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Presse-Auskunftsgesetz gefordert

Der Presserat fordert den Erlass eines Presse-Auskunftsgesetzes auf Bundesebene. Die Mitglieder appellierten in ihrer heutigen Sitzung an Bundesregierung und Bundestagsfraktionen, den journalistischen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden auch spezialgesetzlich zu verankern. „Für die recherchierenden Journalisten ist die ständige Unsicherheit, auf welcher Basis sie ihre Auskünfte einholen dürfen, unzumutbar“, betonte Tilmann Kruse, neu gewählter Sprecher des Presserats in Berlin.

Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.02.2013 können sich Journalisten, die eine Auskunft von einer Bundesbehörde verlangen, nicht mehr auf Landespressegesetze berufen. Nach Auffassung des Presserats muss der vom Gericht lediglich bestätigte Minimalanspruch auf Auskunft nach Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes schleunigst gesetzlich festgeschrieben werden. Die Fraktionen des neuen Bundestages wie auch die Bundesregierung sind deshalb aufgefordert, in der laufenden Legislaturperiode eine gesetzliche Lösung anzubieten, die der Pressefreiheit und dem grundgesetzlich verankerten Informationsanspruch der Journalisten entspricht.

Tilmann Kruse, Vertreter des Verlages Gruner + Jahr, ist am heutigen Mittwoch zum ehrenamtlichen Sprecher des Deutschen Presserats gewählt worden. Der 49-jährige Hamburger wurde vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger in das Gremium entsandt und löst turnusgemäß die bisherige Sprecherin Ursula Ernst vom Deutschen Journalistenverband ab. „Ein wichtiges Thema für den Presserat wird auch 2014 die Trennung von Werbung und Redaktion sein. Ich möchte mich insbesondere dafür einsetzen, den bereits begonnenen Dialog zum Thema Journalisten und Vergünstigungen fortzusetzen und den Kodex darauf zu überprüfen“, sagte Kruse zu Beginn seiner Amtszeit. Stellvertretender Sprecher des Plenums wird Manfred Protze von der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Die Amtszeit dauert zwei Jahre.

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