Journalisten müssen besser geschützt werden
Der Deutsche Presserat fordert einen nachhaltigeren Schutz vor staatlichen Durchsuchungs- und Lauschaktionen. Das Plenum befasste sich in Bonn mit Vorschlägen zu einem besseren Schutz von Journalisten. „Nach der Durchsuchung von Redaktionsräumen des Magazins Cicero, der Lauschaktion gegenüber einem Redakteur der Dresdner Morgenpost und den Enthüllungen über das Ausspähen von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst wird es immer wichtiger, Journalisten besser vor Durchsuchungs- und Lauschaktionen zu schützen“, sagte Presseratssprecherin Dr. Ilka Desgranges.
Das Zeugnisverweigerungsrecht und das daran anknüpfende Durchsuchungs- und Beschlagnahmeverbot stellt eine wesentliche Voraussetzung dar für eine freie und unabhängige Berichterstattung. Staatliche Maßnahmen im Rahmen von Strafverfolgung, bei der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und zur Aufklärung sicherheitspolitischer Gefährdungen kollidieren häufig mit diesen „Grundfesten“ der Pressefreiheit. In letzter Zeit entstand dabei der Eindruck, Behörden werden tätig, um an die Namen von Informanten oder Quellenmaterial zu gelangen.
„Uns erscheint der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit oft von Seiten der verantwortlichen Behörden nicht ausreichend beachtet. Dabei sind Maßnahmen verboten, die in Wahrheit darauf abzielen, undichte Stellen zu ermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres nochmals ausdrücklich betont“, unterstrich Desgranges.
Der Presserat sieht rechtspolitischen Handlungsbedarf, das Beschlagnahmeverbot in der Strafprozessordnung zu präzisieren. Zudem sollten Durchsuchungen und Beschlagnahmen gegenüber Journalisten/Redaktionen insbesondere dann unzulässig sein, wenn sich der Teilnahmeverdacht auf eine Straftat richtet, die lediglich in der Weitergabe von Informationen an Journalisten bestehen soll. Schließlich müsse die Verwertung so genannter Zufallsfunde – auch bei Lauschaktionen – ausgeschlossen werden.