Pressemitteilungen und Aktuelles

3. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz in Redaktionen

Der Deutsche Presserat hat seinen dritten Tätigkeitsberichtzum Datenschutz in Redaktionen veröffentlicht. Hierin dokumentiert er die in den vergangenen zwei Jahren (2006 und 2007) erfolgten Beschwerden, gibt Einblicke in die Arbeit des Beschwerdeausschusses zum Redaktionsdatenschutz und veröffentlicht eine Liste aller Verlage, die sich der Freiwilligen Selbstkontrolle bislang angeschlossen haben.

Seit 2001 hat der Presserat zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben die freiwillige Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernommen. Im Abstand von zwei Jahren erscheint hierzu ein Tätigkeitsbericht.

Burkhard Hirsch, ehemaliger Vizepräsident des Deutschen Bundestages, lobt die Arbeit des Presserats zum Datenschutz in Redaktionen in einem Gastbeitrag ausdrücklich:  „Der § 41 Abs. 1 BDSG [Bundesdatenschutzgesetz] entspricht der selbstverantwortlichen Arbeit des Deutschen Presserats zur freiwilligen Selbstkontrolle des Redaktionsdatenschutzes – und würdigt damit auch die bis dahin geleistete Arbeit des Presserats. Die Bundesländer haben diese Regelung in ihren Presserechtsgesetzen mit fast gleichlautenden Formeln übernommen. Der Pressecodex und die dazu vom Presserat entwickelten Richtlinien zum Datenschutz haben sich in sechs Jahren durchgesetzt und bewährt, zumal der Presserat nicht nur auf Beschwerden reagiert, sondern sich intensiv darum bemüht, präventiv zu arbeiten, zu werben und zu schulen“.

Gesetzestexte, die Selbstverpflichtungserklärung und der Pressekodex, der bereits seit 2001 zusätzliche Datenschutzbestimmungen enthält, vervollständigen den Tätigkeitsbericht.

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