Presseethische Verantwortung für fremde Inhalte
Veröffentlichen Redaktionen journalistische Inhalte von Dritten auf ihren OnlinePlattformen, liegt die presseethische Verantwortung für diese Inhalte bei der für die Plattform verantwortlichen Redaktion. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats in einer Grundsatzentscheidung beschlossen.
Anlass waren sechs Beschwerden gegen FOCUS Online. Die Redaktion hatte Beiträge veröffentlicht, die von Drittquellen stammten – beispielsweise von der Polizei oder lokalen journalistischen Publikationen. Mehrere User sahen in Artikeln dieser Drittquellen Verletzungen des Pressekodex. Die Redaktion sah sich presseethisch nicht in der Verantwortung. Diese Verantwortung hat sie aber wahrzunehmen, entschied das Plenum einmütig.
Nach dieser Grundsatzentscheidung verwies das Plenum die Beschwerden in die zuständigen Beschwerdeausschüsse zurück. Dort werden die einzelnen Beschwerden in den Dezembersitzungen beraten.
„Userinnen und User vertrauen Inhalten von presseethisch gebundenen MedienMarken. Deshalb sind die Redaktionen grundsätzlich auch für zugelieferte Inhalte von Dritten verantwortlich“, so der Sprecher des Deutschen Presserats Volker Stennei. „Der Presserat akzeptiert keine Ethik, die sich nach Geschäftsmodellen richtet. Zentraler Maßstab ist stets das Ziel der deutschen Presse, die Leser unabhängig und wahrheitsgemäß zu informieren, ohne die berechtigten Interessen von Menschen und ihre Würde zu verletzen.“