Presserat begrüßt Veröffentlichung des Untersuchungsberichts zu den BND-Aktivitäten
Der Deutsche Presserat begrüßt die Entscheidung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, den Bericht des Sonderermittlers Schäfer über die Bespitzelung und den Einsatz von Journalisten durch den BND zu veröffentlichen.„Es muss lückenlos aufgeklärt werden, welche Abhöraktionen und Beschattungen von Journalisten der BND in den letzten Jahren veranlasst hat. Ebenso ist offen zu legen, inwieweit einzelne Journalisten Berufskollegen bespitzelt haben. Denn das schadet zweifellos auch unserem eigenen Berufsstand“, erklärte Fried von Bismarck, Sprecher des Deutschen Presserats.
Von Bismarck erinnerte in diesem Zusammenhang an den publizistischen Grundsatz in Ziffer 6 des Pressekodex. Danach sind nachrichtendienstliche Tätigkeiten von Journalisten und Verlegern mit den Pflichten aus dem Berufsgeheimnis und dem Ansehen der Presse nicht vereinbar.
Nach Ansicht des Presserats, der Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Verleger und Journalisten, haben die politischen und rechtlichen Kontrollmechanismen für die Arbeit der Geheimdienste versagt. In den BND-Aktivitäten erkennt der Presserat nur einen von vielen Angriffen, dem sich die Pressefreiheit in Deutschland seit einiger Zeit ausgesetzt sieht. So erfährt das Zeugnisverweigerungsrecht, das den Journalisten im Verfahrensrecht zugestanden wird, um ihre Informationen und Quellen zu schützen, ständige Belastungen.
Der Presserat unterstreicht deshalb seine Forderung an den Gesetzgeber, zügig Gespräche aufzunehmen über die Frage, wie der Schutz und die Freiheit der Presse zukünftig besser gewährleistet werden können.