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Presserat weist Vorwürfe des Zentralrats zurück

Jedes Jahr am 7. Dezember reicht der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma eine Sammelbeschwerde in Form von Serienbriefen gegen diverse Zeitungen, Zeitschriften und Presseagenturen beim Deutschen Presserat ein. Am 7. Dezember 1935 hatte es einen Erlass des Reichsinnenministers Wilhelm Frick gegeben, in dem angeordnet wurde, „bei allen Mitteilungen an die Presse über Straftaten von Juden die Rassenzugehörigkeit hervorzuheben“. In standardisierten Anschreiben erhebt der Zentralrat Vorwürfe gegen die Arbeit des Presserats. Dagegen und gegen ähnlich lautende Pressemitteilungen äußerte das Plenum des Deutschen Presserats in seiner Sitzung vom 2. März heftige Kritik. Vor allem die Behauptung des Zentralrats in der Presseerklärung vom 06.12.2004, der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) kritisiere die „nicht funktionierende Selbstkontrolle des Deutschen Presserats“, wies die Sprecherin des Plenums, Dr. Ilka Desgranges, entschieden zurück. ECRI hatte nicht selbst den Presserat kritisiert, sondern lediglich aus einer Presseerklärung des Zentralrats zitiert.

Auch die vom Zentralrat immer wieder geäußerte Behauptung, der Presserat komme seiner Pflicht zur Selbstkontrolle nicht nach, wies der Presserat ausdrücklich zurück. Alljährlich beschäftigt sich der Beschwerdeausschuss mit großer Sorgfalt und sehr ernsthaft mit den Beschwerden. So auch in diesem Jahr mit 56 zur Prüfung vorgelegten Artikeln, die der Zentralrat offensichtlich von einem Presseausschnittdienst zusammenstellen lässt und die ohne differenzierte Begründung als diskriminierend bezeichnet werden. 22 Beschwerden wurden davon bereits unterhalb des Ausschusses als offensichtlich unbegründet bewertet. Bei weiteren 20 Artikeln erkannte der Beschwerdeausschuss keinen Kodexverstoß. In 10 Fällen dagegen war der Pressekodex wegen diskriminierender Berichterstattung verletzt. Hier sprach der Beschwerdeausschuss acht Hinweise und zwei Missbilligungen aus.

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