Presserat spricht zwei Rügen aus
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat auf seiner vierten Sitzung des laufenden Jahres am Dienstag in Bonn zwei Rügen ausgesprochen. Betroffen war in beiden Fällen die BILD-Zeitung.
Chefredakteure zu Gast beim Presserat
Thema war neben der allgemeinen Akzeptanz und Resonanz der Arbeit des Selbstkontrollgremiums auch die Spruchpraxis des Presserats zum Vorwurf der Diskriminierung in Ziffer 12 des Pressekodex.
Rügen für Suizidberichterstattung
Einmal mehr hat der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats Rügen ausgesprochen für die Berichterstattung über Suizide.
Rüge für Bericht über Nachbarschaftskonflikt
Zwei Rügen hat der Beschwerdeausschuss des Presserats am 3. April 2003 in seiner zweiten Sitzung des Jahres ausgesprochen.
Presserat fordert Verbesserung des Informantenschutzes
"Das heute verkündete Urteil macht deutlich, dass der Gesetzgeber den Schutz von Journalisten vor Aktionen der Telefonüberwachung dringend verbessern muss", kommentierte Kay E. Sattelmair, Sprecher des Deutschen Presserats, die so genannte Handy-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
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