3. Mai: Tag der Pressefreiheit
Immer wieder werden Büros deutscher Journalisten durchsucht – in Deutschland, aber auch im Ausland. Jüngster Fall: Die Durchsuchung des Büros des Stern-Korrespondenten in Brüssel. Die Strafprozessordnung lässt das nur zu, wenn der Verdacht einer strafbaren Handlung beim Journalisten vorliegt. Durchsucht wird aber auch, ohne dass ein solcher Verdacht vorliegt. Ermittlungsbehörden konstruieren so gelegentlich eine strafbare Handlung von Journalisten, um über eine Durchsuchung an deren Material – und somit auch an deren Quellen und Informanten - zu gelangen.
Dies zeigt, dass die Pressefreiheit in Deutschland, die im Grundgesetz garantiert ist, noch immer nicht ausreichend geschützt ist. So weist die Strafprozessordnung auch Lücken auf, weil das Zeugnisverweigerungsrecht darin nur mangelhaft abgesichert ist. „Das aktuelle Gesetz schützt den Informanten immer noch nicht genug“, sagte dazu Ilka Desgranges, Sprecherin des Deutschen Presserates aus Anlass des Tages der Pressefreiheit.
Fallstricke für die Journalisten enthält auch der Bildnisschutz im Strafrecht, der gerade novelliert wird: „Ist eine Recherche seriös, investigativ und verdeckt, muss eine Interessensabwägung berücksichtigt werden“, so Desgranges. „Es muss für Journalisten deshalb auch zukünftig straffrei möglich sein, in Ausnahmefällen mit versteckter Kamera im privaten Umfeld zu recherchieren“.
Da auch professionelle ethische Standards zu einer freien Presse gehören, will der Presserat den Aufbau von Selbstkontrollorganen – als Gegenmodell zur staatlichen Kontrolle – in anderen Ländern fördern. Jährlich informieren sich viele Journalisten, Verleger und auch Politiker aus dem Ausland beim Presserat über die Freiwillige Selbstkontrolle. Sie berichten in diesen Gesprächen über die Schwierigkeiten und Repressalien in ihren Heimatländern. Desgranges: „Es gibt viele positive Ansätze, aber die Informations- und Pressefreiheit ist noch längst nicht überall als eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie anerkannt.“