2. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz in Redaktionen
Nachdem der Presserat im Sommer 2001, zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben, den Aufbau einer Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich des Datenschutzes in Redaktionen übernahm, erscheint hierzu im Abstand von zwei Jahren ein Tätigkeitsbericht.
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Gericht bestätigt Arbeit des Presserats
Die Berechtigung des Deutschen Presserats „folgt aus der verfassungsrechtlich verankerten Vereinigungsfreiheit, das Recht seiner Mitglieder zur freien Meinungsäußerung aus Art. 5 GG; seine Entschließungen, ob er einen Verstoß gegen presseethische Grundsätze annimmt und gegebenenfalls welche Maßnahmen er ergreift, sind ausschließlich durch ideelle, im Pressekodex wiedergegebene ethische Vorstellungen geprägt“. Damit bestätigte das Gericht erstmalig ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Hamburg aus dem Jahr 1959 zur Beschwerdearbeit des Deutschen Presserats.
Schleichwerbung - ein Dauerthema
In seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr hat der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats am Freitag, den 9.6.2006, in Bonn zehn Rügen ausgesprochen.
Schleichwerbung im Mittelpunkt
In seiner zweiten Sitzung in diesem Jahr hat der Beschwerdeausschuss 1 des Deutschen Presserats am Mittwoch, den 7.6.2006, in Bonn zwei Rügen wegen Verstoßes gegen die Ziffer 7 des Pressekodex ausgesprochen.
Presserat begrüßt Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu den BND-Aktivitäten
Der Deutsche Presserat begrüßt die Entscheidung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den Bericht des Sonderermittlers Schäfer über die Bespitzelung und den Einsatz von Journalisten durch den BND zu veröffentlichen.
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