Beschwerderecht nicht missbraucht
Das Plenum des Deutschen Presserats hat sich in seiner heutigen Sitzung mit Einwänden des Axel Springer Verlags gegen Beschwerden von Bildblog befasst. Dabei hat das Plenum mehrheitlich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Beschwerderechts festgestellt.
Bildblog hatte seit 2006 insgesamt zwölf Beschwerden beim Presserat eingereicht. Drei davon sind noch nicht entschieden. Mit den Beschwerden wurden Verstöße gegen den Pressekodex geltend gemacht. Nach Auffassung des Plenums handelt es sich in allen Fällen um medienethische Anliegen, mit denen sich der Presserat nach eigener Aufgabenstellung zu befassen hat. Der Axel Springer Verlag hatte moniert, dass Bildblog ein kommerziell betriebenes journalistisches Produkt sei. Ein Teil des dort veröffentlichten Inhalts werde durch Beschwerden beim Presserat und die Dokumentation der jeweiligen Ergebnisse erzeugt. Die Beschwerden verfolgten daher keine ethischen Ziele, so der Springer Verlag.
Der Presserat wird auch in Zukunft darauf achten, dass das Jedermann-Beschwerderecht nicht durch Missbrauch gefährdet wird. Er behält sich vor, bei erkennbarem Missbrauch Beschwerden nicht anzunehmen. Ein Missbrauch kann vorliegen, wenn Beschwerden etwa im Rahmen organisierter Kampagnen gegen einzelne Medien erhoben werden.