Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Unter der Überschrift »Postbote (42) liebte Schülerin (11)« berichtet eine Lokalzeitung über ein Strafverfahren gegen einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen. Dabei wird die Beziehung als eine Liebesromanze geschildert. Kind und Mutter werden im Foto präsentiert, mit Augenbalken unkenntlich gemacht. Vornamen und Alter sind angegeben. Ein Frauenbegegnungszentrum legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Dem erwachsenen Mann werde die Verantwortung für sein Handeln abgenommen durch die Schilderung der Tat als Kavaliersdelikt und das Aufzeigen von prominenten Beispielen, die zeigen, warum Männer junge Mädchen lieben (und umgekehrt). »Diese Darstellungsweise in der Zeitung fördert nach unserer Auffassung das Delikt des sexuellen Missbrauchs und macht sich damit im moralischen Sinne schuldig.« Die Gerichtsberichterstattung entspreche in allen Punkten der Wahrheit, entgegnet die Zeitung. Sie habe sich die wörtlich zitierten Äußerungen nicht zu eigen gemacht, vielmehr ergebe sich aus der Berichterstattung eindeutig, dass diese vom Angeklagten zum Zwecke der Verteidigung und seiner Rechtfertigung vor Gericht gemacht worden seien. (1994)
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Eine Lokalzeitung nimmt in zwei Artikeln Stellung zu den Aussagen und Auswirkungen der Kriminalstatistik 1993 auf die personelle Ausstattung der Polizei im Grenzkreis: Der Innenminister lehne personelle Konsequenzen aus den tatsächlich steigenden Kriminalitätsraten ab, weil seine Statistik auf nur neun Monate angelegt - 1993 »keine alarmierende Zunahme« erkennen lasse. Auf solche Schönfärberei reagierte man in den Führungsetagen des Bundesgrenzschutzes mit Kopfschütteln, schreibt der Autor in einem zweiten Bericht. Das Innenministerium des Landes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Autor mache sich Aussagen und Wertungen anonymer Informanten zu eigen, ohne dafür irgendeinen Wahrheitsbeweis anzutreten. Er habe auch jeden Versuch unterlassen, die Vorwürfe beim Ministerium zu überprüfen. Die Zeitung beruft sich auf Aussagen kompetenter Vertreter der Polizeidirektion und des Bundesgrenzschutzes. (1994)
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An drei Tagen berichtet eine Boulevardzeitung vom »Aufstand der Kurden«. Die Schlagzeilen umreißen den Textinhalt: »Kurden-Terror - Überall brennen Autobahnen - Krawalle in den Städten - Sie zünden sich selbst an«. Beschrieben werden die anlässlich der Demonstrationen von Kurden begangenen schweren kriminellen Übergriffe. Überschrift eines Folgeberichts: »Wieder die Kurden!«. Die Humanistische Union beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Aufmachung der Nachrichten. Sie erwecke den Eindruck, als ob alle Kurden mit diesen Übergriffen zu identifizieren seien. Die Zeitung entgegnet, eine Überschrift müsse im Zusammenhang mit dem jeweiligen Bericht gesehen werden. Aus den Berichten werde deutlich, dass nicht der Volksgruppe insgesamt die Übergriffe angelastet werden. (1994)
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Eine Zeitschrift, die ihre Leserinnen und Leser mit Informationen aus der Politik versorgt, widmet einen Beitrag dem »Problem Asylbewerber«. Dazu wird u. a. ausgeführt: »Deutschland ist nicht mehr das Paradies für Wirtschaftsflüchtlinge... Eine deutliche Mehrheit der Deutschen - das zeigen Umfragen - steht Ausländern positiv gegenüber. Das Problem bleibt die große Zahl der Asylbewerber ...«. Eine Leserin beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ihr Standpunkt: Ausländische Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen, werden mit dem diskriminierenden und menschenverachtenden Begriff »Wirtschaftsflüchtlinge« belegt und als »Problem« dargestellt. Das Vorhandensein von Ausländerfeindlichkeit in der Bundesrepublik wird schlichtweg geleugnet. Die unzutreffenden Aussagen schüren gezielt Hass und Vorurteile gegen ausländische Menschen. Die Herausgeber der Zeitschrift berufen sich auf demoskopische Untersuchungen. Danach existiere in Deutschland eine breite Grundströmung, die die Aussage rechtfertige: »Die Deutschen sind ausländerfreundlich«. Der Begriff »Wirtschaftsflüchtling« sei weder diskriminierend noch menschenverachtend, weil er lediglich den Gegensatz zu Bewerbern, die aus politischen Gründen Asyl beantragen, trennscharf bezeichnen will. (1993/94)
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Eine Lokalzeitung preist unter der Rubrik »Rezept des Tages« eine Lammkeule »Nicosia« aus Zypern an. In dem Beitrag sind viermal Produkte eines Würzmittelherstellers erwähnt. Ein Journalist sieht darin Schleichwerbung und trägt dem Deutschen Presserat eine entsprechende Beschwerde vor. Die Zeitung ist sich keiner Schuld bewusst. Wenn ein Rezept für ein bestimmtes Gericht veröffentlicht werde, müssten auch diejenigen Produkte namentlich genannt werden können, die für dieses Rezept gedacht seien. Weder der Autor des Rezepts noch die Zeitung hätten einen kommerziellen Nutzen aus der Erwähnung gezogen. (1994)
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Eine Zeitschrift präsentiert unter der Überschrift »Am Ende des Jahres sehen wir, wem Hörner und Teufelsschwänze wuchsen - Teufel und Teufelchen '93« zehn Personen, von denen verschiedene im Jahr 1993 wegen schwerer Straftaten bzw. wegen des Verdachts schwerer Straftaten von sich reden machten: Innerhalb dieser Personengruppe erscheint auch das mit Teufelshörnern versehene Porträt eines Zeitschriftenredakteurs: Dieser wird als »Medien-Teufel des Jahres« tituliert. Ein Kollege des Betroffenen beschwert sich beim Deutschen Presserat. Ein seit vielen Jahren als seriös bekannter Journalist werde wegen seiner Berichterstattung über die Tötung eines Terroristen in Bad Kleinen bösartig diffamiert.
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Eine Wochenzeitung berichtet über einen Verein, in dem Männer lernen, `die eigene Gewalttätigkeit zu bekämpfen. Der Autor zitiert aus einem Gutachten des Vereins: »Der Gewalttäter ist von niedriger Intelligenz, skrupellos und körperlich roh«. Die Gruppenberatungen des Vereins werden in Anlehnung an ein angebliches Zitat von einem Mitarbeiter als »Kneipengespräche auf höherem Niveau« bezeichnet, Ein Vertreter des Vereins beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er bemängelt zahlreiche Ungenauigkeiten und stört sich an dem Zitat aus dem Gutachten: Der Leser müsse durch die Form der Darstellung annehmen, dass der Verein seine Klienten mit Gewaltproblemen ebenso einstufe. (1994)
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nter der Überschrift »Auf einen Blick-Cannabis« stellt das Jugendmagazin einer Tageszeitung verschiedene Hanfsorten bildlich und textlich vor. Neben Farbe, Konsistenz, Herkunft und Wirkung wird auch der Preis der jeweiligen Sorte aufgelistet. Ein Arzt und Vater zweier minderjähriger Jugendlicher ist empört, dass in dem Heft jeglicher Hinweis auf die Gefahren von Drogensucht, Abhängigkeitsbildung und mögliche kurz- oder langfristige Gesundheitsschäden fehle. Für den jugendlichen Leser seien Hasch oder Marihuana indem vorliegenden Artikel nicht als Droge identifizierbar, sondern eher als eine Art »im Supermarkt erhältlicher Gesundheitstee pflanzlicher Herkunft.« In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat bringt der kritische Leser ferner zum Ausdruck, er vermisse Aufklärung darüber, dass der Besitz kleiner Mengen Haschisch oder Marihuana strafrechtlich nicht` mehr verfolgt wird, letztlich aber Besitz und Konsum immer noch in einem strafrechtlichen Kontext zu sehen seien. Die Zeitung widerspricht dem Vorwurf, sie betreibe Produktwerbung für ein Rauschgift. In dem Text seien Haschisch, Cannabis oder Marihuana eindeutig als Droge beschrieben und auch so genannt. Die gesundheitsschädigende Wirkung von Haschisch oder Marihuana sei jugendlichen Lesern bekannt. Auch die Tatsache, dass der Handel mit diesem Stoff illegal ist; könne als bekannt vorausgesetzt werden. (1994)
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