Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Artikel über Messerangriff ist weder falsch noch unangemessen oder vorverurteilend

Kommentar vermittelt falsche Informationen zur Lage der Bauern

Bericht über mutmaßliche Vergewaltigung war vorverurteilend

Überschrift erweckt bei Lesern einen falschen Eindruck vom Inhalt des Artikels

Facebook-Schlagzeile erweckte einen falschen Eindruck

Falsche Darstellung eines Wahlergebnisses

Foto der mumifizierten Leiche eines toten Bergsteigers war unangemessen

Missbrauch detailliert geschildert

Fotos von Todesopfer auch nach Suchaktion noch veröffentlicht

Begriff „Drittes Reich“ auch ohne Anführungsstriche zulässig

Eine überregionale Tageszeitung berichtet über die NSDAP-Mitgliedschaft des ersten ZDF-Intendanten und verwendet dafür die Überschrift „Karl Holzamer und das Dritte Reich“. Der Beschwerdeführer kritisiert die ohne Anführungszeichen verwendete Bezeichnung „Drittes Reich“ für die Zeit der Nazi-Diktatur. Bei dem Begriff handele es sich um NS-Terminologie, die eine verharmlosende Wirkung habe und daher vermieden werden sollte. Die Zeitung sieht in der Verwendung des Begriffes ohne Anführungszeichen zwar keinen Verstoß gegen den Pressekodex, hält ihn aber tatsächlich für problematisch.

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