Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

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Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Diskriminierung von Homosexuellen

Eine Regionalzeitung kommentiert die erste Aids-Sonderkonferenz von 189 UN-Mitgliedsländern in New York. Spotte es nicht jeder Beschreibung, dass sogar regierende Politiker-Schein-„Größen“ hier bei uns in Deutschland ungeachtet der Welt-Aids-Tragödie lautstärker denn je diejenigen hofieren, die mehrheitlich Hauptüberträger des HIV-Virus seien, die männlichen Homosexuellen, fragt der Autor. Viele Jahre sei dieser Tatbestand heruntergespielt worden, aus politisch-ideologischen Beweggründen vor allem. Ein Leser des Kommentars sieht darin männliche Homosexuelle pauschal diffamiert. Er beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung beruft sich auf offizielle Feststellungen der Weltgesundheitsorganisation, wonach die sexuellen Aktivitäten insbesondere homosexueller Männer maßgebliche Ursache für die Ausbreitung von Aids seien. Verursacher und Auslöser der Aids-Epidemien seien Homosexuelle in Nord- und Lateinamerika und der Karibik, ebenso in Westeuropa, Australien und Neuseeland. Dies spiegelten auch die mehrheitlichen Zahlenanteile an den Neuinfektionen des Jahres 2000 wider. Die Chefredaktion legt diverse Artikel sowie ein Programmheft der Aids-Hilfe zum Christopher Street Day im Juni 2001 vor, welche die Behauptung, dass männliche Homosexuelle Hauptüberträger des HIV-Virus sind, stützen sollen. (2001)

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Verdeckte Recherche

Eine Evangelische Akademie lädt ein interessiertes Publikum zu einer Tagung mit dem Thema „Wo bleibb da hummoooa ...? Religion, Kirche, Komik“ ein. Unter der Berufsbezeichnung „Student“ melden sich auch zwei Männer an, die der Veranstaltung aber nicht bis zu deren Ende beiwohnen. Zwei Monate später erscheint in einer Satire-Zeitschrift unter der Überschrift „Die Ignoranten und die Wahnsinnigen“ ein fünfseitiger Artikel, der ein protestantisches Akademiewochenende protokolliert. In dem Beitrag werden die Namen von Seminarteilnehmern genannt und Fotos veröffentlicht. Die Studienleiterin der Akademie, welche die Tagung geleitet hat, bittet den Deutschen Presserat, diese Berichterstattung zu rügen. Man möge im Blick auf Ausdrucksweise und menschenverachtende sowie sexistische Töne des Artikels geteilter Meinung sein oder sie gar mit Verweis auf die Freiheit der Presse achselzuckend hinnehmen. Dies möge auch im Blick auf namentlich genannte und im Foto abgebildete Personen gelten, soweit sie während der Tagung eine öffentliche Rolle eingenommen hätten. Für inakzeptabel im Sinne von Ziffer 8 des Pressekodex halte sie jedoch die Veröffentlichung von Namen und Fotos von Tagungsteilnehmern in Zusammenhang mit herabwürdigenden Urteilen – zumal jegliche Pressefreiheit und inhaltliche Mitteilung auch über eine Anonymisierung gewährleistet worden wäre. Diese Einschätzung würde sie selbst dann aufrecht erhalten, wenn die beiden – was sie nicht annehme – den betroffenen Personen Sinn und Zweck ihrer Recherchen und Aufnahmen mitgeteilt hätten. Die Chefredaktion der Zeitschrift teilt mit, dass sie keine Stellungnahme zu der Beschwerde abgeben werde. (2001)

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Ehre einer Managerin verletzt

In fünfspaltiger Aufmachung berichtet eine Lokalzeitung, dass der Bürgermeister der Stadt seiner City-Managerin kurz vor Ablauf ihrer sechsmonatigen Probezeit die Kündigung ausgesprochen habe. In der Schlagzeile ist von einem „Rausschmiss“ die Rede. Unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten zwischen der neuen Mitarbeiterin und großen Teilen der Gewerbetreibenden, wie die zukünftige Arbeit zu gestalten sei, hätten die Stadt zu diesem Schritt veranlasst. In einem Kommentar unter der Überschrift „Abschied ohne Tränen“ schreibt der Autor, bei einem geschätzten Jahresgehalt von 100.000 DM wäre es doch ziemlich vermessen, so einfach Adieu zu sagen. Für diese stolze Summe müssten die meisten anderen Arbeitnehmer eine Menge arbeiten. Überstunden, Verantwortung und reichlich Stress inbegriffen. Das treffe auf die City-Managerin ganz gewiss nicht zu. Ein Slogan und ein paar Ideen für Veranstaltungen. Mehr falle ihm, dem Verfasser, spontan nicht ein, was die Betroffene geleistet habe. In den folgenden Tagen erscheinen drei Leserbriefe. Einer der Autoren vermutet einen persönlichen Rachefeldzug. Ein anderer ist der Meinung, dass auf Grund seiner Erfahrung, dass in der Stadt jeder sein eigenes Süppchen koche, diese Entwicklung vorhersehbar gewesen sei. Der Bürgermeister selbst bekundet, für ihn sei nicht hinnehmbar, in welcher Weise in der Veröffentlichung mit einer Mitarbeiterin, gleich ob ehemals oder noch im Dienst, öffentlich umgegangen werde. In einer Anmerkung gesteht die Redaktion ein, dass Schlagzeile und Kommentar scharf formuliert worden seien, dass sie aber weiterhin der Meinung sei, dass die Entscheidung des Bürgermeisters richtig und angemessen gewesen sei. Die Frauenbeauftragte der Stadt bittet den Deutschen Presserat um Prüfung des Vorganges. Die Vertragsauflösung während der Probezeit werde hier als Medienspektakel aufgebauscht. Die Berichterstattung der Zeitung sei für viele Insider um so zweifelhafter, als der Vorsitzende des Gewerbevereins gleichzeitig auch der Herausgeber des Blattes sei. Als City-Managerin sei die Betroffene häufig mit dem Vorsitzenden des Gewerbevereins konfrontiert und auf Zusammenarbeit mit ihm angewiesen gewesen. Zahlreiche Leser hätten ihren Unmut in Leserbriefen kundgetan. Einige der Briefe seien leider nicht veröffentlicht worden. Andere habe man im Wortlaut gravierend verändert. Auch die Stellungnahme des Bürgermeisters, die dieser vorab allen Bediensteten der Stadt per Mail zugeleitet habe, sei inhaltlich abgemildert worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung betont, dass der Wahrheitsgehalt des Berichtes offenbar nicht in Frage gestellt werde. Der Kommentar sei eine Meinungsäußerung in scharfer Form, die allerdings durch die Umstände gerechtfertigt sei. Ein Leserbrief sei zwar gekürzt worden. Dies sei jedoch nicht sinnentstellend geschehen. Der Brief des Bürgermeisters sei in der Form veröffentlicht worden, wie dieser selbst ihn autorisiert habe. (2001)

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Foto eines Praxisschildes

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift „Experten: Psychologin macht unverzeihliche Fehler“ über die Kritik von Experten an der Methode einer Psychologin bei der Feststellung des Intelligenzquotienten von Hochbegabten. Wie die Zeitung schreibt, halten Fachleute die Testergebnisse der Kollegin für falsch. Schulbehörden, geschädigte Eltern und die Deutsche Gesellschaft für das hoch begabte Kind würden die Arbeit der umstrittenen Psychologin mit Argusaugen beobachten. Die Vorwürfe reichten von „unprofessionell“ bis „jenseits der Legalität“. Sie werden in dem umfänglichen Text im Detail erläutert. Der Beitrag schließt mit der Mitteilung, dass zwei Familien jetzt rechtlich gegen die Psychologin vorgehen, weil sie sich betrogen fühlen. Beigestellt ist eine Wiedergabe des Praxisschildes der betroffenen Fachfrau. Diese sieht sich in dem Beitrag vorverurteilt und an den Pranger gestellt. Sie reicht Beschwerde beim Deutschen Presserat ein und beanstandet darin auch den Abdruck ihres Praxisschildes, auf dem zwar ihr Name unkenntlich gemacht worden, ihr Signet jedoch erkennbar sei. Dadurch werde sie identifizierbar. Die Chefredaktion teilt dem Presserat mit, der Autor habe die vermittelten Informationen geprüft, indem er den Schulpsychologischen Dienst der Bezirksregierung und anerkannte Hochschulexperten um Stellungnahmen gebeten habe. Er habe mit betroffenen Eltern gesprochen und die Vorwürfe in einem ausführlichen Gespräch mit der Beschwerdeführerin erörtert. In dem Artikel greife die Zeitung das subjektive Empfinden der Eltern auf und stelle dieses als deren Meinung dar. In dem Artikel werde nicht behauptet, dass die Psychologin Betrug begangen habe. Bezüglich der Schadenersatzansprüche teilt die Chefredaktion mit, dass einen Monat vor Erscheinen des Artikels eine Familie einen Anwalt mit der Wahrung ihrer Interessen beauftragt habe. Eine zweite Familie sei zu diesem Schritt entschlossen. Die Abbildung des Signets mache die Beschwerdeführerin nur im engen Kreis der Personen, die mit hoch begabten Kindern zu tun hätten, erkennbar. Die Veröffentlichung halte man zum Schutz anderer Personen für notwendig, die im selben Berufsfeld praktizierten und ein Recht darauf hätten, nicht durch zufällige Ähnlichkeiten unter falschen Verdacht zu geraten. (2001)

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Behauptung ohne Quelle

Eine Fachzeitschrift widmet dem Thema „Holzhäuser“ einen großen Beitrag. Darin entdeckt ein Unternehmer, der finnische Holzhäuser vertreibt, eine Passage, die ihn zu einer Beschwerde beim Deutschen Presserat veranlasst: „Und wer bei finnischen Produzenten ordert, die ihre ‚Träume vom zünftigen Wohnen‘ in 30 Länder exportieren, muss realisieren, dass deren Holzfäller rigoros in Russlands Norden wüten“. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, dass diese Aussage falsch und polemisch ist. Die Chefredaktion des Blattes meint, in ihrem Artikel werde der augenblickliche Stand kritisch wiedergegeben. Auf telefonische Nachfrage erklärt sie, der Autor des Beitrages wisse nicht mehr genau, woher er die Kenntnisse über die Holzfäller in Russland habe. Erneut um eine Stellungnahme gebeten, betont die Redaktion, dass aus ihrer Sicht leider gerade beim Abbau von Holz stark gesündigt werde und das Nachpflanzen zu kurz komme. (2001)

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Sinngemäße Wiedergabe

Der SPD-Ortsverein lädt zu einer Informations- und Diskussionsveranstaltung ein, die der Chefredakteur der Zeitung am Ort moderiert. Thema ist die Hafenplanung, die Befürworter, aber auch Gegner hat. In der Zeitung wird ausführlich darüber berichtet. Für das nun einmal erforderliche Diskussionsklima sei es gewiss nicht hilfreich, wenn der Linksaußen der Bürgerinitiative gegen das Hafenprojekt ohne Widerspruch aus den eigenen Reihen mutmaßen könne, der Rat der Stadt in seiner Gesamtheit könne wohl von der Wirtschaft „geschmiert“ sein. Sein weiterer Hinweis, es sei doch eher gleichgültig, wo denn junge Menschen in diesem Land einen Arbeitsplatz finden, sei nicht nur bei den Betroffenen auf Ablehnung gestoßen. Die Zeitung nennt den vollen Namen und den Beruf des Wortführers. Dieser erhofft sich vom Deutschen Presserat eine Reaktion, nachdem die Zeitung die Veröffentlichung seiner Gegendarstellung abgelehnt habe. Er betont, dass er diese Aussagen so nicht getroffen habe. Gleichzeitig kritisiert er die Nennung seines Berufes. Die Rechtsvertretung der Zeitung entgegnet, der Beschwerdeführer habe die Frage, ob er sich vorstellen könne, dass die Politiker der Stadt, die sich für den Hafen aussprechen, geschmiert seien, bejaht. Diese Antwort und die in dem Artikel veröffentlichte Passage seien sachlich gleichbedeutend. In der Stadt hätten sich alle Politiker des Rates der Stadt für den Bau des Hafens ausgesprochen. Der Beschwerdeführer habe nach eigener Darstellung in der Veranstaltung erklärt, dass die Trennung vom Wohnort nach der Ausbildung nicht nur in der eigenen Stadt und nicht nur für Studenten heute der Normalzustand geworden sei. Damit habe er den von vielen Diskussionsteilnehmern beklagten Wegzug der jungen Generation aus der Stadt als Normalzustand beschrieben. Die Zeitung habe ihn dahingehend zitiert, dass er den Hinweis gegeben habe, dass es doch eher gleichgültig sei, wo denn junge Menschen in diesem Land einen Arbeitsplatz finden. Diese Formulierung sei nicht sinnentstellend, denn bei näherer Betrachtung liege keine wesentliche Diskrepanz zwischen den Äußerungen des Beschwerdeführers und der Berichterstattung der Zeitung vor. (2001)

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Ehre eines Politikers verletzt

Eine Wochenzeitung für Politik und Kultur berichtet über den Streit zwischen dem linken und dem rechten Flügel der Berliner FDP. Dabei wird der volle Name eines Berliner Politikers genannt, welcher der Doppelmitgliedschaft in FDP und CDU überführt worden sei. Zudem wird der Hinweis gegeben, dass er der rechtsradikalen Wiking Jugend angehört haben soll und von einem ehemaligen Bezirksvorsitzenden der Verdacht ausgesprochen worden sei, dass er ein Spitzel des Verfassungsschutzes sei. Der Betroffene beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er kritisiert die Nennung seines Namens und führt an, dass die Berichterstattung nicht den Tatsachen entspreche und er sich in seiner Ehre verletzt fühle. Die Wochenzeitung nimmt nicht zu der Beschwerde Stellung. (2001)

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Exklusiv-Interview

Ein freier Journalist, der mit dem Schwerpunkt „Internationale Politik“ für zwölf verschiedene deutsche Regionalzeitungen arbeitet, hat die Zusage für ein 10-Minuten-Interview mit dem jordanischen König Abdullah während dessen Aufenthalts in Berlin. Als er den Lift des Hotels betritt, in dem der König wohnt, trifft er einen Redakteur eines Nachrichtenmagazins, der gleichfalls einen Interviewtermin mit dem König hat. Als dieser erfährt, für wen der Kollege schreibt, fordert er beim Pressesprecher des Königs ein Exklusivinterview, das ihm dann auch gewährt wird. Dem freien Journalisten teilt der Pressesprecher dagegen mit, dass er seine Interviewzusage zurückziehen müsse. Der Betroffene sieht in dem Vorgang ein von dem Nachrichtenmagazin angestrebtes Informationsmonopol und schildert seine Bedenken dem Deutschen Presserat. Auch regionale Presseorgane hätten das Recht, aus erster Hand über die aktuelle Entwicklung im Nahen Osten informiert zu werden und die Haltung des jordanischen Königs zu erfahren. Mit dem Verlangen nach seinem Ausschluss habe der Kollege die Informationsfreiheit behindert. Das Justitiariat des Magazins teilt dem Presserat mit, der Pressesprecher des Königshauses habe den Redakteur angerufen und ihm ein Interview angeboten. Der Mitarbeiter habe zugesagt und dabei gefragt, ob er das Gespräch exklusiv habe. Dies sei bejaht worden. Insofern sei die Redaktion natürlich von einem Exklusiv-Interview ausgegangen. Als der Redakteur dann festgestellt habe, dass seinem Termin noch ein anderer Journalist beiwohnen sollte, ohne dass dies verabredet worden sei, habe er den Pressesprecher auf dessen Zusage einer Exklusivität hingewiesen. Alles weitere habe dieser dann mit dem Beschwerdeführer geklärt. Insgesamt lege dieser nicht dar, warum der Vorgang für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sei. Letztendlich habe sich das Interview um Fragen der Nahost- und Wirtschaftspolitik gedreht, zu denen der König nichts Überraschendes oder gar Sensationelles gesagt habe. (2001)

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Fotos eines Amokläufers

Ein 19-jähriger Mann klettert wohl aus Liebeskummer auf ein 50 m hohes Brückenbauwerk und schießt mit einer Pistole wild um sich. Wie durch ein Wunder kommt niemand zu Schaden. Eine Boulevardzeitung berichtet über das Geschehen und den stundenlangen Einsatz der Polizei in großer Aufmachung. Sie zeigt den „Amokläufer“ in mehreren Fotos und veröffentlicht auch ein Bild der Mutter, die auf den Brückenturm geklettert ist, um ihren Sohn von seinem Tun abzubringen. Die Augenpartie der Frau ist abgedeckt. Ein Leser der Zeitung beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung gegen die Persönlichkeitsrechte des Mannes und seiner Mutter verstößt. Außerdem kritisiert er die Darstellung eines offenbar Lebensmüden. Die Chefredaktion der Zeitung sieht in dem Vorgang ein Ereignis der Zeitgeschichte. Der junge Mann sei auf ein Wahrzeichen der Stadt geklettert und habe dafür gesorgt, dass die Brücke stundenlang gesperrt werden musste. Zudem sei er bewaffnet gewesen und habe mehrere Schüsse abgegeben. Insofern habe er selbst die Öffentlichkeit gesucht und hergestellt. Daher habe er damit rechnen müssen, dass in dieser Form über ihn berichtet wird. Über die Mutter habe die Zeitung nur so viel berichtet, als ohnehin für jedermann sichtbar war. Zudem sei sie in presseüblicher Weise durch Augenbalken unkenntlich gemacht worden. Ihr Persönlichkeitsrecht sei daher nicht berührt. (2001)

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Stellenbesetzung

Eine Lokalzeitung meldet, dass die Berufung eines neuen Leiters des städtischen Amtes für Familien, Soziales und Jugend entschieden sei. Sie nennt die Namen der beiden Bewerber, die sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgestellt hätten, und erwähnt, wo der unterlegene Bewerber um das Amt zur Zeit beschäftigt ist. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat äußert dieser die Ansicht, dass kein öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens bestehe. Gegebenenfalls könnten dadurch Schwierigkeiten mit seinem derzeitigen Arbeitgeber auftreten. Die Redaktionsleitung der Zeitung stellt fest, dass mit der Namensnennung deutlich gemacht worden sei, dass es eine echte Wahl gegeben habe, also nicht eine Scheinwahl mit nur einem Kandidaten. Es bestehe ein dringendes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu wissen, wer letztlich im Wahlgang obsiegt habe bzw. unterlegen sei. Schließlich habe der Beschwerdeführer in der Region einen Namen. Er sei viele Jahre Mitglied des Stadtrates gewesen und habe sich mehrfach um das Amt des Bürgermeisters beworben. Auch hierüber habe die Presse seinerzeit berichtet und an der damaligen Nennung seines Namens habe der Betroffene nichts auszusetzen gehabt. Des Weiteren sei er in einer Bürgerinitiative aktiv. Er habe deshalb schon früher als Person der Zeitgeschichte im Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden. (2001)

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