Rügen für Verletzungen des Ansehens der Presse
Der Deutsche Presserat hat am 14. September drei Rügen ausgesprochen. In der zusätzlichen Video-Sitzung beriet der Beschwerdeausschuss über die Beschwerden, die in der vergangenen Woche aus zeitlichen Gründen nicht mehr behandelt werden konnten.
Erfundene Geschichte über Prinzessin Diana
Die Zeitschrift FREIZEIT SPASS erhielt eine Rüge für die Berichterstattung über Prinzessin Diana unter der Überschrift „Das ist ihre heimliche Tochter“. Die detaillierte Geschichte um eine angebliche Tochter der verstorbenen Prinzessin ist komplett fiktiv – basierend auf Veröffentlichungen in US-amerikanischen Medien. Die Redaktion hatte ihre Leser jedoch nicht darüber informiert, dass die Geschichte erfunden war. Der Presserat stellte daher einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur sorgfältigen Recherche nach Ziffer 2 des Pressekodex und gegen das Wahrheitsgebot nach Ziffer 1 fest.
Falsches Zitat von Hongkonger Demokratie-Aktivisten
BILD wurde für ein falsches Zitat und damit einen Verstoß gegen die Ziffern 1 und 2 des Pressekodex gerügt. Die Zeitung hatte über das gewaltsame Vorgehen der Hongkonger Polizei gegen Demonstranten berichtet. Unter der Überschrift „Wir stehen zu Hongkong“ heißt es, der Demokratie-Aktivist Joshua Wong appelliere an Deutschland: „Ich bitte die deutsche Re-gierung: Schaut auf Hongkong, seht, was hier passiert und nennt das Unrecht beim Namen!‘“. Wong selbst bestritt über Twitter, dass er der Redaktion in diesem Kontext ein Interview gegeben habe und erklärte, das Zitat stamme auch nicht aus früheren Interviews. Hier wird nach Ansicht des Beschwerdeausschusses nicht nur gegen die Pflicht zur Zitierwahrheit und -klarheit verstoßen, sondern der Dissident wird durch die ihm zugeschriebene, kritische Äußerung über die chinesische Staatsmacht auch gefährdet.
Leid von Opfern lächerlich gemacht
Gerügt wurde die Online-Ausgabe der B. Z. für die Berichterstattung über eine Gasexplosion in einem arabischen Restaurant, bei der vier Personen zum Teil schwer verletzt wurden. Die Überschrift des Beitrags lautete: „Flambierter Döner? Schnellimbiss in der Sonnenallee explodiert“. Die Redaktion änderte den Titel später. Der Ausschuss sah in der Überschrift, die das Leid der Opfer ins Lächerliche zieht, eine schwere Verletzung des Ansehens der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex.
Statistik
Insgesamt behandelt wurden 34 Beschwerden, wovon 19 als begründet und 15 als unbegründet erachtet wurden. Zu den Maßnahmen zählten 3 öffentliche Rügen, 6 Missbilligungen und 7 Hinweise. 3 Beschwerden waren begründet, es wurde aber auf eine Maßnahme verzichtet.