Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Foto eines verunglückten Skifahrers

Eine Lokalzeitung berichtet über das große Glück eines Alpinisten. Der Mann sei bei einer Skitour im Kaisergebirge in 1.400 Metern Höhe in eine Felsrinne geraten und 150 Meter tief gestürzt. Dabei habe er nur leichte Verletzungen davongetragen. Die Zeitung schildert die Rettungsaktion und zitiert den Verunglückten, der das Krankenhaus so schnell wie möglich wieder verlassen möchte. In dem Artikel wird der volle Name des Betroffenen genannt und dessen Beruf erwähnt. Ein großformatiges Bild zeigt ihn bei einer Bergtour ein Jahr zuvor. Die Rechtsvertretung des Verunglückten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Durch die Veröffentlichung von Foto und Namen seien die Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten verletzt worden. Ein Redakteur der Lokalzeitung, die dem Wohnort des Verunglückten einen Heimatteil widmet, habe seinerzeit im Krankenhaus angerufen, sich nach dem Gesundheitszustand des Bergsteigers erkundigt und wissen wollen, welchen Beruf er ausübt. Dieses Gespräch habe vielleicht eine Minute gedauert. Von einer Veröffentlichung sei in diesem Zusammenhang nicht die Rede gewesen. Eine Erlaubnis dazu habe der Mandant auch nicht erteilt. Bei dem veröffentlichten Foto handele es sich um ein Privatbild eines Bekannten, das anlässlich einer Bergtour entstanden sei. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung dieses Bildes sei nie gegeben worden. Der Ordnung halber weise man darauf hin, dass der Verunglückte in seinem Landkreis als Künstler und Bergsteiger einen gewissen Bekanntheitsgrad habe. Der Verlag der Zeitung teilt mit, dass sein Redakteur von einem Kollegen der Boulevardzeitung der Zeitungsgruppe über den Unfall eines Bergsteigers aus dem Landkreis informiert worden sei. Der Redakteur habe sich darauf hin kundig gemacht und versucht, den Verunglückten im Krankenhaus zu sprechen. Das Telefongespräch habe aber wegen einer anstehenden Visite schnell beendet werden müssen. Deshalb habe sich der Redakteur erneut mit dem Kollegen vom Boulevardblatt in Verbindung gesetzt und vereinbart, dass dieser die weiteren Recherchen übernimmt und den Artikel auch schreibt. Da der Skisportler im Verbreitungsgebiet der Zeitung bekannt sei, habe man keine Veranlassung gesehen, den Bericht zu anonymisieren. (2000)

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Lügengeschichten

Eine Zeitschrift berichtet unter der Überschrift „Pferden bei lebendigem Leib die Knochen gebrochen“ über angebliche Experimente mit Pferden in einem Geheimlabor in Spanien. Wegen der ständig wachsenden Zahl der Rentner und der Gesundheitsreform seien rezeptfreie Cremes, Salben und Pillen gegen brüchige Knochen (Osteoporose) einer der letzten „Hits“ auf dem Pharmamarkt. Weltweit komme deshalb fast jede Woche ein neues Präparat auf den Markt. Die Paste diene hier in Spanien als Rohstoff für ein weiteres Mittel gegen brüchige Knochen, und „getestet“ werde ganz einfach, wie stabil die Pferdeknochen durchs Einreiben geworden seien. 1000 Pferde würden hier pro Monat zu Tode gequält. Ohne Betäubung würden die hilflosen Tiere in Stahlgestelle gezwängt. Mit Eisenstangen zertrümmerten so genannte Medizin-Forscher brutal ihre Beine. In der nächsten Ausgabe schildert die Zeitschrift unter der Überschrift „Kängurus bei grausamen Kampfshows blutig zerfleischt“, wie in Australien Kängurus bei so genannten Box-Events bestialisch abgeschlachtet werden. Mit Äxten und Schlachtermessern bewaffnete „killing men“ treten in einer Art Boxring zum unfairen Kampf gegen die friedlichen, aber mit Drogen aufgeputschten Tiere an und metzeln sie gnadenlos ab, heißt es in dem Artikel. Der Autor könne eindeutig nachweisen, dass das Fleisch der so furchtbar ermordeten Tiere am Ende in Dosen auch noch verkauft werde. Dieser entsetzliche Massenmord sei ein Schlag ins Gesicht aller Tierfreunde. Die Welttierschutzgesellschaft berichtet dem Deutschen Presserat, sie habe mehrfach versucht, Kontakt mit der Redaktion der Zeitschrift aufzunehmen und weitere Informationen zu den geschilderten Vorgängen zu erhalten. Dies sei jedoch bislang nicht gelungen. Weder die spanische noch die australische Mitgliederorganisation der Gesellschaft sei über Vorkommnisse der geschilderten Art informiert. Daraus schließe man, dass die Aussagen der Veröffentlichungen ganz oder teilweise unwahr seien. Die Gesellschaft führt daher Beschwerde, in der sie vor allem auch die Illustrationen der Beiträge als unangemessen grausame Darstellungen beanstandet. Die Rechtsvertretung des betroffenen Verlages teilt mit, dass sie zu der Beschwerde nicht Stellung nehmen wird. Der Presserat bemüht sich um eine Aufklärung des Sachverhalts. Der Deutsche Tierschutzbund erklärt, solche Vorgänge wie die in den Beiträgen geschilderten seien ihm nicht bekannt. Auch die jeweils zitierten Experten seien unbekannt. Ähnlich äußert sich Greenpeace auf eine entsprechende Anfrage. Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller beantwortet eine Anfrage mit der Feststellung, dass auch ihm keine Erkenntnisse über die beschriebenen Experimente an Pferden vorliegen. Zwar könne man die geschilderte Methode nicht näher bewerten, grundsätzlich sei man jedoch der Auffassung, dass die in dem Beitrag geschilderten Versuche keine solide experimentelle Vorgehensweise zur Entwicklung von Mitteln gegen Osteoporose seien. Wie die Experimente beschrieben würden, seien aus ihnen keine wissenschaftlich fundierten Aussagen zu gewinnen. Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie ist der Meinung, dass die geschilderten Experimente mit Pferden wissenschaftlich gesehen nicht geeignet seien, Mittel zur Behandlung von Osteoporose zu testen. Weder Wirksamkeit noch Erfolge in der Therapie könnten so nachgewiesen werden. Solche Versuche seien sinnlos, da sie nicht zu standardisieren und somit die Ergebnisse nicht reproduzierbar seien. Ein ernsthafter pharmazeutischer Unternehmer würde solche Experimente nicht im Tierversuch einsetzen. Eine Rückfrage bei einem Mitgliedsunternehmen, das Arzneimittel zur Behandlung von Osteoporose vertreibe, habe diese Auffassung bestätigt. (2000)

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Diskriminierung von Ausländern

Ein Landgericht verurteilt zwei Männer zu mehrjährigen Gefängnisstrafen. Sie hatten eine junge Frau geschlagen, mehrfach vergewaltigt und mit Drohungen und Schlägen zur Prostitution gezwungen. Die Zeitung am Ort berichtet unter der Überschrift „Türken hielten sich Sex-Sklavin“ ausführlich über das Verfahren. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat kritisiert ein Leser die häufige Nennung der Staatsangehörigkeit der Täter. Die Angabe der Nationalität sei zum Verständnis der geschilderten Taten nicht notwendig. Die Chefredaktion der Zeitung entgegnet, aus dem Text gehe deutlich hervor, dass es sich im vorliegenden Fall um eine bestimmte Personengruppe, niemals aber um „die Türken“ in ihrer Gesamtheit handele. Auch werde an keiner Stelle des Artikels behauptet, es gebe ein bestimmtes übles Verhalten, das der Mentalität der Türken entspreche. Die Zeitung habe sich immer mit Klarheit und großem Engagement für die ausländischen Mitbürger verwendet und in zahlreichen Kommentaren und Analysen der Ausländerfeindlichkeit eine unzweideutige Absage erteilt. Ihr eine anti-türkische oder sonst wie fremdenfeindliche Tendenz zu unterstellen, sei völlig abwegig. (2000)

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Meinungsäußerung

In der Sitzung eines Ortschaftsrates fallen markige Worte: Der Antrag eines Mitgliedes der Freien Wählergruppe, die Beschlussfassung über den Umbau einer Furt in einem der Dorfgewässer zu vertagen, weil es an Informationen fehle, erregt die Gemüter. Die Zeitung am Ort berichtet ausführlich über die Debatte und kommentiert sie auch. Der örtliche Debattierclub mache wieder Schlagzeilen, heißt es da unter der Überschrift „Ist der Ruf erst ruiniert...“. Dem Mitglied der Freien Wählergruppe wird vorgeworfen, es bringe in seiner Lieblingsrolle als Quertreiber den Ortsteil in Verruf. Sein Ziel, eine Entscheidung des Rates zu verhindern, sie diesmal – zum Glück – misslungen. Der betroffene Kommunalpolitiker beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht in der Bezeichnung „Quertreiber“ und in der Behauptung, er bringe den Ortsteil in Verruf, eine Rufschädigung. Die Redaktionsleitung des Blattes hält eine Stellungnahme für nicht erforderlich. Sie legt einen Leserbrief bei, in dem sich der Betroffene zu Berichterstattung und Kommentierung äußert. (2000)

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Foto eines Angeklagten

Ein Mann steht vor Gericht, weil er eine hilflose Behinderte tagelang missbraucht haben soll. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte wird zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Eine Boulevardzeitung berichtet über das Verfahren, zeigt ein Foto des Mannes, nennt seinen Vornamen, den Anfangsbuchstaben seines Familiennamens, sein Alter. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat kritisiert der Betroffene die Veröffentlichung seines Fotos. Die Beschreibung seines Falles sei menschenverachtend und zudem vorverurteilend, zumal er die Revision des Verfahrens beantragt habe. Die Redaktionsleitung des Blattes hält die Schilderung der Person des Angeklagten durch den Autor für zulässig. Sie müsse vom Beschwerdeführer hingenommen werden. (2000)

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Recherchemethode falsch gedeutet

Unter der Überschrift „Unbekannter ängstigt Eltern“ berichtet eine Regionalzeitung über einen 1,90 Meter großen, sehr dünnen Mann, der Kinder auf einem Spielplatz nach Verbesserungsvorschlägen für den Spielplatz gefragt hat. Der Unbekannte habe die Kinder bis zu zwölf Mal fotografiert und nach ihren Namen gefragt. Dieses Verhalten habe bei den Eltern Angst und Unruhe ausgelöst. Am Ende des Beitrages erfahren die Leser, dass es sich bei dem Mann um einen freien Journalisten bei der Recherche handelte. Der betroffene freie Mitarbeiter einer Lokalzeitung sieht sich durch den Artikel in die Nähe eines Sittenstrolchs gerückt und in seiner Ehre verletzt. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, in dem Beitrag seien die Fakten korrekt wiedergegeben worden. Schließlich habe man auch über die glückliche Aufklärung des Vorganges berichtet. Mit seiner ungewöhnlichen Recherchemethode, allein spielende Kinder zu befragen und zu fotografieren, habe der junge Mann die Eltern in helle Aufregung versetzt. Diese hätten sich nicht nur an den Bürgermeister und die Polizei gewandt, sondern auch die Presse informiert. Der Betroffene habe sich bereits kurz nach Erscheinen des Berichts an die Chefredaktion gewandt. Seiner Bitte nach Richtigstellung und öffentlicher Entschuldigung habe man jedoch aus den dargelegten Gründen nicht folgen können. (2000)

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Foto einer Klägerin

Die Lehrerin und ihr Spaß im Sexclub“ betitelt eine Boulevardzeitung ihren Bericht über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, das die Kündigung einer 51-jährigen Pädagogin aufgehoben hat. „Jetzt ist es amtlich“, stellen die Autoren des Artikels fest: „Auch Lehrerinnen haben Anspruch auf sexuelle Freizügigkeit.“ Wie die Zeitung erklärt, habe sich die Frau nach Schulschluss gelegentlich im Swinger-Club ihres Mannes mit Gästen vergnügt und sei in zweideutigen Werbeanzeigen zu sehen gewesen. „Wie verträgt sich das mit ihrem Beruf?“ fragt das Blatt in der Dachzeile zur Überschrift. Dem Beitrag beigestellt ist ein Foto der Betroffenen. Die Augenpartie ist mit einem Balken abgedeckt. Die Rechtsvertretung der Frau beklagt beim Deutschen Presserat, dass ihre Mandantin durch eine unzureichende Kaschierung des Bildes identifizierbar werde. Reporter der Zeitung, die im Gerichtssaal fotografiert hätten, seien von der Mandantin darauf hingewiesen worden, dass sie keine Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Bilder erteile. Die Redaktionsleitung des Blattes lässt den Presserat wissen, dass das veröffentlichte Foto nicht im Gerichtssaal aufgenommen worden sei. Insofern sei das Bild von einer Zustimmung nicht erfasst. Im Hinblick darauf, dass es sich um einen außergewöhnlichen Rechtsstreit handele, sei eine Abbildung der betroffenen Frau mit einem Balken vor dem Gesicht zulässig. Immerhin gehe es um eine Lehrerin, die im Swinger-Club ihres Mannes nicht nur ausgeholfen, sondern sich auch aktiv den Gästen gewidmet habe. Die Frau habe sich zudem in Werbeanzeigen für den Swinger-Club abbilden lassen. Demzufolge habe sie sich also nicht einmal im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Swinger-Club vor einer Abbildung gescheut. Auf Anfrage übersendet die Rechtsvertretung der Beschwerdeführerin die erwähnte Veröffentlichung, in der für den Swinger-Club geworben wurde. Unter der Überschrift „Queer-Be(e)t(t)“ wird das Leben und Treiben in dem „kleinen geilen Nest für Paare und Singles“ beschrieben. Der Anwalt weist darauf hin, dass auf der ersten Seite dieses „Berichtes“ ein Foto seiner Mandantin enthalten sei. Deren Gesicht sei jedoch abgedeckt. Das Werbeblatt sei 1992 erschienen. Von einer „öffentlichen“ Anzeige könne man wohl kaum sprechen. Die Rechtsabteilung des Verlages kann die Anzeigen, von denen die Rede ist, nicht zur Verfügung stellen. Sie seien jedoch Gegenstand des Rechtsstreites gewesen und in der mündlichen Verhandlung angesprochen worden. (2000)

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Diskriminierung jüdischer Mitbürger

Der Leserbrief eines ehemaligen Landtagskandidaten in einer Regionalzeitung verärgert zwei Leser des Blattes. Unter der Überschrift „Wunschkonzert“ kritisiert er das Verhalten von Paul Spiegel, des Vorsitzenden des Zentralrates der Juden, und dessen Stellvertreters Michael Friedmann. Wörtlich schreibt er: „Beide beeinflussen, völlig unangemessen, deutsche Politiker als auch Bürger am laufenden Band. In alles und jedes mischen sie sich ein, dabei handelt es sich um deutsche Angelegenheiten. Das Wort Bescheidenheit kennen beide nicht.“ Der eine Leser sieht in dem Brief eine Verhöhnung von Nazi-Opfern am Jahrestag der Reichspogromnacht. Der andere sieht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Den beiden Sprechern des Zentralrates der Juden werde aus rassistischen Gründen ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk abgesprochen. Gleichzeitig würden sie indirekt physisch bedroht. Die Chefredaktion der Zeitung stellt fest, der Leserbriefschreiber habe mit seinen Aussagen die Meinung eines nicht zu unterschätzenden Teils der Bevölkerung wiedergegeben. Mit seiner polarisierenden Aussage habe er aber auch eine Vielzahl von gegenteiligen Stellungnahmen provoziert, welche die Zeitung ebenfalls in entsprechender Form veröffentlicht habe. Leider habe die zuständige Redakteurin übersehen, dass der Brief genau am Jahrestag der Reichspogromnacht veröffentlicht worden sei. Die Mitarbeiterin sei sich dieses sensiblen Datums nicht bewusst gewesen, wofür sich die Chefredaktion nachträglich entschuldige. (2000)

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Bürgerbegehren

Ein Hotel soll gebaut werden. Das Vorhaben ist umstritten. Wie die Zeitung am Ort berichtet, soll die Streitfrage mit einem Bürgerbegehren entschieden werden. Das Verfahren sei dieses Mal nicht einfacher, da gleichzeitig auf dem selben Wahlzettel über ein „Bürgerbegehren gegen“ und ein „Ratsbegehren für“ den Hotelbau gestimmt werden könne. In dem Beitrag wird behauptet, in dem Bürgerbegehren werde u.a. gefordert, in dem vorgesehenen Gelände jede neue Bebauung zu verhindern. In einer zweiten Veröffentlichung 14 Tage später führt die Zeitung Stichfragen auf, die den Bürgern gestellt werden sollen, wenn beide Begehren gleich viele Befürworter bekommen. Ein Leser der Zeitung, der sich für eine Initiative der Bürger zur Bewahrung der Heimat und der dörflichen Gemeinschaft engagiert, legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Einmal kritisiert er die Passage, in der es heißt, es werde gefordert, in dem erwähnten Gelände jede neue Bebauung zu verhindern. Davon stehe im Text für den Bürgerentscheid kein einziges Wort. Vielmehr solle ausdrücklich nur das Baurecht für einen Hotelneubau verhindert werden. Ferner beanstandet er, dass es nicht mehrere Stichfragen, sondern nur eine einzige gegeben habe. Deren Inhalt sei völlig falsch wiedergegeben worden. Seinen Korrekturwünschen sei die Zeitung nicht nachgekommen. Sie habe ihren Fehler erst einen Tag nach dem Bürgerentscheid korrigiert. Auch eine Gegendarstellung der Bürgerinitiative sei nicht veröffentlicht worden. Die Redaktionsleitung der Zeitung entgegnet, sie habe das Abdruckverlangen abgelehnt, weil die Gegendarstellung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entsprochen habe. Die Redaktion habe jedoch der Bürgerinitiative die Möglichkeit eingeräumt, in mehreren Veröffentlichungen ihre wahre Position zu vermitteln. Man habe noch vor dem Entscheid über eine Veranstaltung der Bürgerinitiative berichtet und die Hotelbaugegner zu Wort kommen lassen. Außerdem sei an diesem Tag der Stimmzettel abgedruckt worden. (2000)

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Gerichtsberichterstattung

In zehn Folgen berichtet eine Lokalzeitung über den Verlauf eines Strafprozesses gegen einen 30-jährigen Mann, der seine fünfjährige Tochter sexuell missbraucht haben soll. Die Gerichtsreporter informieren ihre Leser ausführlich über die einzelnen Verfahrensschritte und erklären dabei auch die medizinischen und psychologischen Gutachten. So heißt es in einem Beitrag: “An einen ‚äußerst ungepflegten Körper‘ des Mädchens, von dem zwei Erzieherinnen während des vorherigen Verhandlungstages berichtet hatten, konnte sich die Zeugin gestern nicht erinnern.” In einem anderen Bericht wird ein Internist mit folgenden Worten zitiert: “Das Kind war häufig bei mir wegen Neurodermitis und wegen Erkältungen in Behandlung ... Dabei sind mir keine Anzeichen von Verletzungen, auch nicht im Bereich der Scheide, aufgefallen.” In einem dritten Text findet sich folgende Formulierungen: “Allerdings habe das Mädchen eine ‚klaffende Scheide‘ gehabt und das Hymen (Jungfernhäutchen) sei zerstört gewesen. Der Gerichtsmediziner kritisierte zunächst, dass die Gynäkologin die damals Fünfjährige nicht auf einem gynäkologischen Stuhl, sondern auf einer Liege untersucht hatte...” Eine Leserin der Zeitung sieht die Würde des Opfers, eines jetzt neunjährigen Mädchens, durch diese Berichterstattung verletzt. Sie erhebt Einspruch beim Deutschen Presserat. Die in den Artikeln enthaltenen Informationen etwa über die vaginalen Untersuchungsmethoden bzw. detailliert dargestellten Untersuchungsergebnisse dienten sicher nicht dem öffentlichen Interesse, sondern nur dem Voyeurismus. Die Redaktion der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. Eine Berichterstattung über sexuellen Missbrauch von Kindern sei von öffentlichem Interesse. Durch ihre Veröffentlichungen seien Persönlichkeitsrechte von Unbeteiligten nicht verletzt worden. Sie habe die Vorgänge nicht unangemessen sensationell dargestellt, sondern gebräuchliche medizinische Begriffe benutzt und Äußerungen von Zeugen wahrheitsgemäß zitiert. Die Berichterstattung sei von den Verfassern im Sinne einer präzisen Dokumentation angelegt worden, die im übrigen mit der Information über die Verurteilung des Angeklagten zu sechseinhalb Jahren Haft geendet habe. Im einzelnen seien die in öffentlicher Verhandlung abgegebenen Äußerungen so konkret beschrieben worden, weil diese wesentliche Aspekte der Beweisaufnahme waren und im ursächlichen Zusammenhang mit der Urteilsfindung standen. Letztlich sei auszuschließen, dass das Opfer mit der Berichterstattung jemals konfrontiert werde. Das Kind lebte zur Zeit der Veröffentlichung und auch später außerhalb des Verbreitungsgebiets der Zeitung. (1998)

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