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Verbot der Bildberichterstattung aus Prozessen lockern

Das Plenum des Deutschen Presserats hat sich auf seiner Sitzung am 14. September in Berlin mit der Berichterstattung über Gerichtsverfahren befasst. Anlass war der Beschluss der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Das Vorhaben soll das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal leicht lockern.

Die beabsichtigten Schritte sind aus Sicht des Presserats unzureichend. Angesichts des technischen Wandels und des damit verbundenen Bedeutungszuwachses von audiovisuellen Medien erscheint eine Öffnung der Rechtsprechung für die Presseberichterstattung mit Blick auf die Pressefreiheit unbedingt geboten. „Die Erfahrungen mit dem NSU-Prozess haben dies gezeigt. In einer modernen Demokratie müssen die Bürgerinnen und Bürger über den Ablauf von Gerichtsverhandlungen mittels aktueller Berichterstattung informiert werden. Hier geht es um Transparenz der Rechtsprechung“, sagt Manfred Protze, Sprecher des Presserats.

Erfreulicherweise verweist die Begründung des Gesetzentwurfs auf eine funktionierende Selbstkontrolle der Medien, allerdings stützt er sich nicht weiter auf deren Erkenntnisse. „Der Pressekodex enthält dezidierte Regelungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte aller an einem Prozess beteiligter Personen“, betont Protze. Konkret fordert die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse den Gesetzgeber auf, neben der Ton- auch die Bildübertragung in geeignete Pressenebenräume der Gerichte vorzusehen. Des Weiteren sollten nicht nur die Gerichte darüber befinden, welches einzelne Verfahren von zeithistorischer Bedeutung ist. Dies bedarf auch der Einschätzung von Journalisten.

Der Deutsche Presserat bietet dem Deutschen Bundestag für das laufende Gesetzgebungsverfahren jede Unterstützung seitens einer funktionierenden Selbstkontrolle an.

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