Rügen für Verstöße gegen Opferschutz und Schleichwerbung
Rüge für Bilder-Galerie der Opfer von Genua
BILD.DE wurde gerügt für die Veröffentlichung einer Bildergalerie von Opfern des Brückeneinsturzes von Genua. Die Redaktion hatte im August unter der Überschrift „Sie fuhren in die Ferien und stürzten in den Tod“ über einige Opfer berichtet und deren Fotos aus sozialen Medien veröffentlicht. Der Beschwerdeausschuss sieht darin einen Verstoß gegen den in Richtlinie 8.2. festgelegten Opferschutz. Demnach ist die Identität von Opfern besonders zu schützen und außerdem für das Verständnis des Geschehens in der Regel unerheblich. Nur wenn Angehörige ihr Einverständnis gegeben haben bzw. das Opfer eine Person des öffentlichen Lebens ist, dürfen Name und Foto veröffentlicht werden.
Interview über Hautpflege ist Schleichwerbung
Wegen der Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung gemäß Ziffer 7 wurde FORUM – DAS WOCHENMAGAZIN gerügt. Es hatte in der Print- und Onlineausgabe unter der Überschrift „‚Doppelt so ergiebig wie klassische Emulsionen‘“ ein Interview mit Vertretern eines Unternehmens für Hautpflegeprodukte veröffentlicht. Der Beitrag ließ jegliche journalistische Distanz zum Unternehmen und seinen Produkten vermissen. Die Interviewfragen dienten den Befragten vielmehr zur werblichen Anpreisung ihrer Produkte. Die Berichterstattung ist damit nicht mehr von einem öffentlichen Interesse gedeckt und überschreitet deutlich die Grenze zur Schleichwerbung gemäß Richtlinie 7.2 des Pressekodex.
Bericht über angeblich gemobbten Firmenchef verletzt Sorgfaltspflicht
Die DEUTSCHE JAGD-ZEITUNG wurde für einen Bericht unter der Überschrift „‚Alles aus!‘“ aufgrund eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodex gerügt. In dem Artikel erhebt der ehemalige Chef einer namentlich genannten Munitionsfirma Vorwürfe gegen den jetzigen Firmenbesitzer. U.a. wird der Ex-Firmenchef damit zitiert, er sei aus der Firma gedrängt worden, beispielsweise durch Anzeigen bei der Polizei und Leuchtattacken auf sein Wohnhaus. Die Redaktion hatte dem Beschuldigten keine Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Darin sah der Ausschuss einen erheblichen Mangel an journalistischer Sorgfalt, insbesondere auch, da sich die Vorwürfe gegen den neuen Firmenchef geschäftsschädigend auswirken können.
Presse darf Civey-Umfragen nutzen
Für presseethisch unbedenklich hält der Presserat die Verwendung von Online-Umfragen des Startups Civey. Er erklärte am Dienstag eine Beschwerde von drei führenden Meinungsforschungsinstituten gegen FOCUS ONLINE für unbegründet. Das Gremium entschied einstimmig, dass die Redaktion ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex nachgekommen ist.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter diesem Link: https://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/PM/Pressemitteilung_DPR_Umfragen_04_12_2018.pdf
Statistik der Sitzungen vom 4.-6. Dezember:
Die Ergebnisse: 3 öffentliche Rügen, 18 Missbilligungen und 28 Hinweise. Der Presserat bewertete 9 Beschwerden als begründet, verzichtete jedoch auf eine Maßnahme. 73 Beschwerden wurden als unbegründet erachtet.