Keine Kodex-Änderung zum Thema Glücksspiel
Ein Verbot der Verharmlosung von Glücksspiel wird vorerst nicht in den Pressekodex aufgenommen. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats entschieden. „Beschwerden zu diesem Themenbereich haben wir bislang anhand der vorhandenen Regeln im Pressekodex prüfen und entscheiden können“, so Presserats-Sprecher Sascha Borowski. „Insofern sehen wir derzeit keinen Bedarf, einzelne Ziffern zu erweitern“.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer hatte im Juni dem Presserat vorgeschlagen, die Richtlinie 11.6, die eine Verharmlosung von Drogen verbietet, hinsichtlich Glücksspiels zu erweitern. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Daniela Ludwig hatte den Vorschlag gegenüber dem Presserat unterstützt.
Mäurer hatte beispielhaft einige Medienberichte angeführt, diese jedoch ausdrücklich nicht als Beschwerde eingereicht. Insofern konnte der Presserat die Berichte auch nicht prüfen.
„Unsere Spruchpraxis zum Thema Glücksspiel bezieht sich bislang überwiegend auf verdeckte Werbung nach Ziffer 7 und den Jugendschutz nach Ziffer 11“, so Sascha Borowski. „Beide Bereiche decken die bestehenden Regeln des Pressekodex ab“.