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Rüge für Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot

Der Deutsche Presserat hat auf einer nachgelagerten Sitzung am 22. Januar eine Rüge ausgesprochen.

Redaktion lässt relevante Informationen weg
Der MÜNCHNER MERKUR und MERKUR.DE erhielten eine Rüge für einen Verstoß gegen das Gebot der wahrhaftigen Berichterstattung nach Ziffer 1 des Pressekodex. Im Artikel mit der Überschrift „Aus für beliebten Kiosk in Olching: Das ist der Stand beim Haus am See“ berichtete die Zeitung über den Pächter des genannten Kiosks, der sein Geschäft aufgeben musste, weil sein Pachtvertrag nicht verlängert worden war. Die Zeitung zitierte dazu auch den Bürgermeister der Nachbargemeinde mit der Vermutung, der Kiosk werde im nächsten Jahr wieder eröffnen. Dass der Bürgermeister Miteigentümer des Seegrundstücks und Verpächter des Kiosks ist, war der Redaktion bekannt, sie klärte ihre Leserinnen und Leser darüber aber nicht auf.  


Statistik:
Eine öffentliche Rüge, zwei Hinweise. Drei Beschwerden erachtete der Presserat als unbegründet. Insgesamt behandelte der Presserat sechs Beschwerden, eine wurde vertagt.

 

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