Presserat überreicht neuen Kodex an Bundespräsident Rau
Der Deutsche Presserat hat heute den neuen Pressekodex offiziell an Bundespräsident Johannes Rau überreicht. Mit der Übergabe der erheblich erweiterten Publizistischen Grundsätze beginnt für den Deutschen Presserat ein neues Kapitel in seiner 45jährigen Geschichte. Von nun an wird der Presserat auch die Selbstkontrolle über den Schutz der persönlichen Daten übernehmen, die in der publizistischen Arbeit von Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen benötigt werden. Das entsprechende Bundesdatenschutzgesetz wurde im Mai vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Manfred Protze, der Sprecher des Deutschen Presserats, betonte in einer Gesprächsrunde, zu der Bundespräsident Rau die Mitglieder des Selbstkontrollgremiums in seinen Amtssitz, Schloss Bellevue, gebeten hatte: „Mit diesem Schritt wird nicht nur die Bedeutung der Presseselbstkontrolle sondern der Freiwilligen Selbstkontrolle in unserer Demokratie insgesamt gestärkt. Ethik kann nicht per Gesetz verordnet, sie muss im Alltag gelebt und immer wieder am konkreten Fall überprüft werden. Dafür steht der Deutsche Presserat mit seiner 45-jährigen Geschichte.“
Ein neues Modell für den Redaktionsdatenschutz war notwendig geworden, nachdem die Europäische Union 1995 neue Datenschutzrichtlinien formuliert und damit auch die Basis für ein neues Bundesdatenschutzgesetz gelegt hatte. In verschiedenen Expertengesprächen hatten sich Presserat, Verleger- und Journalistenverbände mit dem Innenministerium auf ein integriertes Modell der Selbstregulierung für den Redaktionsdatenschutz verständigt. Auf Basis der langjährigen Erfahrungen des Deutschen Presserats wurden die Publizistischen Grundsätze um Bestimmungen für den redaktionellen Datenschutz ergänzt und ein eigener, zweiter Beschwerdeausschuss mit der Berarbeitung der entsprechenden Fälle betraut.
Das Funktionieren der Freiwilligen Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz wird durch eine branchenweite Selbstverpflichtung der Presseverlage sichergestellt. Auch die Anzeigenblätter sollen zukünftig in die Freiwillige Selbstkontrolle Redaktionsdatenschutz eingebunden werden. Darüber hinaus wird der Presserat die Verlage und Redaktionen zum Thema Redaktionsdatenschutz beraten und regelmäßig alle zwei Jahre über die aktuelle Situation des Datenschutzes in den Redaktionen öffentlich berichten.