Vorratsdatenspeicherung schadet der Medienfreiheit
Das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen hat sich anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in einem Schreiben an das Bundesverfassungsgericht zu Wort gemeldet. Darin benennt das Bündnis die negativen Auswirkungen des Gesetzes für die Medienfreiheit in Deutschland, da die Journalistinnen und Journalisten keinen Informantenschutz mehr gewährleisten können. Der staatliche Zugriff auf alle elektronischen Kontakte von Journalisten schrecke Informanten massiv ab, heißt es in dem Schreiben, da ihre Anonymität dadurch nicht mehr gesichert ist. "Sie müssen ihre Enttarnung befürchten, wenn der Journalist innerhalb eines halben Jahres nach Kontaktaufnahme in das Visier der Staatsanwaltschaft gerät." Das Gesetz enthalte keinerlei spürbaren Quellenschutz für Journalisten, kritisiert das Bündnis aus DJV, dju in ver.di, BDZV, VDZ, Deutschem Presserat, VPRT, ARD und ZDF.
Zugriffsbegrenzungen sieht das Bündnis der Medienverbände und -unternehmen als Mindestanforderungen an einen wirksamen Quellenschutz an. Voraussetzung für einen Zugriff auf die gespeicherten Kontaktdaten eines Journalisten müsse zum Beispiel sein, dass der Journalist verdächtigt wird, selbst an einer Straftat beteiligt zu sein, und dass eine Beschlagnahme nicht unverhältnismäßig ist. Nach dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann so beispielsweise die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses nicht genügen, um den Quellenschutz durch Beschlagnahme und Durchsuchung aufzuheben. Darüber hinaus fordert das Bündnis in seinem Schreiben die Gleichstellung von Journalisten mit Abgeordneten und Ärzten beim Schutz der Berufsgeheimnisträger.
Das Bündnis warnt: "Versiegen die Quellen, sind Presse und Rundfunk blind und wird mit ihnen die Demokratie beschädigt. Unterbleibt ein effektiver Quellenschutz, werden die Medien in ihrem Kern getroffen."