Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Personenverwechslung

In einer Pressemitteilung teilt die Katholische Regionalstelle mit, dass eine Pastoralreferentin die Leitung der katholischen Seelsorge im örtlichen Kreiskrankenhaus übernehmen wird. Ein neuer Pfarrer werde zu einem Drittel seines Dienstes als Priester im neuen Seelsorgeteam des Krankenhauses mitarbeiten. Der bisher als Krankenhausseelsorger tätige Pater werde im Alter von 77 Jahren in den Ruhestand treten. Die Veränderung sei notwendig, weil das Kloster, das bisher den Pater zur Verfügung gestellt habe, wegen des Rückganges der Ordens- und Priesterberufe geschlossen werde. Unter der Rubrik »Mecker-Ecke« kommentiert die örtliche Zeitung die Abberufung des bisherigen Seelsorgers. Die Zeitung beruft sich dabei auf Erzählungen zweier Bekannter des betroffenen Paters. Dessen Vorgesetzte hätten den Seelsorger überraschenderweise abserviert. Abschließend stellt der Autor des Kommentars die Frage: »Schon mal was von christlicher Nächstenliebe gehört, Herr Dekan?« - Der Dekan sieht sich durch diese Formulierung öffentlich verleumdet und erhebt Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Verfasser des Artikels habe nicht recherchiert. Er selbst sei weder dienstlich noch privat mit der Angelegenheit befasst. Zudem sei zwei Tage vor Erscheinen des Kommentars die Pressemitteilung des Regionaldekans der Zeitung zugegangen. Die Redaktion räumt ihren Fehler ein. Tatsächlich sei nicht der Dekan, sondern der Regionaldekan zuständig gewesen. In der gleichen Rubrik habe man den Fehler richtig gestellt. Außerdem habe man die Pressemitteilung veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung kritischer Leserbriefe habe die Redaktion zunächst gezögert; da die Briefe nachweislich aus dem engsten Umfeld des Beschwerdeführers stammten. Inzwischen hätten sich aber Verfasser und Beschwerdeführer versöhnt. (1995)

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Gott geleugnet

Eine Tageszeitung veröffentlicht in ihrem Jugendmagazin unter dem Motto »Totgesagte leben länger« die Auflistung, einer sogenannten »Fünferbande«. Zu dieser gehört neben Elvis, Jim Morrison, Punk und dem deutschen Film auch Gott. Von dessen »Anhängern« heißt es u. a., sie »brachten in seinem Namen Millionen Andersgläubige um«. Die Konferenz Evangelikaler Publizisten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Mit dieser Schilderung Gottes seien die religiösen Gefühle der Christen aufs schärfste verletzt worden. Er zähle sich zu den Anhängern Gottes, so der Geschäftsführer der Konferenz, habe aber weder einen anderen Menschen im einzelnen, noch »Andersgläubige« im allgemeinen umgebracht. Die Chefredaktion des Blattes räumt ein, dass die Veröffentlichung strittig sei. Sie weist darauf hin, dass sie eingehende Beschwerden in Form von Leserbriefen veröffentlicht habe: Auch der Beschwerdeführer habe einen Brief mit einer Entschuldigung erhalten: Ihm sei versichert worden, »dass eine derartige Entgleisung nicht mehr vorkommen wird.« (1995)

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Bezeichnung “Nigger”

Unter der Überschrift “Grün ist die Heidi” glossiert eine Tageszeitung die Proteste deutscher Politiker gegen die französischen Atomversuche auf dem Mururoa-Atoll. Ihr Schiff auf der Fahrt dorthin und die Stimmung darauf werden als “ein Abenteuer von Joseph-Conradschen Dimensionen” beschrieben. Wörtlich schreibt der Autor: “Die allmorgendlichen Statements kamen von einem steuerlos im Ozean hin- und hergeschleuderten Rosthaufen mit einer Mannschaft, so braun, so träge und so schicksalergeben wie zwanzig Nigger von der Narzissus.” Ein Leser stößt sich an dem Vergleich und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Herstellung eines Zusammenhangs zwischen dem angeblich funktionsuntauglichen Schiff und der Hautfarbe seiner Mannschaft sei geeignet, in Teilen der Bevölkerung Vorurteile gegenüber Schwarzen zu fördern und zu festigen. Hinzu komme, dass es sich um eine eigene, wertende Beschreibung durch die Zeitung handele und nicht um eine bloße Wiedergabe einer Beschreibung von Joseph Conrad. Die Zeitung weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Die Glosse habe einen durchgehend ironisch-parodistischen Zug, der sich gleichmäßig gegen alle darin erwähnten Personen richte, also nicht nur oder gar vorrangig die farbige Besatzung des Protestschiffes. Bei der Formulierung “Nigger von Narzissus” handele es sich um eine Anspielung auf den berühmten Roman “The Nigger of the Narcissus” von Joseph Conrad aus dem Jahre 1897. Die Glosse sei insgesamt aufgebaut auf der Atmosphäre der Conradschen See-Erzählungen, die in der missglückten Protestfahrt zu dem Mururoa-Atoll wiedergefunden werde. (1995)

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Kruzifix-Urteil

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach es gegen die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit verstößt, dass in den Klassenzimmern bayerischer Grund- und Hauptschulen obligatorisch Kreuze hängen, greift eine Satirezeitschrift in einem größeren Beitrag auf. Auf ihrer Titelseite zeigt sie den gekreuzigten Jesus als Halter einer Toilettenpapierrolle und fragt in der Schlagzeile. “Nach dem Kruzifix-Urteil: Spielt Jesus noch eine Rolle?” Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Konferenz Evangelikaler Publizisten und eine Leserin rufen den Deutschen Presserat an. Alle sind der Ansicht, dass mit dieser Veröffentlichung der christliche Glaube verhöhnt, Jesus Christus und das Kreuz in blasphemischer und gotteslästerlicher Weise dargestellt werden. Der Chefredakteur des Blattes lässt den Presserat wissen, dass er sich zu dieser Angelegenheit nicht äußern möchte. (1995)

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Rechtsradikales Milieu

Wirtschaft

“Die Deutschen gaben eine ganz schwache Vorstellung in China” schreibt eine Wirtschaftszeitschrift über Aktivitäten der deutschen Außenhandelskammer anlässlich einer Messe in Schanghai. U.a. wird behauptet, Kammerfunktionäre seien mit Frau und Kind 1.Klasse geflogen. Das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft in Schanghai weist in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat den Vorwurf zurück, sofern mit Kammerfunktionären einer der drei deutschen Entsandten des Delegiertenbüros bei der AHK gemeint sei. In einem folgenden Beitrag geht die Redaktion auf diese Reaktion ein. “Nun sind wir in der Zwickmühle”, gesteht sie, ”beide Seiten – AHK wie unsere Informanten – sind für uns ernst zu nehmen und seriös”. Die Redaktion rät ihren Lesern, die IHK, die AHK und DIHT zu prüfen. “Wenn schon Zwangsmitgliedschaft, dann her mit den Dienstleistungen.” Mit dieser Meldung, meint sie, sei die Angelegenheit öffentlich in Ordnung gebracht worden. (1995)

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Fotos

Gerichtsberichterstattung

Ausländer

Eine Lokalzeitung berichtet, eine 48-jährige Frau habe eine 30-jährige Mutter erdrosselt, um deren fünf Wochen altes Baby ihrem Freund als ihr eigenes präsentieren zu können. Ihrem Lebenspartner hatte sie nicht nur ein jüngeres Alter, sondern auch eine Schwangerschaft vorgegaukelt. Die Zeitung schildert den Hergang der Tat und nennt die Nationalität der Täterin. Die beiden Frauen hätten sich über den Buddhismus, über Konzentrations- und Entspannungsübungen mit gefesselten Händen und Füßen unterhalten. Die ahnungslose junge Mutter habe sich schließlich festbinden lassen. Daraufhin sei sie von der Älteren mit Stoffresten erwürgt und auf dem Balkon ihrer Wohnung versteckt worden. Ein Leser des Blattes bittet den Deutschen Presserat, die Zeitung zu rügen. Zum Verständnis der geschilderten Straftat sei es nicht notwendig gewesen, die Nationalität der Täterin zu nennen. Die Chefredaktion der Zeitung betont, aus keinem Satz der Berichterstattung sei eine Diskriminierung herauszulesen. Der Sachbezug auf das Herkunftsland der Täterin habe sich aus den buddhistischen Entspannungsübungen ergeben, welche die Tat erst ermöglicht hätten. (1995)

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Drogen

Eine Jugendzeitschrift schildert die Erlebnisse eines 17-jährigen Drogenkonsumenten. Die Reportage ist mit einem Foto illustriert, das laut Bildunterzeile den “Drogenumschlagplatz Schulhof” zeigt. Im Hintergrund der Aufnahme ist der Treppenaufgang zu einem Gebäude zu sehen. Im Text des Beitrags findet sich die Passage “Meistens allerdings ist es den Paukern egal, was wir machen. Hauptsache, wir lassen uns nicht erwischen!” Die Unterzeile zu dem Foto vom Schulhof enthält den Vermerk “Die Lehrer schauen weg”. Der Elternbeirat des Gymnasiums, dessen Schulhof im Bild gezeigt wird, wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Er beanstandet, dass Foto und dazugehöriger Text suggerieren, auf dem Schulhof seines Gymnasiums werde mit Drogen gehandelt. Außerdem moniert er, dass die beiden abgebildeten Jugendlichen im einen Fall nichts mit Drogen, im anderen Fall nichts mit der Schule zu tun haben und den Lehrern dieses Gymnasiums eine Gleichgültigkeit unterstellt wird. Die Zeitschrift lässt durch ihren Rechtsvertreter erklären, bei dem Bild handele es sich um eine für jeden Leser erkennbare nachgestellte Situation. Das Hausrecht des betreffenden Gymnasiums sei damit nicht verletzt worden. Auch stelle die Aufnahme nicht dar, dass auf dem Schulhof dieses Gymnasiums gedealt werde. Dies werde auch nicht in dem Beitrag behauptet. Die Passage über das Verhalten der Lehrer habe Zitatcharakter. Es gebe keine Anhaltspunkte, weshalb sich diese Äußerung gerade auf die Lehrer des betreffenden Gymnasiums beziehen sollte. (1995)

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