob “Landfahrer” für eine Reihe von Einbrüchen in der letzten Zeit verantwortlich seien. In der Nähe der Tatorte hätten ”Landfahrer” Waren angeboten, die offensichtlich aus Einbrüchen stammten. (1988)
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In einer Kurzmeldung teilt eine Lokalzeitung ihren Lesern mit, in einer Gerichtsverhandlung habe der Angeklagte Hand an sich gelegt. Die Überschrift lautet: »Roma schnitt sich vor Gericht in den Hals«. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über eine Schießerei zwischen »Landfahrern« auf einem Wohnwagenplatz und die anschließende Fahndung der Polizei. In dem Text werden die Handelnden ausschließlich als »Landfahrer« bezeichnet. (1988)
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Ein Lokalzeitung schildert einen Fall von Trickdiebstahl, den zwei »Ausländerinnen « zum Nachteil einer Rentnerin unter Gebrauch von Schlafmitteln verübten. Nach den Täterinnen wird gefahndet. Der Text endet mit der Bemerkung, nach Angaben der Polizei handele es sich möglicherweise um eine Gruppe von ausländischen »Landfahrern«. Ähnliche Fälle seien aus anderen Orten bekannt. (1988)
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Eine Lokalzeitung berichtet über Krawalle um die Räumung eines besetzten Gebäudes. Im Flur des Hauses habe man u. a. eine Telefonliste zur »generalstabsmäßigen Verteidigungsplanung« der Besetzer gefunden. Die Liste wird zu dem Bericht abgebildet. Zwei Bürger der Stadt sehen in der Veröffentlichung der Liste einen Eingriff in die Privatsphäre und beschweren sich beim Deutschen Presserat. Ihrer Meinung nach hat die Liste »Aufforderungscharakter«: Das beweisen telefonische Belästigungen. (1990)
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