Keine Schleichwerbung bei „Zeitung in der Schule“
Der Deutsche Presserat fordert die Redaktionen der Tageszeitungen auf, die sich an dem Projekt „Zeitung in der Schule“ beteiligen, die saubere Trennung von redaktionellem Teil und Werbung zu beachten. Grundsätzlich begrüßt der Deutsche Presserat die Initiative "Zeitung in der Schule" und andere, ähnliche Projekte als den sinnvollen Versuch, Medienkompetenz gerade bei jungen Menschen zu fördern. In seiner Sitzung am 19. Februar hatte der Beschwerdeausschuss des Presserats jedoch zwei Beschwerden gegen eine große Tageszeitung als begründet erachtet, die auf der Grundlage von Ziffer 7 des Pressekodex eingereicht wurden. Ziffer 7 der Publizistischen Grundsätze verlangt, dass
„redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken.“
Der so genannte Trennungsgrundsatz gelte auch und gerade für solche Veröffentlichungen, die von Wirtschaftsunternehmen gesponsort würden, so der Presserat. In den beanstandeten Artikeln waren zwei Förderer des Projekts „Zeitung in der Schule“, eine Fastfood-Kette und ein Online-Buchhandel, in deutlich werbender Sprache dargestellt worden. In beiden Fällen sprach der Beschwerdeausschuss einen Hinweis an die Redaktion der Zeitung aus. Besonders, wenn Schüler an die redaktionelle Arbeit herangeführt würden, müssten ihnen von Beginn an auch die ethischen Dimensionen journalistischen Handelns beigebracht werden, so der Presserat in seiner Begründung.
Der Deutsche Presserat plant überdies, in Zukunft diejenigen Zeitungen, Institute und Lehrer, die sich an Projekten wie „Zeitung in der Schule“ beteiligen, durch geeignete Lehrmodule zu unterstützen. Die Vermittlung der ethischen Grundsätze des Pressekodex an alle Mitwirkenden ist unverzichtbar.