Presserat und IMK-Vorsitzender sehen Anspruch von Journalisten auf Schutz durch Polizei
Der Deutsche Presserat und der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Holger Stahlknecht sind sich einig, dass Journalisten bei der Ausübung ihres Berufs grundsätzlich einen Anspruch auf Schutz durch die Polizei haben. Auf einer Plenumssitzung des Presserats am 19.09.2018 sagte Stahlknecht: „Die Pressefreiheit gilt immer und überall. Die Polizei sollte Journalisten, wenn es die Lage erforderlich macht, bei Ausübung ihres Berufs schützen, denn ihre Arbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie.“
Der Presserat unterstrich bei dem Gespräch die Forderung an die Politik, die Ausübung journalistischer Arbeit als verfassungsmäßige Aufgabe auch praktisch zu gewährleisten. „Es ist unerträglich, dass immer mehr Journalisten ihr verbrieftes Recht auf Pressefreiheit nur unter Hinzuziehung privater Personenschützer ausüben können“, so der Sprecher des Presserats Volker Stennei.
Der Minister sicherte dem Presserat zu, er werde als Vorsitzender der Innenministerkonferenz die in den 90er Jahren vereinbarten Verhaltensgrundsätze für Medien und Polizei bundesweit wieder stärker in das Bewusstsein der Beamten rücken. Zudem bot der sachsen-anhaltische Innenminister an, die Umsetzung der Verhaltensgrundsätze auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Medienvertretern und Polizei in seinem Bundesland zu erörtern. „Es ist wichtig, dass wir zu diesem Thema im Dialog bleiben“, betonte Stahlknecht.
Einig waren sich beide Seiten, dass die Rolle der Polizei als Kommunikator in den sogenannten sozialen Medien zu schwerwiegenden Problemen führen kann. Der Presserat kritisiert insbesondere, dass die Polizei in ihren online verbreiteten Mitteilungen oft die Nationalität von Straftätern nennt. Die Presse hingegen hat sich verpflichtet, die Herkunft dieser Personen nur bei einem begründeten öffentlichen Interesse zu erwähnen, um diskriminierende Wirkungen zu vermeiden. „Die Praxis der Polizei, die Herkunft regelmäßig zu nennen, kann solchen diskriminierenden Verallgemeinerungen dagegen Vorschub leisten“, so Presseratssprecher Stennei.
Auch der Innenminister äußerte Bedenken: „Es ist nicht Aufgabe der Polizei, bei Straftaten regelmäßig die Herkunft oder Nationalität von Tätern und Verdächtigen zu nennen“, so Stahlknecht. „Bei der Klärung dieser Frage ist ein gemeinsamer Weg nötig. Ich werde in der Innenministerkonferenz einen Austausch darüber anregen, in welchem Format sich Polizei und Journalisten über dieses Thema austauschen können.“
Stahlknecht, Innenminister von Sachsen-Anhalt und derzeitiger Vorsitzender der Innenministerkonferenz, war einer Einladung des Presserats zur Plenumssitzung gefolgt.