Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Eine Boulevardzeitung berichtet, dass sich Anwohner einer Straße mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich gegen die Auflage neuer Erschließungsgebühren durch die Stadt gewehrt haben. »Wieder Niederlage für, Gully-Udo« lautet die Überschrift. Mit »Gully-Udo« ist der Bürgermeister der Stadt gemeint. Dabei wird darauf angespielt, dass dieser im Rahmen der Stadtsanierung die Gullydeckel mit dem Stadtwappen hatte versehen lassen. Der Bürgermeister sieht in der Bezeichnung »Gully-Udo« eine Ehrverletzung und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Stadtverordnetenversammlung habe seinerzeit mit großer Mehrheit die Sanierung des Marktplatzes beschlossen. Die Angriffe der Zeitung gegen den Bürgermeister seien schon deswegen in keiner Weise angebracht, da es sich um eine Kollegialentscheidung des Magistrats gehandelt habe, die überhaupt nicht erkennen lasse, wer im einzelnen für oder gegen die Entscheidung votiert habe. Die Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Die Kosten für die Erneuerung der Gullydeckel seien den Anlegern des Markplatzes auferlegt worden. Dies hätte zu heftiger Kritik und mehreren Rechtsstreitigkeiten geführt. Die Redaktion ist deshalb der Auffassung, dass es weder schmähend noch ehrverletzend sei und erst recht kein Angriff auf die Würde des Betroffenen, wenn sie die in der Stadt übliche Bezeichnung des Bürgermeisters als »Gully-Udo« kolportiere. (1994)
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Eine Zeitschrift lässt verschiedene Personen zu Wort kommen, die Rauschgift konsumieren. Zu der Frage »Heute schon gekifft?« äußern sich' einige junge Leute positiv. Ein weiterer Beitrag behandelt die politische Diskussion zur Freigabe des Rauschmittels. Hinweise auf Spiele, die Begriffe wie »Joint« und »Shillum« erklären, ergänzen die Texte: Ein Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Verharmlosung der harten Droge Haschisch. Er fragt die Redaktion der Zeitschrift, ob sie sich an den Massenmedien orientiere; die aus unersichtlichen Gründen einer Art Herdentrieb folgend, die tatsächlichen Folgen und Auswirkungen von Haschischkonsum verschweigen würden. Die Zeitschrift erklärt, sie definiere sich als Bote, nicht als Nachricht selbst. Die von dem Beschwerdeführer monierten Passagen seien Zitate, die per An- und Abführung und Kursivsatz kenntlich gemacht seien. Das Pro und Contra offizieller Stellen werde informativ thematisiert. Haschisch sei außerdem keine harte Droge. Es gebe keinerlei medizinischen Beweise dafür, dass Haschisch abhängig mache. Den Bedenken des Elternkreises habe man durch die Veröffentlichung des Leserbriefes »Wir klagen Sie an« Rechnung getragen. (1994)
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»Braucht ein Pfarrer ein Haus für 2,1 Millionen?« fragt ein Boulevardblatt seine Leser und berichtet über den Neubau eines Pfarrhauses auf einem eigenen, sehr wertvollen Stadtgrundstück. In dem Beitrag heißt es: »Jetzt langen die christlichen Abkassierer kräftig zu. Dabei geht es allerdings nicht um Peanuts. Sondern um 2,1 Millionen!«. Vier Bürger der Stadt äußern sich zu dem Vorgang. Übereinstimmendes Urteil: Die Kirche hat bessere Möglichkeiten, ihr Geld auszugeben. Die Landeskirche sieht in der Veröffentlichung eine Schmähung mit dem Ziel, den Bau eines Pfarrhauses als Beleg für Verschwendungssucht in der Kirche darzustellen: Richtig sei, dass die Neubaukosten 600.000 Mark betragen. Hinzu kommen Abbruchs-, Entsorgungs- und Gründungskosten in Höhe von 300.000 Mark. Das mit einem Wert von 1,2 Millionen Mark bezifferte Grundstück musste nicht angekauft werden. Es sei Pfarrgelände. Die Rechtsabteilung der Zeitung erklärt, man habe die Kirche nicht schmähen wollen, sondern nur die Frage gestellt, ob ein Pfarrer ein Haus im Wert von 2,1 Millionen Mark benötige. Das Projekt der Pfarrei habe in der Stadt erheblichen Ärger verursacht. (1994)
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In einem Beitrag unter der Überschrift »Eishockey-Skandal«-Aufstand gegen die Berlin-Hasser« stellt ein Boulevardblatt in Wort und Bild die verantwortlichen Funktionäre eines Hockey-Verbandes vor. Diese hatten zuvor drei Sportvereinen aus Berlin die Lizenzen entzogen. Unter Hinweis auf die Telefonnummern der Beteiligten werden die Leser aufgerufen, telefonisch den »Herren« doch einmal die Meinung zu sagen: Die Betroffenen, von zahlreichen Anrufern belästigt, wenden sich an` den Deutschen Presserat. Sie sehen durch diesen Aufruf die Grenzen der Pressefreiheit überschritten. Die Redaktion verweist auf den vorangegangenen Streit um Lizenzen, der den Eindruck habe entstehen lassen, die Verantwortlichen seien »Berlin-Hasser«. Einen Tag nach der Veröffentlichung habe man die Angelegenheit mit einem Interview bereinigt. Der verantwortliche Redakteur bedauert, dass die Telefonnummern der Büros der beteiligten Funktionäre angegeben worden sind. (1994)
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Ein Kameramann stolpert im Dunkeln über seine Katze, prallt gegen einen Schrank, stürzt und ist seitdem querschnittsgelähmt. Ein Boulevardblatt berichtet über die Tragödie, nennt Namen, Alter, Beruf und Wohnort: Und erwähnt, dass der Mann einst der Lebensgefährte einer namentlich genannten bekannten Schauspielerin war. Die jetzige Freundin des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat: Sie sieht die Persönlichkeitsrechte ihres Partners verletzt. Die Chefredaktion der Zeitung widerspricht und verweist auf den Charakter der Kolumne, die sich mit Personen aus dem Bereich der Medien beschäftigt. Der Verunglückte habe einen großen Namen in der Film-Szene und während seiner Freundschaft mit der erwähnten Schauspielerin mehrfach für Home-Stories posiert. (1994)
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Ein Rollstuhlfahrer beschwert sich beim Deutschen Presserat. Eine Lokalzeitung hat ihn namentlich genannt und erwähnt, dass er durch Vermittlung eines Geistlichen beim Besuch Michael Gorbatschows in der Stadt dessen Autogramm erhalten hat: Der Betroffene wehrt sich gegen die Nennung seines Namens. Er fühlt sich durch den Artikel gedemütigt. Ein entsprechender Leserbrief sei nicht abgedruckt worden. Die Zeitung vertritt die Auffassung, der Behinderte sei im Zusammenhang mit Gorbatschow eine Person der Zeitgeschichte gewesen. Die Veröffentlichung der Leserzuschrift habe man abgelehnt, da diese noch einmal ins Licht der Öffentlichkeit rücke, was der Beschwerdeführer nicht veröffentlicht haben wollte. (1994)
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Zwei Leser stören sich an einer Werbeanzeige der Republikaner in einer Lokalzeitung. Darin ist von Asylantenkriminalität die Rede und es wird die Frage gestellt, wer die Bürger davor schützt. Die Kritiker monieren in ihrer Beschwerde' beim Deutschen Presserat, dass die Veröffentlichung weder als Leserbrief noch als Anzeige gekennzeichnet. ist. Es mache sie betroffen, dass ein Verleger sein unabhängiges Medium für die unverhohlene Propaganda der Republikaner hergebe. Die Zeitung verweist darauf, dass sie in einer folgenden Ausgabe richtiggestellt habe, es handele sich um eine Anzeige. (1994)
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