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Apeldoorn – wie weit darf die Bildberichterstattung gehen?

Dem Deutschen Presserat liegen inzwischen 15 Beschwerden von Lesern vor. Sie richten sich ausnahmslos gegen die Bildberichterstattung von Zeitungen, Zeitschriften und deren Online-Auftritte. Kritisiert werden unter anderem die unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid, die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Opfer sowie Verstöße gegen die Menschenwürde.

Am niederländischen Nationalfeiertag war ein Fahrer in eine Menschenmenge gerast. Sechs Menschen, darunter er selbst, starben. Das Drama spielte sich vor den Augen Tausender Zuschauer ab. Fotografen waren ebenfalls an der Strecke postiert und dokumentierten die Amokfahrt. Viele der so entstandenen Bilder wurden veröffentlicht. Doch was ist aus ethischer Sicht vertretbar? Dürfen die Bilder schwer verletzter Menschen, die durch die Luft gewirbelt werden oder blutend am Boden liegen und mit dem Tod ringen, veröffentlicht werden? Was wiegt höher, das Persönlichkeitsrecht der Opfer und ihrer Angehörigen oder das öffentliche Informationsinteresse an dem Geschehen? Welchen Stellenwert hat der Umstand, dass die Tragödie unter den Augen der Öffentlichkeit geschah?

Der Presserat beurteilt, was aus presseethischer Sicht noch vertretbar ist und was nicht. Zurzeit werden die Beschwerden auf Basis des Pressekodex geprüft und, wenn notwendig, Beschwerdeverfahren gegen betroffene Zeitungen oder deren Online-Auftritte eingeleitet.

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