Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Verein wartet seit 20 Jahren auf Sportplatz

Unter der Überschrift „So führt die Stadt einen Sportverein an der Nase herum“ informiert eine Regionalzeitung online und gedruckt darüber, dass ein Kunstrasenplatz aufgrund einer fehlenden Standortuntersuchung nicht gebaut werden soll. Seit 20 Jahren warte der Verein darauf, dass die Stadt ihr Versprechen zum Platzbau einlöst. Trotz geltender Beschlüsse, so die Zeitung, sei das weiterhin nicht in Sicht. Beschwerdeführer in diesem Fall ist ein Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsabteilung der Stadt. Er sieht in der Überschrift einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. „Jemanden an der Nase herumführen“ bedeute, ihn anzulügen oder zu täuschen. Somit unterstelle die Überschrift einen Vorsatz. Man weise im Namen der Stadt ausdrücklich darauf hin, dass dies keinesfalls der Wahrheit entspreche. Die Chefredaktion der Zeitung sieht in der Beschwerde einen Versuch, mit Hilfe des Presserats gegen eine unliebsame kritische Berichterstattung der lokalen Presse vorzugehen. Der Redaktion liege die schriftliche Stellungnahme eines früheren Bürgermeisters vor, in der dieser bekräftige, dass dem Verein der Bau des Sportplatzes immer wieder zugesichert worden sei. Die Stadt habe sogar die Übernahme der Pflegekosten versprochen. Dem Verein werde der Platz seit 20 Jahren zugesagt. Trotzdem werde das Vorhaben nicht umgesetzt, würden alte Zusagen nicht erfüllt. Der Chefredakteur wiederholt die Formulierung der Überschrift: Der Verein werde „an der Nase herumgeführt“.

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Neue Wohnungen haben Nachrichtenwert

Eine Regionalzeitung berichtet online über aktuelle Wohnungsbau-Projekte einer namentlich genannten Firma. Eingeleitet wird der Artikel mit einem kurzen Firmenporträt. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Bericht eine nicht als solche gekennzeichnete Werbung, die als redaktioneller Artikel getarnt worden sei. Grund für die Beschwerde seien die wiederholte Nennung des Firmennamens, die Platzierung auf der Startseite und der fehlende Nachrichtenwert. Der Leiter Personal & Recht der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der beanstandete Artikel sei durch die Projektentwicklungsfirma weder beauftragt noch bezahlt worden. Der Redakteur habe den Beitrag aus eigenem Antrieb recherchiert. Er habe den Geschäftsführer mehrfach um einen Gesprächstermin bitten müssen, bevor er ihn dann habe besuchen dürfen. Der Bericht habe einen hohen Nachrichtenwert allein schon wegen der Tatsache, dass über die wichtigsten Baustellen in der Stadt berichtet werde. Das seien durchweg Neuigkeiten, über die noch in keinem anderen regionalen Medium berichtet worden seien. Der Bau von rund 1000 Wohnungen habe in der Stadt durchaus einen hohen Nachrichtenwert. Schließlich stellt der Verlagsvertreter fest, dass sich in dem beanstandeten Text keine werbetypischen Formulierungen fänden.

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Umfrage: Einige Parteien wurden weggelassen

Ein Nachrichtenmagazin berichtet online unter der Überschrift „Nur noch einstellig: SPD liegt bei Sachsen-Umfrage bei 9 Prozent“ über eine Meinungsumfrage im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen. Der Artikel gibt ebenso wie ein beigefügtes Video die Umfrageergebnisse für SPD, CDU und AfD wieder. Die Umfragewerte der Grünen werden hingegen bezogen auf eine andere Umfrage von Ende März wiedergegeben. In einer grafischen Darstellung der Umfrageergebnisse im beigestellten Video erscheinen die Grünen hingegen auf Grundlage der aktuellen Umfrage bei neun Prozent. Die Linke kommt weder im Artikel noch im Video vor. Zwei Beschwerdeführer kritisieren Verstöße gegen pressethische Grundsätze. Der Artikel verstoße gegen den Pressekodex, da in der Darstellung die Linke als drittgrößte Partei mit 17 Prozent und die FDP mit sechs Prozent weggelassen worden seien. Der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins hält die Beschwerden für berechtigt. Die Berichterstattung über den Umfragestand vor der Landtagswahl sei nicht korrekt und komplett gewesen. Nach seiner Einschätzung würden die Leser zwar erkennen, dass die angezeigten Ergebnisse nur einen Ausschnitt darstellten, denn man sehe auf den ersten Blick, dass hier erhebliche Anteile zu 100 Prozent fehlten. Dennoch habe die Redaktion das Video gelöscht und mit einer redaktionellen Anmerkung den Sachverhalt für die Nutzer transparent gemacht.

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Missverständnis um eine Koran-Sure

Eine regionale Boulevardzeitung berichtet über einen Konflikt zwischen dem Sänger Bushido und Arafat Abou-Chaker, einer leitenden Figur des gleichnamigen Berliner Familienclans. Thema ist ein Rechtsstreit um Immobilien, in dessen Folge sich Bushidos Frau bedroht fühlt und sich dazu öffentlich äußert. Die Zeitung schreibt: „Auslöser für Anna-Maias öffentliche Äußerung war ein Beitrag von Arafat Abou-Chaker. Er zitiert darin eine Sure (Vers) aus dem Koran, in dem es um Heuchler und Lügner geht. Darin heißt es u. a.: ´Möge Allah solche Menschen zur Wahrheit leiten oder sie und ihre Familien vernichten´! Dazu schreibt Abou-Chaker: ´Das passt zu Dir … bald´“. Der Berichterstattung beigestellt ist eine Grafik, in der die Äußerungen auf den Social-Media-Kanälen gezeigt werden. Ein Leser der Zeitung wirft dem Autor vor, er zitiere falsch. Einen solchen Vers gebe es im Koran nicht, auch nicht ansatzweise. Es handele sich lediglich um die Aussage von Abou-Chaker auf Instagram. Trotz mehrfacher Information über Facebook habe der Autor des Zeitungsberichts auf den Hinweis nicht reagiert. Die Chefredakteurin der Zeitung weist den Vorwurf zurück, der Autor des Beitrages habe falsch zitiert. Allenfalls handele es sich um eine leicht missverständliche Formulierung. Für einen Verstoß gegen die Presseethik sei dies zu wenig. Es gehe im Kern um einen Satz, den der Clan-Obere Abou-Chaker formuliert habe. Der Autor habe nichts anderes behauptet und schon gar nicht suggeriert, es handele sich um einen Vers aus dem Koran.

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Arbeitslose Friseure trotz Fachkräftemangel

„Fachkräftemangel: Friseurmeisterin musste schon drei Salons schließen“ – unter dieser Überschrift beschäftigt sich eine in Leipzig erscheinende Regionalzeitung mit dem Personalnotstand im Friseur-Handwerk. Es klinge paradox, sei aber wahr: In Leipzig bezögen viele ausgebildete Friseure Hartz IV – doch die Friseurmeister in der Stadt suchten hängeringend nach Fachkräften. Beispielhaft wird die Situation einer Friseurmeisterin geschildert, die wegen des Fachkräftemangels drei Salons habe schließen müssen. Sie ärgere sich, dass sie keine Angestellten findet, obwohl es offenbar genug arbeitslose Friseure gebe. Die Zeitung zitiert die Frau mit den Worten: „Seit mehreren Jahren bekomme ich jeden Monat fünf bis zehn Vermittlungsvorschläge vom Arbeitsamt, aber es stellt sich nie einer der angekündigten Arbeitslosen vor. Bei 6,6 Millionen Leistungsempfängern in Deutschland würden offenbar nicht genug Anreize fürs Arbeiten gesetzt. Das Mittelstandsforum für Deutschland (MfD), dem Unternehmer vieler Branchen angehörten, sehe in der Personalnot der Handwerksfirmen ebenfalls ein „gesamtgesellschaftliches Problem“. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass der Autor keine Belege für seine Behauptung liefere, dass in Leipzig viele ausgebildete Friseure Hartz IV bezögen. Der Autor zitiere eine einzige Unternehmerin, obwohl er offenbar mit Vertretern der Handwerkskammer, der Friseurinnung als auch mit der Agentur für Arbeit Kontakt gehabt habe. Er verschweige, dass es sich beim MfD um eine AfD-nahe Organisation handele. Dem Leser werde suggeriert, das MfD sei ein überparteilicher Arbeitgeberverband. Dem Leser werde auch nicht mitgeteilt, dass die zitierte Friseurmeisterin dieser Vereinigung nahestehe. Der Leiter Personal & Recht des Verlages hält es für abwegig, den Beitrag als Werbung für die AfD zu werten. Auch der Autor des Artikels verwahrt sich mit Nachdruck gegen diesen Vorwurf. Dieser grenze an Ehrverletzung. Er habe auch den Hintergrund der MfD recherchiert. Danach sei der Vorwurf der AfD-Nähe nicht gerechtfertigt.

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Hunde aus Osteuropa landen in Deutschland

Eine Großstadtzeitung veröffentlicht online einen Artikel über Probleme beim Import von Straßenhunden. Die örtliche Tierärztekammer berichte, Tierschützer würden immer mehr Hunde aus Osteuropa nach Deutschland bringen. Allein in Hamburg sei die Rede von 576 Hunden, die in den letzten Jahren von Rumänien nach Hamburg gebracht worden seien. Dabei würden auch Krankheiten eingeschleppt. Die Impfausweise der Tiere wiesen oft offensichtliche Unregelmäßigkeiten auf. In mehreren Fällen habe das Veterinäramt ermittelt. Das Problem laut Tierärztekammer seien Tierschützer ohne medizinische Bildung. Etwa 70 Prozent der osteuropäischen angeblichen Tierschutzhunde stammten aus illegalem Hundehandel. Die Probleme mit Straßenhunden in osteuropäischen Ländern löse man damit nicht, wird die Vorsitzende der Tierschutzkammer zitiert. Stattdessen müsse die Situation vor Ort verbessert werden. Das sei auch die Position des Deutschen Tierschutzbundes sowie der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz, in der sich ausschließlich Veterinärmediziner für Tierschutz einsetzten, schreibt der Autor. Zahlreiche Leser der Zeitung wenden sich mit Beschwerden über den Artikel an den Presserat. Sie halten den Beitrag für reißerisch Er schildere die Sachverhalte falsch und schüre Ängste. Tiere, die über Vereine nach Deutschland kämen, seien geimpft, gechipt und gesund. Dafür gebe es eine EU-Bestimmung. Zur Behauptung, rund 70 Prozent der osteuropäischen angeblichen Tierschutzhunde stammten aus illegalem Hundehandel und kämen aus Tiervermehrungsstationen – so einer der Beschwerdeführer – , eine Recherche bei den im Ausland aktiven Vereinen widerlege dies. Zur Behauptung, letztlich werde mit der Vermittlung der Hunde gegen Schutzgebühren über die Mitleidskomponente ein Geschäft abgewickelt, schreibt einer der Beschwerdeführer, dass legale Organisationen das nicht tun. Diese würden gut und nachhaltig vermitteln. Die Rechtsabteilung der Zeitung schreibt, der Beitrag sei Teil einer Serie über Straßenhunde aus Osteuropa und deren Einführung nach Deutschland. Ausgegangen sei die Berichterstattung ursprünglich von den Ermittlungen der Behörden gegen den Hamburger Tierschutzverein wegen mehrfacher Verstöße gegen Impf- und Einreisevorschriften. Der nun beanstandete Artikel stelle die Lage, vor allem die mit dem Import verbundenen Krankheitsrisiken im Allgemeinen dar und lasse dabei im Wesentlichen die Vorsitzende der Hamburger Tierärztekammer zu Wort kommen. Diese äußere sich kritisch zur Einführung der Hunde nach Deutschland. Ebenso kritisch äußere sich der Vorsitzende der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Der gesamte Beitrag sei ein Appell an die Vernunft des Lesers, sich als Hundefreund nicht lediglich von seinen Gefühlen leiten zu lassen, sondern die Begleiterscheinungen wie z. B. Krankheiten ebenfalls zu berücksichtigen. Der Beitrag solle auch dafür sensibilisieren, dass es Menschen gebe, die mit dem Leid der Hunde und der Aufnahmebereitschaft von Hundefreunden in Deutschland schlicht Geld verdienten.

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Störtebeker-Darsteller macht Werbung

Eine Regionalzeitung berichtet online, dass der Hauptdarsteller der Störtebeker-Festspiele auf Rügen gleichzeitig als Gartenexperte für die Werbung eines Baumarktes in der Öffentlichkeit steht. Der Schauspieler sei seit einigen Wochen das Gesicht einer Baumarktkette. Sowohl im Fernsehen als auch auf riesigen Plakatwänden strahle er den Betrachtern als „Gartenplaner“ entgegen. Die Mitgeschäftsführerin der Festspiele wird von der Redaktion befragt, wie sich das Werbe-Engagement des Schauspielers auf die Festspiele auswirke. Ein Leser der Zeitung kritisiert, die Redaktion mache Werbung für die Rügener Festspiele. Hier werde mit Werbung in der Werbung berichtet, indem das Logo der Baumarktkette an dominierender Stelle gezeigt werde. Der werbliche Wert sowohl für die Festspiele als auch für den Baumarkt dominiere die Berichterstattung. Das sei wohl kaufmännisch auch so gewollt. Der geschäftsführende Redakteur der Zeitung widerspricht der Beschwerde und stellt fest, die Redaktion sehe die Berichterstattung nicht als Werbung an. Im Mittelpunt der Berichterstattung stehe eindeutig der derzeitige Hauptdarsteller der Störtebeker-Festspiele. Vieles, das unmittelbar mit den Festspielen zu tun habe oder durch sie bedingt werde, sei somit von großem öffentlichem Interesse für die Leser der Zeitung. Dazu gehöre es auch, wenn der Hauptdarsteller als Werbe-Gesicht für eine bekannte Baumarktkette auftrete. Es sei eine Premiere, dass ein Störtebeker-Darsteller mit einem großen Werbevertrag ausgestattet worden sei. In der Berichterstattung über Prominente sei es nicht unüblich, dass auch über ihre Werbeverträge berichtet werde.

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Wasserlieferung mit künstlicher Intelligenz

Eine Regionalzeitung berichtet über ein Start-Up-Unternehmen, das mit Hilfe von künstlicher Intelligenz einen Lieferdienst mit Mineralwasser betreibt. Der Autor beschreibt das Angebot des Unternehmens und sein Geschäftsmodell. Dabei wird betont, dass das Unternehmen nachhaltig arbeite. Am Ende des Artikels werden die Kontaktdaten der Firma veröffentlicht. Ein Leser wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat, weil er in dem Beitrag einen Fall von Schleichwerbung sieht. Der Chefredakteur der Zeitung sieht die Berichterstattung über das Unternehmen durch ein großes öffentliches Interesse gedeckt. Das Verbreitungsgebiet seiner Zeitung habe sich in den letzten Jahren zu einer Start-Up-Region entwickelt, die auch bundesweit immer mehr an Bedeutung gewinne. Daraus ergebe sich ein besonderes Informationsinteresse an Artikeln über die Menschen, die die Region mit ihren Ideen weiterentwickelten. Auch das Thema Nachhaltigkeit stoße bei den Lesern auf eine besondere Wahrnehmung. Seine Zeitung – so der Chefredakteur weiter – berichte deshalb immer wieder umfangreich über Unternehmensgründungen und über Start-Ups in verschiedenen Branchen. Im konkreten Fall könne von einer Werbung für das genannte Unternehmen keine Rede sein. Die Berichterstattung sei von einem hohen öffentlichen Interesse im Sinne des Presskodex gedeckt.

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Job-Portale drehen den Arbeitsmarkt um

Ein Online-Unternehmen stellt unter der Überschrift „Firma bewirbt sich beim Mitarbeiter: IT-Portal dreht Arbeitsmarkt um“ einen Job-Anbieter vor. Dort können sich IT-Spezialisten um eine Aufnahme in die Datenbank bewerben. Bei denjenigen, die aufgenommen werden, bewerben sich dann Unternehmen mit ihren Jobangeboten. Das vorgestellte Unternehmen sei, so der Autor, ein digitaler Recruit-Marktplatz (Recruit = Bewerbung). Bevor Bewerber aufgenommen werden, prüfe das Unternehmen technische Skills (Kompetenzen), checke den Lebenslauf und kläre ab, ob der Kandidat tatsächlich an einer Stelle interessiert ist. Das weitere Procedere sei stringent auf die Kandidaten konzentriert. Der Presserat hat recherchiert. Neben dem namentlich genannten Unternehmen gibt es auch andere Anbieter, die die gleiche Geschäftsidee verfolgen. Ein Nutzer des Online-Portals bezeichnet den Artikel als einen nicht als solchen gekennzeichneten Werbetext für das vorgestellte Job-Portal. Es finde keinerlei Einordnung bzw. keine kritische oder abwägende Auseinandersetzung statt. Kurzum: Es fehle eindeutig eine Kennzeichnung als Anzeige. Der Autor des Beitrages nimmt Stellung und teilt mit, dass sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren gedreht habe. Aus einem Nachfrage- sei ein Anbietermarkt geworden. Grund sei der Fachkräftemangel in manchen Berufen, so etwa bei IT-Experten. Das im Beitrag genannte Job-Portal sei der praktische Beleg für den Wandel des Marktes. Er sei bei Recherchen auf das Unternehmen gestoßen, habe die Geschäftsidee spannend gefunden und der Redaktion einen Artikel über den neuartigen Ansatz der Mitarbeitergewinnung angeboten. Außer seinem Honorar habe er kein Geld von Dritten erhalten. Der Autor betont, dass ihm kein anderes Unternehmen mit der gleichen Geschäftsidee bekannt sei. Dies sei ein Alleinstellungsmerkmal des vorgestellten Anbieters.

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Mal kostet´s den Job, mal fast nix

Eine Wirtschaftszeitung berichtet online über den Plakatentwurf eines Autoverleihers. Der traue sich nicht, diesen als Werbung zu veröffentlichen. Das Plakat, das im Artikel direkt unterhalb der Überschrift platziert ist, zeigt auf der linken Hälfte den damaligen DFB-Chef Reinhard Grindel, wie er auf seine Armbanduhr schaut. Untertitel: „Kostet den Job.“ Auf der rechten Seite ist ein Auto zu sehen. Der Untertitel hier: „Kostet fast nix.“ Die Zeitung berichtet über ein Gespräch mit dem Chef der Autoverleih-Firma. Der habe dem Interviewer gesagt, nicht aus jeder frechen Idee werde eine Anzeigenkampagne. Als Beispiel habe der Firmenboss den oben erwähnten Entwurf präsentiert. Dieser habe den Rücktritt von Reinhard Grindel als DFB-Präsident thematisiert. Der sei vor wenigen Tagen von seinem Amt zurückgetreten. Eine hohe Schadensersatzzahlung habe der Autoverleiher nicht riskieren wollen, denn Grindel wehre sich gegen Korruptionsvorwürfe. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung des Plakats durch die Zeitung einen Verstoß gegen Richtlinie 7.2 des Pressekodex. Das Zeigen des Plakatfotos im Rahmen der Berichterstattung zu der Entscheidung des Autoverleihers, dieses Plakat nicht als Werbung zu veröffentlichen, sei nicht von öffentlichem Interesse gedeckt. Im Moment der Veröffentlichung ergebe sich ein werbewirksamer Effekt. Die Zeitung nimmt zu der Beschwerde nicht Stellung.

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