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Verfahren gegen BILD zum Artikel "Die Lockdown-Macher"

Der Deutsche Presserat hat ein Beschwerdeverfahren gegen BILD und BILD.DE zum Artikel „Die Lockdown-Macher“ eingeleitet. Grundlage sind mittlerweile 94 Beschwerden von mehreren Wissenschaftlern und der Berliner Humboldt-Universität.

„Im Mittelpunkt unseres Verfahrens steht die Frage, ob die Redaktion das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 und ihre Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex verletzt hat“, so der Sprecher des Presserats Sascha Borowski.

Über den Fall wird der Presserat auf seiner nächsten Sitzung am 24. März 2022 entscheiden. Die Beschwerdeführer kritisieren, der Artikel erwecke den Eindruck, dass Wissenschaftler Corona-Maßnahmen beschließen, für die tatsächlich aber die Politik verantwortlich sei. Dies schüre Verschwörungstheorien und Hetze auf Wissenschaftler.

„Einige Beschwerdeführer stützen sich in diesem Zusammenhang auf die Ziffer 3 des Pressekodex, nach der Behauptungen, die sich nachträglich als falsch erweisen, von der Redaktion korrigiert werden müssen“, so Borowski.

Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien und deren Online-Auftritte in Deutschland. Anhand von Beschwerden überprüft er die Einhaltung ethischer Regeln im Journalismus, die im Pressekodex festgehalten sind.

Zum Pressekodex:
https://www.presserat.de/pressekodex.html

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