Presserat gegen Aufweichung des Trennungsgebots
Auf der Jahrespressekonferenz des Deutschen Pressrats am 9. August in Berlin wurden u.a. folgende Themen behandelt:
- Schleichwerbung in den Printmedien
- Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung
- Regelung zur akustischen Wohnraumüberwachung
- Informationsfreiheitsgesetz
- Weitere laufende Gesetzesinitiativen
- Neue Struktur des Presserats
- Jahrbuch 2005/Statistik
- Redaktionsdatenschutz
- Öffentlichkeitsarbeit
Die aktuelle Debatte um die Schleichwerbung im Rundfunk lässt auch im Printbereich die Frage aufkommen, wie es hier mit der Trennung von redaktionellen Texten und Werbung aussieht. Einen Wandel des Zusammenspiels zwischen Journalismus, PR und Werbung wird jeder Zeitungsleser beobachten können. Dennoch lässt sich anhand der Beschwerden beim Deutschen Presserat kein Trend in Richtung verstärkte Schleichwerbung erkennen. So gab es im Beschwerdeausschuss im vergangenen Jahr nur 16 Beschwerden (von insgesamt 235) zum Trennungsgebot in Ziffer 7. Diese Zahl wird voraussichtlich in diesem Jahr zwar leicht steigen, doch Schwankungen sind hier üblich.
Zeitungsleser als Verbraucher erwarten, dass redaktionelle Teile von Zeitungen und Zeitschriften informieren und unabhängig berichten und nicht von gewerblichen Interessen bestimmt werden. Der Leser wird getäuscht, wenn das äußere Erscheinungsbild einer publizistischen Darstellung als Tarnkappe für die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen benutzt wird. Deshalb spricht sich der Presserat für eine strikte Einhaltung des Trennungsgebotes aus und fordert die Printmedien dazu auf – auch und vor allem – im eigenen Interesse darauf zu achten. Der geplanten Änderung der EU-Fernsehrichtlinie, die eine Lockerung des Product Placements im Fernsehen vorsieht, steht der Presserat daher auch kritisch gegenüber. Eine Aufweichung im TV- Bereich könnte dazu führen, dass der Druck auf die Printredaktionen, sich ebenfalls zu öffnen, noch größer wird.
EU-Vorgaben haben eine Gesetzesänderung im Finanzmarktrecht bewirkt, deren Ziel der Schutz und die Stärkung der Rechte von Anlegern ist. Teile dieses neuen Wertpapierhandelsgesetzes vom 28. Oktober 2004 wirken sich auch auf die journalistische Berichterstattung über Aktien und sonstige Börsenwerte aus. Das Gesetz macht hier bestimmte Vorgaben für die Erstellung und die Weitergabe von Finanzanalysen. So existieren Regelungen über die Gewährleistung der erforderlichen Sorgfalt und Sachkunde sowie die Pflicht zur Angabe von Quellen und zur Offenlegung von Interessenskonflikten.
Zunächst drohte, dass diese Regelungen nicht nur für Finanzanalysten und Banken unmittelbar gelten, sondern auch für Journalisten, die Finanzanalysen erstellen oder darüber berichten. Derartige gesetzliche Vorgaben würden aber eine freie Berichterstattung einschränken. Sie wären daher nicht mit der auch auf europäischer Ebene verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit in Einklang zu bringen. Hierauf hatte der Presserat letztes Jahr verschiedentlich aufmerksam gemacht. Jetzt gibt es im Gesetz einen Vorbehalt für journalistische Arbeit, wonach die genannten Regeln des neuen Gesetzes nicht für Journalisten gelten, wenn sie stattdessen einer vergleichbaren Selbstregulierung unterliegen.
Zur Erarbeitung einer solchen Selbstregulierung hat der Presserat Ende vergangenen Jahres eine Expertengruppe mit Wirtschaftsjournalisten und Juristen eingesetzt. Sie entwickelte eine neue Richtlinie für den Pressekodex, die sich mit Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung befasst. Diese bisher im Entwurf vorliegende Richtlinie enthält z. B. die Empfehlung, dass Journalisten nicht über Aktien schreiben, mit denen sie selbst Geschäfte machen. Generell sollen Interessenskonflikte so weit wie möglich verhindert werden. Die Vorgaben der neuen Richtlinie werden durch „best practice“-Verhaltensgrundsätze noch weiter erläutert. Als Vorlage hierfür dienen dem Presserat seine Leitlinien aus dem Jahre 2000. Diese „Verhaltensgrundsätze zu Insider-informationen“ werden derzeit im Hinblick auf die neue Rechtslage aktualisiert.
Der Presserat hat hierzu auch Gespräche mit der BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – geführt. Grundlage dieser Konsultationen ist dabei der beiderseitige Konsens über die grundsätzliche Angemessenheit der Selbstregulierung anstelle einer gesetzlichen Regulierung. Abschließende Beratungen sind für Herbst/Winter dieses Jahres geplant. Eine Verabschiedung der neuen Regelungen muss dann durch das Plenum des Presserats erfolgen.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2005 ist das „Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 (akustische Wohnraumüberwachung)“ in Kraft getreten. Das Gesetz, in dessen Beratung sich der Presserat gemeinsam mit den Journalisten- und Verlegerverbänden intensiv eingeschaltet hat, musste erlassen werden, da nach Ansicht des Gerichts die bisher geltenden Regelungen der Strafprozessordnung zur akustischen Wohnraumüberwachung, bekannt auch als „großer Lauschangriff“, den Vorgaben des Grundgesetzes nicht hinreichend Rechnung getragen haben.
Entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts geht das Gesetz jetzt von dem Leitgedanken aus, dass nach den Vorschriften der Strafprozessordnung Eingriffe in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung unterbleiben und die Menschenwürde gewahrt bleiben müssen. Insbesondere dürfen sich die Abhörmaßnahmen grundsätzlich nur gegen den Beschuldigten richten und nur in dessen Wohnung durchgeführt werden. Wichtig für die Presse ist, dass das Abhören von Journalisten als so genannte Berufsgeheimnisträger unzulässig ist. Mit dieser Klarstellung realisierte sich auch eine langjährige Forderung des Presserats nach Stärkung des Quellen- und Informantenschutzes. Versehentlich erfasste Gespräche von Journalisten müssen in Zukunft gelöscht und dürfen grundsätzlich nicht verwertet werden. Eine Ausnahme für Abhörmaßnahmen besteht nur bei der Abwehr bestimmter schwerwiegender Gefahren, wie z. B. eines bevorstehenden terroristischen Anschlages.
Vor einem Monat hat das Informationsfreiheitsgesetz die letzten parlamentarischen Hürden genommen. Es wird nun wie geplant zum Januar 2006 in Kraft treten. Diesen Schritt zu mehr Transparenz begrüßt der Deutsche Presserat. Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht eine aktivere Beteiligung aller Bürger an behördlichen Entscheidungsprozessen. In diesen Genuss kommen auch Journalisten. Sie werden zukünftig nicht mehr auf mündliche und schriftliche Auskünfte der Verwaltung alleine angewiesen sein, sondern können bei Bundesbehörden unmittelbar Akteneinsicht beantragen. Dies unterstützt die Recherchearbeit von Journalisten, so dass die Existenz des Gesetzes auch förderlich sein wird für die Qualität der journalistischen Arbeit.
Der Deutsche Presserat verfolgt mit Bedenken die geplante Einführung eines so genannten Stalking-Verbots in das Strafgesetzbuch auf Initiative des Landes Hessen. Stalking bedeutet: Verfolgung eines Bürgers durch einen anderen. Dieser Entwurf des Gesetzes zur „Bekämpfung unzumutbarer Belästigungen“ wurde jetzt allgemein vom Bundesrat in geänderter Fassung übernommen. Hier zeigen sich Parallelen zu der vom Presserat gegen den § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen – vorgebrachten Kritik. Journalisten laufen zukünftig Gefahr, auf Fahndungslisten zu geraten, wenn sie hartnäckig bei Prominenten recherchieren. Das Verbot ist nach Meinung des Presserats zu ungenau formuliert. Zudem scheint der Gesetzgeber auch auf eine ausdrückliche Rechtfertigungsmöglichkeit im Falle der Ausübung journalistischer Arbeit zu verzichten. Mut zur Recherche und Kritik darf Journalisten aber nicht genommen werden, indem man sie dem ständigen Risiko strafbaren Handelns aussetzt.
Der Presserat hat schließlich jüngst die ministeriellen Beratungen zur Regulierung der Neuen Medien im Hinblick auf Fragen zum Mediendatenschutz begleitet. Im November 2004 hatten sich Bund und Länder auf Eckpunkte zur Fortentwicklung der Medienordnung verständigt. Ein wesentliches Anliegen dieser Eckpunkte ist die Zusammenführung der Regelungen für Tele- und Mediendienste in einem zukünftigen Telemediengesetz des Bundes. Das Gesetzesprojekt berührt auch die für die Presse zu beachtenden Bestimmungen bei Internetauftritten mit publizistischem Inhalt, also Onlinezeitungen und elektronischer Presse. Letztere wollen die Länder zukünftig in den Rundfunkstaatsvertrag mit aufnehmen.
Bei diesem Projekt bleibt aufmerksam zu verfolgen, inwieweit die Bundesländer bei den Regelungen zu Telemedien, soweit sie journalistisch-redaktionelle Inhalte betreffen, die Anforderungen an die Pressefreiheit beachten. Der Deutsche Presserat verweist dabei auf die seit inzwischen vier Jahren erfolgreich arbeitende Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz. Dieses Modell der Selbstregulierung mit einschlägigen Richtlinien im Pressekodex kann ohne Probleme für den Bereich der Telemedien übernommen und muss deshalb vom Gesetzgeber auch berücksichtigt werden. Für ein und denselben Inhalt redaktioneller Produkte eines Verlages können nicht zwei unterschiedliche Rechtssysteme Anwendung finden.
Nach einem Jahr in der Praxis lässt sich bereits jetzt feststellen, dass sich das wei-Kammern-System des Beschwerdeausschusses bewährt hat. Da in den Jahren 2002 und 2003 das Beschwerdeaufkommen stark gestiegen war, hatte der Presserat den vorhandenen Ausschuss in zwei Kammern unterteilt. Mussten bislang 70 bis 80 Beschwerden pro Sitzung behandelt werden, konnte diese Zahl durch die Kammeraufteilung halbiert werden. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Beschwerde-ausschusses sahen hierin eine Möglichkeit – in Anlehnung an die Aufteilung bei Gericht – die Qualität der Beschwerdearbeit weiterhin zu gewährleisten. Da zudem die Gesamtzahl der Mitglieder des Presserats von 20 auf 28 erhöht wurde, konnten beide Kammern mit je sechs Mitgliedern Anfang 2004 ihre Arbeit aufnehmen. Diese neue Regelung hat einen entscheidenden Vorteil: Jeder Fall kann mit der nötigen Gründlichkeit bearbeitet und diskutiert werden, die Qualität der Entscheidung ist gesichert.
Bedenken, unter der Aufteilung würde die Kontinuität der Spruchpraxis leiden, haben sich nach den ersten Erfahrungen zerstreut. Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle nehmen an allen Sitzungen teil und informieren bei ähnlich gelagerten Beschwerdefällen über die jeweiligen Entscheidungen. Auch wenn kein Fall dem anderen gleicht, erleichtern Referenzfälle die Etscheidungsfindung.
Dem neuen Jahrbuch 2005 liegt erstmalig eine CD-ROM bei, die alle im Beschwerdeausschuss behandelten Fälle seit 1985 enthält. Die Spruchpraxis des Presserats liegt mit dieser Dokumentation zum ersten Mal komplett vor. Für die Redaktionen bietet diese Lösung eine optimale Unterstützung: den schnellen Zugriff auf Referenzfälle für ähnlich gelagerte Situationen. Denn die Fallbeispiele sind letztlich für die Praktiker in den Redaktionen geschrieben worden. Sie sollen als Orientierungshilfe im Alltag dienen.
Schwerpunkt des Jahrbuchs 2005 ist das Thema „Gewaltfotos“. Der Presserat musste sich in den letzten Jahren verstärkt mit Beschwerden befassen, die Tote oder Verletzte zeigten – ob nach einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder aus Kriegsgebieten. Mit dem Für und Wider solcher Fotos und deren Grenzen beschäftigen sich die beiden Gastautoren: Rudolf Kreitz, Chefredakteur des Kölner Express, und der Medienwirkungsforscher Prof. Hans-Bernd Brosius von der Universität München.
Im Jahr 2004 gingen 672 Eingaben (Vorjahr: 682) beim Deutschen Presserat ein. Diese Zahl wird in diesem Jahr voraussichtlich leicht übertroffen werden. Im Beschwerdeverfahren wurden im Vorjahr insgesamt 235 Beschwerden von den zwei Kammern des Beschwerdeausschusses und dem Beschwerdeausschuss zum Redaktionsdatenschutz behandelt. Auch diese Zahl wird 2005 voraussichtlich leicht ansteigen.
Die Anzahl der Rügen stieg im vergangenen Jahr wieder leicht an. Es gab 27 öffentliche Rügen und sieben nicht-öffentliche Rügen (Vorjahr: 20 und sechs). Die Zahl der Missbilligungen sank leicht von 49 in 2003 auf 37 in 2004, die Zahl der Hinweise sank ebenfalls leicht auf 40 (Vorjahr: 44). Sieben Beschwerden wurden als begründet angesehen, es wurde jedoch auf eine Maßnahme verzichtet, da der Beschwerdegegner der Beschwerde in geeigneter Weise begegnet war, z. B. durch den Abdruck eines Leserbriefes, einer öffentlichen Entschuldigung oder ähnlichem.
Wie in den ganzen letzten Jahren lag der Schwerpunkt der vermuteten und tatsächlichen Verstöße auch im Jahr 2004 wieder bei den Sorgfaltspflichten (Ziffern 2 – 4): insgesamt 238 (Vorjahr: 236). Wie üblich waren hierbei vermutete und tatsächliche Verstöße gegen die Ziffer 2 am häufigsten: 171 (Vorjahr: 179). Die nächste Gruppe ist – wiederum wie in den Vorjahren auch – die Gruppe der Verstöße gegen die Persönlichkeitsrechte (Ziffern 8, 9 und 13) mit insgesamt 168 Beschwerden (Vorjahr: 186). Die Verstöße gegen die Ziffer 8 stiegen dabei in diesem Jahr nur langsam: von 96 in 2003 auf 98 in 2004. Verletzungen gegen Ziffer 1 (Menschenwürde) waren wiederum steigend: von 40 in 2003 auf 52 in 2004. Die Verletzungen der Ziffer 11 (unangemessen sensationelle Darstellung) war jedoch rückläufig: nach einem Höhepunkt in 2003 mit 44 Eingaben/Beschwerden gab es in 2004 nur noch 27 Eingaben/Beschwerden hierzu.
Der Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz hatte im vergangenen Jahr eine Reihe interessanter Beschwerden zu bearbeiten. So z. B. Beschwerden gegen die in vielen Zeitungen vorkommende Rubrik „Wir gratulieren“, in der betagte Jubilare häufig von wohlmeinenden Verwandten überrascht werden sollen. Der Kodex gibt dazu eine klare Vorgabe: Gemäß Ziffer 8 in Verbindung mit Richtlinie 8.7 muss von Personen, die nicht im Licht der Öffentlichkeit stehen, zu solchen Veröffentlichungen das Einverständnis eingeholt werden. Alternativ kann man sich die Daten von Behörden besorgen, die sich zuvor ihrerseits vom Einverständnis der Betroffenen überzeugt haben müssen.
Geltend gemacht werden über den Presserat auch originär datenschutzrechtliche Belange, wie z. B. das Recht auf Auskunftserteilung. Ein Auskunftsanspruch gegenüber Redaktionen wurde 2001 im Zuge der Datenschutz-Erweiterungen in den Pressekodex aufgenommen. Gleiches gilt für eine mögliche Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten. So hatte der Ausschuss z. B. über eine Beschwerde zu entscheiden, mit der eine Löschung von personenbezogenen Daten verlangt wurde. Der Ausschuss entschied sich in diesem Fall gegen eine vollständige Löschung. Ein solcher Schritt würde das Archiv der Zeitung unvollständig machen und damit letztlich ihr „Gedächtnis“ beschädigen. Dennoch wurde das Anliegen des Betroffenen als berechtigt angesehen, nicht mehr öffentlich mit Daten konfrontiert zu werden, die zuvor unter Verstoß gegen den Pressekodex berichtet worden waren. In diesem Spannungsfeld entschied der Ausschuss, dass die Daten zwar nicht zu löschen, aber zu sperren waren. Damit waren sie dem öffentlichen Zugang und der weiteren Veröffentlichung entzogen. Der Zeitung obliegt es, die entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen zu treffen. Diese Entscheidung trägt sowohl den Belangen des Betroffenen als auch denen der Redaktion Rechnung.
Zum zweiten Mal fand inzwischen vom Presserat in Kooperation mit der Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage (ABZV) und dem Bildungswerk des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV-Bildungswerk) eine eintägige Schulungsveranstaltung zum Thema „Datenschutz in Redaktionen“ statt. Von presseethischen über rechtliche Aspekte bis hin zu technischen und organisatorischen Maßnahmen wurde hier alles behandelt, was für die Redakteure in ihrer täglichen Arbeit mit personenbezogenen Daten relevant ist. Die Schulung richtet sich vor allem an verantwortliche und leitende Redakteure. Sie kann aber auch für betriebliche Datenschutzbeauftragte von Verlagen sehr hilfreich sein, die hausintern auch mit den Belangen des
Redaktionsdatenschutzes betraut wurden. Generell ist das Angebot eine Hilfestellung für alle, die dem Presserat von den Verlagen als Ansprechpartner für den Redaktionsdatenschutz benannt worden sind. Die Schulung soll auch weiterhin zweimal jährlich an wechselnden Orten angeboten werden. Die Ankündigungen sind auf der Homepage des Presserats zu finden.
Im November 2004 veranstaltete der Presserat ein Symposium zum Thema „Pressefreiheit und Datenschutz“ in Berlin. Hier wurde eine erste Bilanz der Arbeit gezogen und ein intensiver Erfahrungsaustausch mit Datenschützern und Journalisten geleistet. Diese Veranstaltung hat dem Presserat viele konstruktive Anregungen vermittelt. Der Tagungsband mit den Beiträgen und Diskussionen kann in der Geschäftsstelle des Presserats bestellt werden.
Der Newsletter des Deutschen Presserats wurde bislang sechsmal per E-Mail verschickt. Er soll den Interessierten aus Medien und Wissenschaft – bislang schon über 400 Interessenten – die aktuellen Entscheidungen aus den Beschwerdeausschüssen nach den Sitzungen zugänglich machen. Der Newsletter kann form- und kostenlos in der Geschäftsstelle bestellt werden.
Dass der Presserat sich auch in der Aus- und Fortbildung von Journalisten engagiert, macht das Anfang des Jahres herausgegebene Buch Ethik im Redaktionsalltag deutlich. Der Deutsche Presserat und das Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses e.V. (ifp) haben unter diesem Titel ein praxisnahes Lehrbuch zur journalistischen Ethik herausgegeben. Das Buch ist bei der UVK Verlagsgesellschaft Konstanz in der Reihe „Praktischer Journalismus“ erschienen. Hauptzielgruppe sind Volontäre, Studenten und Auszubildende in journalistischen Berufen – das Buch ist sowohl für erfahrene Journalisten als auch für die journalistische Fortbildung geeignet. Mit Herausgabe dieses Buches setzt der Deutsche Presserat sich verstärkt für die Ausbildung von Volontären im berufsethischen Bereich ein. Konzipiert und realisiert wurde das Buch mit dem ifp, der Journalistenschule der Deutschen Bischofskonferenz. So praxisnah wie möglich soll das Arbeitsbuch zum Nachdenken über presseethische Fragen anregen. Das Buch gliedert sich in zwei Teile: Der erste bietet eine Aufsatzsammlung namhafter Journalisten, darunter Bascha Mika, Franziska Augstein, Michael Naumann, Udo Röbel und Heribert Prantl. Die Autoren berichten, welche beruflichen Erfahrungen sie selbst machten und wie Fehler hätten vermieden werden können. Im zweiten Teil findet sich eine umfangreiche Sammlung realer Fälle aus Zeitungen und Zeitschriften, über die sich Leser beim Presserat beschwert haben.