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Rüge für Islam-Kommentar

Der Beschwerdeausschuss 2 des Deutschen Presserats hat sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Kommentar „Islam als Integrationshindernis“ befasst, erschienen am 27.07.2014 in der BILD AM SONNTAG/ONLINE. Das Gremium sprach eine öffentliche Rüge wegen Verletzung der Ziffern 1, 10 und 12 des Pressekodex aus. 215 Leserbeschwerden waren hierzu beim Presserat eingegangen.

Der Kommentar hatte sich kritisch mit dem Islam auseinandergesetzt. In dem Beitrag hieß es unter anderem: „Mich stört die weit überproportionale Kriminalität von Jugendlichen mit muslimischem Hintergrund. Mich stört die totschlagbereite Verachtung des Islam für Frauen und Homosexuelle […] Nun frage ich mich: Ist Religion ein Integrationshindernis? Mein Eindruck: nicht immer. Aber beim Islam wohl ja. […] Ich brauche keinen importierten Rassismus, und wofür der Islam sonst noch steht, brauche ich auch nicht.“

Der Beschwerdeausschuss machte in der Diskussion deutlich, dass der vorliegende Kommentar pauschalisierende Aussagen über das Verhalten von Muslimen im Allgemeinen enthält und diese eine diskriminierende Wirkung für Angehörige dieses Glaubens entfalten. Der Kommentar verletzt nicht nur die Ziffer 12 des Pressekodex, sondern ist auch mit dem Ansehen der Presse nach Ziffer 1 des Pressekodex unvereinbar. Der Kommentar spricht zudem dem Islam als Glaubensrichtung die Integrationsfähigkeit an sich ab und verletzt damit die Ziffer 10 des Kodex, urteilte das Gremium.

Ursula Ernst, Vorsitzende des Ausschusses: „Kommentare dürfen pointiert sein, starke Kritik – auch an Religionen – enthalten und manchmal auch an Grenzen gehen. Hier wird jedoch die Grenze der Meinungsfreiheit deutlich überschritten, indem alle Muslime unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die Angehörigen der Religion fühlen sich verständlicherweise diskriminiert.“

Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde)
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung er Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.

Ziffer 10 (Religion, Weltanschauung, Sitte)
„Die Presse verzichtet darauf, religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen zu schmähen."

Ziffer 12 (Diskriminierungen)
Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.

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