Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Privatleben

Ein Autodieb, verfolgt an der Polizei, rast mit Vollgas in ein anderes Auto. Dessen Fahrerin stirbt. Der Beifahrer wird leicht verletzt. Ein Boulevardblatt beschreibt das Unglück, nennt die Frau mit vollem Namen, erwähnt Vornamen, Alter und Wohnort des Beifahrers. Und unterstellt, dass beide ein wunderschönes Liebes-Wochenende hatten verbringen wollen. Der Mann beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die persönlichen Umstände der Beteiligten seien schlichtweg erfunden und erlogen. Er sei nicht der Freund der getöteten Frau, sondern ein Kollege. Es habe sich auch nicht um einen »Liebes-Ausflug« gehandelt. Auch hätten er und die Frau nicht vorgehabt, »ein wunderschönes Liebes-Wochenende zu verbringen«. Mitarbeiter der Zeitung seien unangemeldet im Krankenzimmer erschienen. Obwohl des Raumes verwiesen, hätten sie in unsäglicher Sturheit den Verletzten im Beisein der Ehefrau und Kollegen zu Aussagen bewegen wollen. Die Zeitung ist der Ansicht, an der privaten Autofahrt des Beschwerdeführers habe ein öffentliches Interesse bestanden. Die Darstellung des Falles beruhe auf Angaben von Informanten. Wegen des Vorwurfs, sie habe es an der notwendigen Sensibilität und Zurückhaltung fehlen lassen, habe sich die Redaktion entschuldigt. Man habe sich auch über den Abdruck eines Folgeartikels geeinigt, in dem Elemente einer geforderten Gegendarstellung wiedergegeben und; die Angaben über die angebliche Beziehung korrigiert wurden. Zuvor hatte der Beschwerdeführer Strafanzeige erstattet. (1994)

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Verletzung religiöser Gefühle

Das Ordinariat eines Bistums beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei Kolumnen in einer Tageszeitung. Unter der Überschrift »Jesus klebt« befasst sich der Autor des ersten Beitrags zustimmend mit einer Fernsehsendung und behauptet von religiösen Gefühlen: »Es gibt sie nicht. Sie sind eingebildet und nichts als das traurige Ergebnis einer gründlichen Gehirnwäsche«. Weiter heißt es: »Die Leser dieser Kolumne aber dürfen einmal richtig Gutes tun: Papstwitze schicken (und andere lustige Religionsschmähungen)!« Der zweite Text setzt sich unter der Überschrift »Der Jesus-Trick« mit der Person eines ehemaligen Kandidaten für das Amt des deutschen Bundespräsidenten auseinander. »... sollte für den Posten des Jesus ehrenhalber nominiert werden; die Mixtur aus Frechheit und Wehleidigkeit prädestiniert ihn dafür... Hätt' Maria abgetrieben, wär' uns das erspart geblieben.« Beide Artikel verstießen gegen das religiöse Empfinden von Christen, so der Beschwerdeführer. Bei den beanstandeten Beiträgen sei vor allem der satirische Grundcharakter der Kolumne in Rechnung zu stellen, erklärt die Zeitung. Sie habe sich mittlerweile im Bewusstsein der vielschichtigen Leserschaft als eine durch und durch alternative, keineswegs automatisch die Grundlinie der Redaktion widerspiegelnde wöchentliche Gastkolumne etabliert. In beiden Veröffentlichungen sehe man, angestoßen durch das öffentliche Echo, zu dem auch die Beschwerde des Bistums gehöre, weniger die Gefahr der Schmähung als vielmehr ein Beispiel journalistischer Geschmacklosigkeit. Sie beziehe sich sowohl auf den Beitrag des Autoren als auch auf den Umstand, dass in diesem Fall die Redaktionsleitung nicht korrigierend eingegriffen habe. (1993)

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Selbsttötung

Kritik an einem Stadtrat

Eine Tageszeitung kritisiert in Berichten und Kommentar Baumfällaktionen in einer Stadt ihres Verbreitungsgebiets. Außerdem druckt sie drei Leserbriefe zu diesem Thema ab. Angelastet wird das Unternehmen dem namentlich genannten Ersten Stadtrat. Dieser habe kaltschnäuzig Recht und Gesetz gebrochen; er habe einen ausgeprägten Mangel an Unrechtsbewusstsein, er sei ein hohes Sicherheitsrisiko. Der Magistrat der Stadt legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, weil die Aussage der Zeitung unwahr und verleumderisch sei. Von den Schreibern der kritischen Leserbriefe erwirkt er Unterlassungserklärungen: In der Aufforderung der Zeitung an die Leser, weiterhin kritisch ihre Meinung in Form von Leserbriefen zu äußern, sieht er eine Aufwärmung aller Verleumdungen. Er hält es für nicht hinnehmbar, »irregeleitete Leserbriefschreiber« in das Messer laufen zu lassen, um eine selbst erzeugte Kampagne am Leben zu erhalten und zu verstärken. Die Redaktion betont, dass der genannte Stadtrat politisch und tatsächlich verantwortlich sei für das, was im Namen des Bauamtes der Stadt geschah und geschieht: Das eindeutig rechtswidrige Fällen von Pappeln im Stadtgebiet, das ein Bußgeldverfahren durch die übergeordnete Behörde der Landesverwaltung zur Folge hatte, sei vorn dem Betroffenen zwar nicht persönlich angeordnet, wohl aber gutgeheißen und ausdrücklich begrüßt worden. (1992)

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Unbegründete Befürchtungen geweckt

Unter der Überschrift »Gesundheitsfalle Kühlschrank! Todesgefahr für Millionen durch unsichtbare Giftdämpfe« berichtet eine Zeitschrift über gesundheitsschädigende Kühlschränke. Sie schildert Schicksale mehrerer Betroffener, die angeblich Opfer des in Kühlschränken enthaltenen FCKW geworden sind. Ein Hersteller von Fluorchlorkohlenwasserstoff, dessen Forderung nach einer Gegendarstellung von der Zeitschrift abgelehnt worden ist, beschwert sich beim Deutschen Presserat: Das als giftig beschriebene FCKW sei nachweislich nicht gesundheitsschädigend. Die Redaktion verweist darauf, dass der Beschwerdeführer in dem Artikel nicht genannt worden und daher auch nicht direkt von den Vorwürfen betroffen ist. (1993)

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Wahrheitsgehalt

Eine Tageszeitung berichtet über die Tagung einer Juristenvereinigung, die sich mit dem § 218 des Strafgesetzbuches und die seinerzeit bevorstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beschäftigt Zwei Teilnehmer der Tagung werfen der Zeitung in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine wahrheitswidrige Berichterstattung vor. Zum einen seien Zitate und Referate verdreht; zum anderen seien Namen nachlässig recherchiert worden. Als Gipfel der unkorrekten Wiedergabe bezeichnen die Beschwerdeführer die Verdrehung des Schlussworts eines Professors, der laut Artikel einen Angriff auf ungewollt Schwangere gestartet haben soll. Tatsächlich habe der Wissenschaftler ausgeführt, dass die Nutznießer des neuen Gesetzes die Väter seien, die sich nun noch bequemer aus der Verantwortung ziehen könnten. Schließlich finde sich in dem Beitrag eine unzulässige, da nicht gekennzeichnete Vermischung von Bericht und Kommentar. Die Redaktion sieht in ihrem Artikel einen Meinungsbeitrag. Da die Zeitung den kämpferischen Standpunkt der Juristenvereinigung in bezug auf den Streit um den § 218 nicht teile, sei es legitim gewesen, die Tagung zum Anlass einer kritischen Bewertung zu machen. (1993)

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Meinungsumfrage

Namensnennung

Eine Wochenzeitung berichtet unter Berufung auf die Kriminalpolizei, dass ein Altenpflegerzahlreiche ältere Damen um sechsstellige Summen betrogen haben soll. Der Mann sei flüchtig. Deshalb werde nach ihm gefahndet. In seinen Büroräumen seien offensichtlich auch Beweismittel für die Unterschlagung von Geldern sichergestellt worden: Über eine Anwältin legt der Betroffene Beschwerde beim Deutschen Presserat ein: Er sieht sich identifiziert und vorverurteilt. Identifiziert insofern, als sein Vorname genannt, der Anfangsbuchstabe seines Nachnamens angegeben und sein Büroschild abgebildet worden seien. Die Redaktion verweist auf Polizeiangaben als Grundlage der Berichterstattung. Eigene Recherchen hätten die Untersuchungen der Polizei bestätigt und ergänzt. (1993)

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Selbsttötung

Fünf Zeitungen schildern den Sprung eines 15jährigen Mädchens aus dem Flurfenster eines Hochhauses. In allen Berichten ist von Liebeskummer die Rede, der den Tod des Mädchens verursacht habe. Die Familie bemängelt in Beschwerden beim Deutschen Presserat die unwahre Berichterstattung. Sämtliche Zitate seien frei erfunden. Die Mutter habe mit keinem Reporter gesprochen. Die Tochter sei weder tabletten- noch alkoholsüchtig gewesen: Sie habe auch keinen Streit mit den Eltern gehabt. (1993)

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Diskriminierung von Ausländern

Beim Deutschen Presserat gehen drei Beschwerden über die Berichterstattung des Chefredakteurs einer Zeitschrift zu den Themen »Asylanten« und »Ausländerkriminalität« ein. Nach Meinung einer Leserin provoziere eine solche Art von Berichterstattung Anschläge auf Flüchtlingsheime. Zudem werde dadurch Ausländerhass geschürt. Ein Leser nimmt daran Anstoß, dass in dem Kommentar »Wir lassen uns nicht für dumm verkaufen!« impliziert werde, dass die meisten Asylbewerber Geld durch' kriminelle Machenschaften verdienen. Dritter Beschwerdeführer ist der Deutsche Journalistenverband, der sich an dem Kommentar stört: »Jetzt wollen wir Bürger Taten sehen: Scheinasylanten ab nach Hause, aber schnell!«. Der Chefredakteur schickt zahlreiche Artikel aus anderen Presseorganen, die belegen sollen, dass dort auch über Einschlägiges« berichtet wird. Dabei sei zu beachten, dass breite Bevölkerungskreise sich mit ihren Sorgen auf diesem Gebiet nicht genügend durch die Medien vertreten fühlten. (1993)

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