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Bundeseinheitlicher Presseausweis: Erfolgreiches Vorgehen gegen Fälschungen

Der Deutsche Presserat ist erfolgreich gegen Personen vorgegangen, die gefälschte Presseausweise verwendet hatten. In vier Fällen haben sich Inhaber gefälschter Ausweise außergerichtlich zur Unterlassung verpflichtet. In einem weiteren Fall führt der Presserat die Klage gegen eine Person, die sich mit einem gefälschten Presseausweis Zutritt zu einer Messe verschaffen wollte.

Die Personen, welche die Fälschungen verwendet hatten, sind mutmaßlich keine hauptberuflichen Journalisten. Sie können den bundeseinheitlichen Presseausweis nicht erhalten, da dieser ein Arbeitsmittel ausschließlich für hauptberufliche Journalisten ist. Der Deutsche Presserat geht gegen alle Inhaber von Plagiaten zivilrechtlich vor und bringt entsprechende Fälle auch zur Anzeige.

Weitere Informationen zum Presseausweis:
https://presseausweis.org/

 

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