Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.
6642 Entscheidungen
In zwei Meldungen berichtet eine Nachrichtenagentur über Fälle von umfangreichem betrügerischem Devisenaustausch. An einer Stelle zitiert sie einen Polizeibeamten, der dem Täterkreis 60 Personen zuordnet, von denen die meisten Roma-Angehörige seien. Zwei Zeitungen, welche die Meldungen nachdrucken, ändern diese Mitteilung in die Aussage um: “Die Täter gehören einer Roma-Sippe an”. In einer Beschwerde darüber beim Deutschen Presserat spricht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma von einer schlimmen journalistischen Praxis, die rassistische Vorurteile schüre. Die Agentur erklärt, dass sie Zitate aus einer Pressekonferenz so zu verbreiten habe, wie sie gefallen seien. Der Bezug auf Roma sei von ihr als ein konjunktivisch gekennzeichnetes Zitat des Polizeisprechers wiedergegeben worden, und zwar – anders als von den beiden Zeitungen – in der Textmitte und mit der Einschränkung “die meisten ...”. (1995)
Weiterlesen
Eine Lokalzeitung berichtet über betrügerische Devisen-Tauschgeschäfte, die einer Geldschieberbande zur Last gelegt werden. Dabei soll ein Schaden von mindestens 30 Millionen Mark entstanden sein. Die Zeitung gründet ihre Mitteilung, dass es sich bei dem Täterkreis um eine etwa 60-köpfige Roma-Sippe jugoslawischer Herkunft handele, auf Erkenntnisse der Polizei. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht die Gruppe der Roma durch diesen Hinweis stigmatisiert und ruft den Deutschen Presserat an. Eine sorgfältige und umfassende Berichterstattung gebietet nach Auffassung der Chefredaktion, dass bei Delikten von Schwerstkriminalität der Täterkreis so genau wie eben möglich beschrieben werden muss. Von dem Hinweis auf die Herkunft der Täter hätte sich die Polizei zudem eine Verhinderung weiterer Straftaten und eine Beschleunigung der Ermittlungen erhofft. Zugleich sollten potentielle neue Opfer gewarnt werden. (1995)
Weiterlesen
“Er ist wahrscheinlich 19 Jahre alt, in Rumänien geboren, nach Ablehnung des Asylantrags seiner Familie staatenlos und gehört dem Clan der Roma an.” So beginnt der Gerichtsreport einer Lokalzeitung, der den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlasst. Dem Angeklagten werden neun Fälle von Diebstahl zur Last gelegt. Zum familiären Umfeld schreibt die Zeitung, die Sippe des 19jährigen lebe von der Sozialhilfe und der Vater betreibe einen fliegenden Teppichhandel. Ferner wird berichtet, dass die Vertreterin der Jugend-Gerichtshilfe um Anwendung des Jugendstrafrechts gebeten habe, da man den Angeklagten nicht mit deutschen Heranwachsenden vergleichen könne. So sei beispielsweise die Tendenz der Loslösung von der Familie bei ihm nicht so ausgeprägt wie bei einem gleichaltrigen Deutschen. Die Rechtsabteilung des Verlags ist der Ansicht, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit des Angeklagten begründet sei. Die Art und Weise, wie die Straftaten begangen worden seien, aber auch die Gründe, die in der Hauptverhandlung zur Entlastung des Angeklagten angeführt worden seien, könne man nicht verstehen, wenn nicht die Herkunft des Beschuldigen erklärt werde. (1995)
Weiterlesen
Die Festnahme zweier mutmaßlicher Falschgeldbetrüger ist Thema eines Zeitungsberichts. In der Unterzeile zur Überschrift ist von zwei Zigeunern die Rede, die festgenommen worden seien. Auch im Text wird erwähnt, dass es Zigeuner waren, die einem 64jährigen Rentner 200 gefälschte US-Goldmünzen für 50.000 Mark verkauft haben sollen. Die Lokalzeitung beruft sich auf Angaben des Landeskriminalamtes. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma erinnert in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat an einen Erlass von Reichsinnenminister Wilhelm Frick im Jahre 1935, mit dem dieser angeordnet habe, “bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben”. Die Kennzeichnung im vorliegenden Artikel entspreche diesem Geist. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, eine Diskriminierung von Minderheiten liege ihr völlig fern. Sie ist der Meinung, dass in dem Artikel weder Vorurteile geschürt noch eine ethnische Minderheit herabgewürdigt worden sei. Die Beschreibung der Täter stamme von der Polizei. (1995)
Weiterlesen
Der Leser einer Lokalzeitung reagiert auf die Berichterstattung über einen Trickbetrüger mit einem Leserbrief, der auch veröffentlicht wird. Unter der Überschrift “Rumänische Täter” fordert er deren Abschiebung. Wörtlich heißt es: “Wohl sind sie rumänische Staatsbürger, aber von der Nationalität aus sind es höchstwahrscheinlich Romas, sprich Zigeuner, und die kommen nach Deutschland, um ein Schmarotzerleben zu führen und wie es scheint, sind sie hier im richtigen Land.” In seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat über diesen Leserbrief spricht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma von einem Missbrauch der Pressefreiheit. Anders als mit rassistischen Vorurteilen sei diese ethnische Kennzeichnung nicht begründbar. Verlagsleitung und Redaktion der Zeitung teilen mit, dass die Veröffentlichung auf einem organisatorischen Fehler beruhe. Leserbriefe, die sich auf ein Thema der Mantelredaktion bezögen, würden normalerweise an diese zur Bearbeitung weitergereicht. Dies sei im vorliegenden Fall nicht geschehen. Die Redaktion entschuldigt sich für diesen Fehler. (1995)
Weiterlesen
Bei der Bearbeitung eines Betruges, begangen an einem Schmuckhändler, sei die Polizei einer Bande von Zigeunern auf die Spur gekommen, die durch ähnliche Betrügereien seit 1993 etwa 20 Millionen Mark erbeutet hätten, berichtet eine Lokalzeitung. Dabei beruft sie sich auf Angaben der Polizei. Bei der Flucht der Betrüger hätten Zeugen zwei Luxuswagen mit “südländisch aussehenden Personen” an Bord beobachtet. Über ein Autokennzeichen sei ein 22-jähriger Zigeuner als dringend Tatverdächtiger ermittelt worden. Die Kennzeichnung der mutmaßlichen Täter als Zigeuner veranlasst den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Der Artikel verstoße gegen Ziffer 12 des Pressekodex, die trotz ihrer Umformulierung von Journalisten in gleich geringem Maße beachtet werde wie vorher. Die Lokalzeitung reagiert auf die Beschwerde nicht. (1995)
Weiterlesen
Während sich ihre Cousine in der Wohnung von der alten Dame beim Ausfüllen eines Zettels für die Nachbarin helfen ließ, schlich sich die Komplizin ein und stahl Bargeld und Schmuck. Um unauffälliger zu wirken, hatten sich die beiden Trickdiebinnen die Haare blond gefärbt. Als man ihnen wegen schweren Diebstahls den Prozess machte, berichtet die örtliche Zeitung über dessen Verlauf. In der Dachzeile zur Überschrift und im Text erwähnt sie, dass beide Täterinnen Roma-Frauen sind. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht keinen zwingenden Sachbezug, der diese Kennzeichnung zum Verständnis des berichteten Tathergangs notwendig gemacht hätte. Er legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Chefredaktion weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Nennung der ethnischen Zugehörigkeit der Täterinnen sachlich und ohne jegliches Adjektiv wertfrei getroffen worden sei. In der Stadt seien über einen längeren Zeitraum hinweg immer wieder diese sogen. Einschleichdiebstähle zum Nachteil alleinstehender alter Menschen festgestellt worden. Vor der Festnahme beider Frauen, die zu einer größeren Tätergruppe gehört hätten, habe die Polizei auf die Methoden der Trickdiebinnen aufmerksam gemacht und die Medien gebeten, die Öffentlichkeit entsprechend zu informieren. Bei der Berichterstattung über die anschließende Gerichtsverhandlung sei es angezeigt gewesen, den Zusammenhang zu der Vorgeschichte herzustellen. (1995)
Weiterlesen
“Polizei warnt vor einem Trio von Trickdieben” lautet die Schlagzeile eines Zweispalters in einem Lokalblatt. “Und so funktioniert der Wechselfallenschwindel”, schreibt die Zeitung: “Die Frauen legen in Geschäften größere Geldscheine zum Wechseln vor. Anschließend verwickeln die drei Kunden das Personal in ein Gespräch. Nachdem ihnen ein Teil des Wechselgeldes ausgehändigt worden ist, macht sich die ganze Gruppe mit dem Wechselgeld und dem vorgezeigten Schein aus dem Staub.” Bei den gesuchten Personen handele es sich nach Einschätzung der Polizei um Landfahrer, verkündet die Zeitung und beschreibt die Täter ausführlich. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma stört sich an der Bezeichnung “Landfahrer”. In seiner Beschwerde an den Deutschen Presserat verweist er auf die Diskriminierung ethnischer Minderheiten, die damit erzielt werde. Die Zeitung entgegnet, ihr Aufruf zur Fahndungshilfe enthalte keinen Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Gesuchten. Mit ihrer Veröffentlichung habe sie potentielle Opfer der Trickdiebe warnen wollen. In diesem Zusammenhang sei ihr der Hinweis, es handele sich nach Einschätzung der Polizei um Landfahrer, als vertretbar und angemessen erschienen.
Weiterlesen
Eine Tageszeitung beschreibt in ihrem Lokalteil, wie zwei Trickdiebinnen an den Falschen gerieten. Die beiden Frauen hatten einen Arbeitslosen um 50 Mark bestohlen. Doch der fand sich mit dem Verlust nicht ab, hielt Polizisten an, fuhr mit denen die Gegend ab und entdeckte schließlich die Gesuchten. Die Zeitung beschreibt die beiden Frauen als “Landfahrerinnen” aus Rumänien. Diese Kennzeichnung veranlasst den Zentralverband Deutscher Sinti und Roma zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Zeitung nennt als Quelle für diese Bezeichnung den Leiter der örtlichen Polizei. Der Begriff “Landfahrer” gebe lediglich an, dass es sich um Personen ohne festen Wohnsitz handele. (1995)
Weiterlesen