Rüge für Veröffentlichung privater Korrespondenz
In seiner ersten Sitzung dieses Jahres am 09.03.2004 hat der Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz eine nicht-öffentliche Rüge gegen das Anzeigenblatt EIFEL-ZEITUNG wegen der Veröffentlichung der Reproduktion eines privaten Briefes ausgesprochen. In dem Schreiben an den Geschäftsführer des Verlages hatte der Anwalt einer Rechtspflegerin Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht. Das Blatt hatte in einer vorangegangenen Berichterstattung der Frau unter namentlicher Nennung vorgeworfen, ihre beruflichen Kompetenzen einseitig zu Lasten bestimmter Firmen auszunutzen. Für durch diese Veröffentlichung entstandene gesundheitliche Beeinträchtigungen forderte die Betroffene nun finanziellen Ausgleich. Dies nahm die Redaktion zum Anlass, den kompletten Brief mit Name, Anschrift sowie genauer Beschreibung des gesundheitlichen Zustandes der Frau abzudrucken. Dies ist eine klare Verletzung des in Ziffer 8 des Pressekodex festgehaltenen Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Bei dem Schreiben handelt es sich um vertrauliche Korrespondenz, an deren Inhalt kein öffentliches Interesse besteht.
Missbilligt wurde eine Zeitung wegen ihres Beitrages über eine Leser-Telefonaktion zum Thema Übergewicht bei Kindern. Einen der dabei angesprochenen Fälle hatte die Redaktion unter Angabe des Vornamens, Alters und des Wohnortes des betroffenen Mädchens sowie Daten zu Größe und Gewicht dargestellt. Das Kind wurde dabei für einen bestimmten Personenkreis erkennbar. Diese Veröffentlichung personenbezogener Daten stellt eine Verletzung des redaktionellen Datenschutzes dar. Zwar ist die Berichterstattung über solche Telefonaktionen generell möglich, jedoch sollten betroffene Personen dabei anonymisiert werden. Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss den Redaktionen, in der entsprechenden Ankündigung gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass die Telefonate von der Redaktion mitgehört und aufgezeichnet werden und die Sachverhalte möglicherweise veröffentlicht werden.
Insgesamt wurden in der Sitzung des Ausschusses sieben Beschwerden behandelt, in fünf Fällen wurde die Beschwerde für unbegründet erklärt.
An der Sitzung des Presserats-Gremiums nahm mit Burkhard Hau (Verlagsgeschäftsführer des WOCHENSPIEGEL, SW-Verlag / TW Verlag, Mayen) ein Vertreter des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter e.V. (BVDA) teil. Erstmals in der fast 50-jährigen Geschichte des Presserats hat sich im Bereich des Redaktionsdatenschutzes auch die große Mehrheit der deutschen Anzeigenblätter über ihren Bundesverband der freiwilligen Selbstkontrolle durch den Presserat unterworfen. Bisher hatten sich nur Zeitungen und Zeitschriften verpflichtet, ihre Arbeit am Kodex für seriösen Journalismus zu orientieren und Rügen des journalistischen Ehrengerichts abzudrucken.