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Rügen u.a. für sensationelle Darstellung von Gewalt

Der Deutsche Presserat hat auf einer nachgelagerten Sitzung am 1. Juli 2024 drei Rügen ausgesprochen.

Verdächtiger wurde erkennbar
Wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex erhielt BILD.DE eine Rüge für einen Beitrag unter der Überschrift „Missbrauch! Lehrer in der Schulpause abgeführt“. Der Artikel informierte über die Festnahme eines Sportlehrers an einer Gemeinschaftsschule. Gegen ihn bestand der Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Zwar war das Foto des Lehrers mit einem großflächigen Augenbalken versehen. Durch Angaben zu seiner Person und den weiteren Umständen ‒ Vorname, abgekürzter Nachname, Alter, Name des Ortes und der Schule ‒ wurde der Verdächtige jedoch eindeutig identifizierbar, woran kein begründetes öffentliches Interesse bestand.

Porträtfoto eines Opfers gezeigt
BILD.DE erhielt eine Rüge wegen der Veröffentlichung eines unverpixelten Porträtfotos einer Frau, die einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen war. Unter der Überschrift „Neuschwanstein-Killer gibt seinen Opfern die Schuld“ ging es um einen Prozess gegen einen Mann, dem vorgeworfen wurde, zwei junge Frauen in einen Hinterhalt gelockt und eine von ihnen vergewaltigt und getötet zu haben. Nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 hätte die Redaktion die Angehörigen des Opfers um Erlaubnis bitten müssen, bevor sie das Foto der Getöteten veröffentlichte.  

Handyvideo zeigt 12-jährigen Tatverdächtigen
BILD.DE erhielt eine Rüge wegen der Veröffentlichung eines Handyvideos, in dem ein 12-jähriger Junge seinen Mitschüler würgte und mehrfach ins Gesicht schlug. Der Presserat sah in den ausführlich gezeigten Szenen eine unangemessen sensationelle Darstellung nach Ziffer 11 des Pressekodex, weil sie den Betroffenen zum zweiten Mal zum gedemütigten Opfer machten. Die gezeigten Ausschnitte verstießen zudem gegen den Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Tatverdächtigen, weil dessen Gesicht im Gegensatz zu dem des Opfers klar erkennbar war. Ein öffentliches Interesse an dessen Identität nach Ziffer 8, Richtline 8.1 des Pressekodex bestand jedoch nicht.  

Statistik:
3 öffentliche Rügen, 7 Missbilligungen und 8 Hinweise. 15 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet. Eine Beschwerde war begründet, es wurde aber auf eine Maßnahme verzichtet. Insgesamt behandelt wurden 34 Beschwerden.

Eine Liste der aktuellen Rügen finden Sie auf unserer Homepage:
https://www.presserat.de/ruegen-presse-uebersicht.html#2024

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