Kriegsbilder erfordern sorgsame Abwägung
Der Deutsche Presserat appelliert an die Redaktionen, vor der Veröffentlichung von Kriegsbildern sorgsam zwischen dem Informationsinteresse der Leserschaft und den Interessen von Opfern und deren Angehörigen abzuwägen.
„Gerade Fotos von Kriegsverbrechen haben eine hohe Relevanz und eine herausragende nachrichtliche Dimension“, so die Sprecherin des Presserats Kirsten von Hutten. „Fotos von getöteten Zivilisten hat der Presserat in der Vergangenheit mit Blick auf das hohe Informationsinteresse in vielen Fällen als zulässig bewertet“.
Laut Ziffer 11 des Pressekodex sollten Redaktionen jedoch darauf achten, dass Opfer durch die mediale Darstellung nicht zusätzlich herabgewürdigt werden. Der Presserat beanstandete in der Vergangenheit beispielweise, wenn bestimmte Details von Verletzungen herangezoomt oder im Video als Dauerschleife gezeigt wurden.
„Letztlich steht jedes Foto für sich und wird von uns einzeln bewertet“, betont von Hutten. Vom Einzelfall hängt auch ab, ob die identifizierende Darstellung von Opfern presseethisch zulässig ist. „Hier sollten Redaktionen abwägen, ob der Persönlichkeitsschutz hinter dem öffentlichen Interesse zurücktritt oder ob die Darstellung womöglich die Menschenwürde der Betroffenen nach Ziffer 1 des Pressekodex verletzt“, so von Hutten.
Bisher liegen dem Presserat nur vereinzelte Beschwerden zu Fotos aus dem Ukraine-Krieg vor. Über die Berichterstattung über das Massaker von Butscha gibt es bislang noch keine Beschwerden. „Unser Eindruck ist, dass die Presse bisher sorgfältig mit den Fotos umgeht“, so von Hutten.