Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Ein Fotoamateur äußert sich in einem Brief an eine Zeitschriftenredaktion kritisch über eine Kamera. Das Schreiben trägt in großen Buchstaben die Aufschrift »KEIN LESER-BRIEF«. Dennoch wird der Brief auszugsweise veröffentlicht. Auf den Protest des Autors reagiert die Redaktion nicht. Erst als sie vom Deutschen Presserat erfährt, dass der Betroffene Beschwerde eingelegt hat, bietet sie dem Beschwerdeführer den Abdruck eines Leserbriefs an, »dessen Inhalt auf die Richtigstellung der Fakten abzielt«. (1991)
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Zwei Regionalzeitungen drucken den gleichlautenden Beitrag eines Bonner Korrespondenten ab, in dem es um »Startschwierigkeiten« eines neuen Teams in einer Bonner Parteizentrale geht. Dabei wird der Wechsel eines Funktionsträgers in die Staatskanzlei einer Landesregierung als befreiend gewertet. Er werde als inkompetent und illoyal geschildert. Bei seinem Ausstand soll es beißende Kritik an der neuen Führungsspitze gegeben haben. Der Betroffene wehrt sich durch eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Berichterstattung sei einseitig und grob fehlerhaft. (1991)
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Der Direktor einer Stadt, in deren Umgebung Schlacke einer alten Kupferhütte gelagert wird, reicht beim Deutschen Presserat eine Sammelbeschwerde ein. Drei Presseorgane hätten durch reißerisch aufgemachte Überschriften in der Bevölkerung Angst und Verunsicherung hervorgerufen. Es werde wahrheitswidrig berichtet, Dioxin habe den ganzen Ort verseucht. Dadurch habe das Ansehen seiner Stadt großen Schaden erlitten. Eine Boulevardzeitung hatte unter der Überschrift »Der Tod aus der Kupferschlacke - Sie hat den ganzen Ort verseucht - Schon vier Tote« über eine trügerische Idylle berichtet. In der Schlacke der alten Kupferhütte lauere der Tod. Sie enthalte große Mengen des Giftes Dioxin und habe den ganzen Ort verseucht. Vier Menschen seien unter ungeklärten Umständen gestorben, viele andere klagten über Krankheiten. Eine Zeitschrift ließ ihre Leser wissen, die Stadt sei »eine einzige Gifthalde«. Der schleichende Tod lauere in den roten Bergen am Stadtrand. Überall in der Stadt herrsche Panik, sei kaum Platz für andere Gefühle. Hobbygärtner säten in diesem Frühjahr erst gar nicht mehr aus, Mütter sperrten ihre Kinder ein. Überall seien Verbotsschilder angebracht. Berichtet wird auch, dass mehr als 800000 Tonnen der Dioxin-Schlacke in über 220 Orten zur Aufschüttung bei Fußballfeldern, Kinderspielplätzen und Schulhöfen verwendet werden. Eine zweite Zeitschrift hatte unter der Überschrift »Krebsgift Dioxin - unsere Kinder in höchster Gefahr« über die entsetzliche Entdeckung berichtet, dass 800 000 Tonnen Giftschlacke auf Schulhöfen, Spazierwegen, Sport und Spielplätzen verarbeitet worden seien. Fast 300 deutsche Städte seien betroffen. In einer »Liste des Todes« wird mitgeteilt, in welchen großen deutschen Städten Sport- und Kinderspielplätze mit der Schlacke belegt sind. (1991)
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Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift » Wurfstern ins Auge - Rudi (9) blind« über den Unfall eines Kindes. Beim Spielen habe der neunjährige Marcel seinen gleichaltrigen Freund Rudi mit einem Wurfstern so schwer verletzt, dass dieser auf einem Auge erblindete. Die Zeitung zitiert den verletzten Jungen und dessen Eltern. In dem Bericht nennt die Zeitung außer den Vornamen der beiden Jungen auch den Namen der Wohnsiedlung, in der sich der Unfall ereignete. Die Eltern des angeblichen Täters beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie wenden sich erst elf Monate nach der Veröffentlichung an den Presserat, weil sie erst jetzt von dessen Existenz erfahren. Die Anschuldigungen gegen den Sohn haben sich als haltlos herausgestellt. Rudi hat sich mit dem Wurfstern selbst verletzt. Durch die unhaltbare Diffamierung des Berichts habe die Familie - so die Beschwerdeführer-erheblichen Schaden genommen. Es habe Telefonterror und Angriffe gegen den Sohn in der Schule gegeben. Die zuständige Polizeidirektion, von der Geschäftsstelle des Presserats befragt, gibt an, der Bericht über das Unglück sei bereits vernichtet worden. (1990)
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Eine Lokalzeitung berichtet von Unregelmäßigkeiten in der Buchführung eines örtlichen Wohlfahrtsverbandes. 46000 Mark seien nichtrichtig verbucht worden. Der Geschäftsführer habe erklärt, hiervon keine Kenntnis gehabt zu haben, wolle jedoch die Verantwortung für die Fehler einer Sachbearbeiterin übernehmen. Einige Tage später folgt ein zweiter Bericht, in dem weitere Fälle unkorrekter Buchführung mitgeteilt werden. In diesen Fällen hätten Mitarbeiter auf Anweisung des Geschäftsführers gehandelt. Der Betroffene reagiert mit einer Gegendarstellung, die auch veröffentlicht wird. Der Mann sieht sich verleumdet und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sei vor der Veröffentlichung nicht mit den Vorwürfen konfrontiert worden. (1989)
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Eine Zeitschrift bezieht in einen Bericht über die Hintergründe der Entführung eines 8jährigen Jungen und über die Lebensumstände, Herkunft und Entwicklung des inzwischen überführten Täters auch den Vater des Entführers ein. Der Mann wird auf einem Foto gezeigt. Sein Name, Wohnort und Beruf werden erwähnt. Im Text und in der Bildunterzelle wird ihm das Zitat unterstellt: »Mein Sohn verdient keine Gnade.« Zuvor hatte der Vater dem Reporter einer Boulevardzeitung Auskunft über das Verhalten seines Sohnes im Elternhaus gegeben. Der Inhalt dieses Gesprächs war darauf in zwei Boulevardzeitungen wiedergegeben worden. Auch in diesen Veröffentlichungen waren ein Foto des Betroffenen so wie das Zitat »Keine Gnade« enthalten. Das Foto des Vaters in der Zeitschrift stammte aus dem Jahre 1985 und war aus Anlass eines Dienstjubiläums veröffentlicht worden. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat bestreitet der Vater das ihm zugeschriebene Zitat und beklagt, dass sein Foto ohne seine Einwilligung verwendet wurde. (1988)
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Eine Lokalzeitung berichtet über einen Mann, der nach siebenjähriger Haft in der DDR wegen Fluchthilfe nun in einem Schreiben an den DDR-Justizminister u. a. Freispruch, Rehabilitierung, Schadenersatz sowie die Bestrafung der Schreibtischtäter fordert. Der Betroffene sei überzeugt, dass er für Fluchthilfe keine Strafe, sondern einen Orden verdient habe. Diese Berichterstattung sei sinnentstellend, beklagt sich der Mann in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Daraufhin berichtet die Zeitung noch einmal über den Beschwerdeführer, der wegen Fluchthilfe siebeneinhalb Jahre im Zuchthaus habe verbringen müssen. (1989)
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Eine Zeitung berichtet, dass zwei prominente Bundespolitikerinnen den Übertritt in eine andere Partei planen. Sie beruft sich auf Informationen, die sie am Rande des Bundesparteitages erhalten haben will. Die Meldung ist am Vortag von der Redaktion auch den Agenturen zur Verfügung gestellt worden. Dies führt zu ihrer Verbreitung auch über den Rundfunk. Eine der beiden Politikerinnen dementiert am folgenden Tag. Sie denke nicht an einen Wechsel, Verhandlungen habe es nicht gegeben. Die Betroffene legt auch Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Es dürfe nicht möglich sein, eine politisch diskriminierende Äußerung zu verbreiten, ohne vorher ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Nach Eingang der Beschwerde führt die Zeitung ein Redaktionsgespräch mit der Beschwerdeführerin über die Politik ihrer Partei. (1989)
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