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Überarbeitete Beschwerde- und Geschäftsordnung

Kurz vor seinem 50-jährigen Jubiläum hat der Deutsche Presserat seine Beschwerde- und Geschäftsordnung überarbeitet. Der Trägerverein hat in seiner Sitzung am 18. September 2006 die überarbeiteten Fassungen beschlossen.

Wichtigste Neuerung: Der Deutsche Presserat bringt mehr Transparenz in die einzelnen Verfahrensabläufe des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerdeordnung präzisiert nunmehr die Möglichkeit eines Einspruchs des Beschwerdeführers gegen die Entscheidung des Vorsitzenden im Vorverfahren. Außerdem wurde die Vermittlung zwischen den Beteiligten als fester Bestandteil des Beschwerdeverfahrens etabliert. Fried von Bismarck, Sprecher des Deutschen Presserats: „Wir verstehen unsere Arbeit als Dienst an der Öffentlichkeit. Da liegt es auf der Hand, mehr Öffentlichkeit herzustellen.“

Ferner werden die Verfahrensrechte der beteiligten Parteien eines Beschwerdeverfahrens gestärkt. Die neue Beschwerdeordnung sieht außerdem vor, dass missbräuchlich erhobene Beschwerden vom Deutschen Presserat nicht behandelt werden.

Die Regelwerke treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die jeweiligen Fassungen von Beschwerde- und Geschäftsordnung sind auf der Homepage des Deutschen Presserats aufrufbar.

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