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Tätigkeitsbericht zum Datenschutz in Redaktionen an Bundesinnenminister übergeben

Der 165 Seiten umfassende Bericht wurde Bundesinnenminister Otto Schily in Berlin überreicht.

„Moderner Datenschutz setzt auf Eigenverantwortung und Selbstregulierung. Die Presse hat mit ihrer Freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich des Datenschutzes ein Modell einer solchen Selbstregulierung erfolgreich umgesetzt“, stellte Schily anlässlich der Übergabe fest: „In direkten Gesprächen mit den Vertretern der Verleger- und Journalistenverbände ist es mir seinerzeit gelungen, Freiräume für eine selbstverantwortliche Gestaltung des redaktionellen Datenschutzes zu schaffen. Ich begrüße es, dass sich der Deutsche Presserat dieser Aufgabe engagiert gestellt und ein schlüssiges Konzept entwickelt hat. Der heute vorgelegte Tätigkeitsbericht beweist, dass dieses Konzept erfolgreich ist. Zwar wird man dieses Beispiel nicht einfach auf andere Bereiche übertragen können. Aber dort, wo es sinnvoll und praktikabel ist, sollte den Beteiligten die Möglichkeit gegeben werden, eigenverantwortliche Regelungen zu finden und umzusetzen. Die „Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz“ ist ein gelungenes Beispiel für ein zielgerichtetes Zusammenwirken von Gesetzgeber, Verwaltung und Betroffenen, das Bürokratie vermeidet und gleichzeitig den Schutz der Rechte der Bürger auf einem hohen Niveau gewährleisten kann. Ich wünsche dem Deutschen Presserat auch weiterhin viel Erfolg bei seiner Arbeit.“

Im Sommer 2000 hatte der Minister dieses Konzept vorgeschlagen und sich mit der Presse-Branche darauf geeinigt, dass der Deutsche Presserat zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben den Aufbau einer Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernimmt. Besondere Aufmerksamkeit war dem Datenschutz in Redaktionen im Zuge der erforderlichen Umsetzung einer EU-Richtlinie durch das Bundesdatenschutzgesetz zuteil geworden. Die im Gesetz vorgesehene Regelung zum Umgang mit personenbezogenen Daten für journalistisch-redaktionelle Zwecke bedurfte einer praktischen Umsetzung, die sowohl das Datenschutzrecht des Einzelnen als auch das Grundrecht der Pressefreiheit optimal beachtet. Die Wahrnehmung unter dem Dach einer freiwilligen Selbstkontrolle wurde hierfür als ein angemessenes Modell angesehen.

Die Ergebnisse nach inzwischen zwei Jahren des Bestehens der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz dokumentiert der nun vorliegende Bericht. „Zeitungen und Zeitschriften haben ihr Grundrecht auf Pressefreiheit damit verantwortlich verteidigt. Datenschutz als Schutz von Persönlichkeitsrechten ist seit jeher Bestandteil der journalistischen Ethik und des Pressekodex“, so Kay E. Sattelmair, Sprecher des Deutschen Presserats. Die engagierte Teilnahme der den Presserat tragenden Verleger- und Journalistenverbände sowie die individuelle Selbstverpflichtung der ganz überwiegenden Zahl aller deutschen Presseverlage bilden ein solides Fundament der Selbstregulierung.

Die Erweiterung des Pressekodex um wesentliche Regelungen zum Redaktionsdatenschutz, die Einrichtung eines „Beschwerdeausschusses Redaktionsdatenschutz“ sowie die Herausgabe des Leitfadens „Datenschutz in Redaktionen“ waren bedeutende Schritte auf dem Weg zur Umsetzung des Konzepts. Veröffentlicht wird in dem Bericht erstmalig auch die Auswertung einer vom Presserat durchgeführten Umfrage zur Situation des Datenschutzes in den Presse-Redaktionen. Diese Umfrage erfasst nicht nur den Status quo. Sie bildet gleichzeitig die Ausgangsbasis für die kommenden Aktivitäten der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz, mit denen Datenschutz in Redaktionen noch weiter gestärkt werden wird.

Das Buch ist bei der UVK Verlagsgesellschaft erschienen und wird ab Februar im Buchhandel erhältlich sein.

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