Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
In einer Serie schildert eine Boulevardzeitung das rücksichtslose und verkehrsregelwidrige Verhalten von Radfahrern. Verkehrsexperten und Politiker werden zitiert, Leser äußern sich. Eine der Schlagzeilen fragt »Radfahrer - Rüpel der Nation?«. Der Präsident eines Automobilclubs, der in einer der Schlagzeilen eine Steuer für Radfahrer fordert und daraufhin bei der Redaktion gegen diese Unterstellung protestiert, wird in einer späteren Ausgabe mit der entgegengesetzten Aussage zitiert. Ein Interessenverband der Radfahrer sieht in der Folge eine Fülle von Verzerrungen und in der Formulierung »Rüpel der Nation« eine diskriminierende Pauschalbehauptung. (1989)
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Unter der Überschrift »Nach 38 Operationen ein Krüppel« schildert eine Tageszeitung die Krankheits- und Leidensgeschichte einer 39jährigen Frau. U. a. wird mitgeteilt, dass die Frau gegen einen der sie behandelnden Ärzte den Vorwurf erhebt, schwere Behandlungsfehler begangen zu haben. Wegen dieses Vorwurfs hat die Frau Gutachten in Auftrag gegeben und gegen den Arzt Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld erhoben. Zu dem Artikel werden Leserbriefe veröffentlicht, darunter einer, der die Position des betroffenen Arztes vertritt. Jener beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der Artikel berichte von vielen Ärzten, aber nur er werde namentlich genannt. Damit werden ihm alle angeblichen Fehlleistungen anderer Ärzte angelastet. (1989)
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Eine Gesellschaft, die die Interessen von Kriegsdienstgegnern vertritt, beklagt sich, dass es ihr nicht gelingt, Termine für Gruppentreffen und Beratungen in den Veranstaltungskalender einer Lokalzeitung einzubringen. Als Begründung für die Ablehnung gibt die Zeitung an, die Gesellschaft sei als linksextremistische Gruppierung im Verfassungsschutzbericht erwähnt. (1989)
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Unter der Überschrift »Aufregung in ... Frau auf dem Dach« berichtet eine Lokalzeitung über den Versuch einer Frau, sich durch einen Sprung vom Dach ihres Wohnhauses das Leben zu nehmen. Mitgeteilt wird, dass die Frau unter Depressionen leidet und zur psychiatrischen Behandlung in die Landesnervenklinik gebracht wurde. Ein Foto zeigt das Wohnhaus der Frau, die Unterzeile nennt Namen des Ortes und der Straße. Eine Leserin des Blattes sieht vertrauliche Informationen über Krankheitszustände unzulässig verbreitet der Artikel sei unsensibel, der Autor bedenke nicht die Auswirkungen. (1989)
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Eine Zeitschrift veröffentlicht im Wortlaut ein Schreiben, mit dem ein Leser sein Abonnement gekündigt hat. Auf einer kompletten Heftseite kommentiert anschließend der Chefredakteur den Stil des Briefes, seine Sprache und die Zeichensetzung. Der Absender sieht sich durch das Zerpflücken seines nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Briefes lächerlich gemacht. (1989)
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»Erneut sorgt ein Professor.. . für Unruhe - Eltern befürchten die Entführung ihres Kindes« verkündet eine Lokalzeitung ihren Lesern in einer Schlagzeile. Und sie berichtet: Ein 50jähriger Professor habe sich maskiert auf ein Grundstück geschlichen, so dass die Bewohner ein Verbrechen befürchteten und die Polizei einschalteten. Der Wissenschaftlerhabe seine Aktion mit seinem Auftrag begründet, wonach neue Lernziele, Lehrverfahren und Unterrichtsinhalte erforscht werden sollen. In der selben Veröffentlichung erinnert die Zeitung an einen ähnlich spektakulären Vorgang ein Jahr zuvor, für den ein Kollege des Forschers, Professor am selben Institut, verantwortlich war. Dieser Vorgang, der damals zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geführt hatte, wird noch einmal in Einzelheiten geschildert. Während der Name des Handelnden im aktuellen Fall unerwähnt bleibt, nennt die Zeitung im Zusammenhang mit dem ein Jahr zurückliegenden Fall den Namen des Betroffenen. Einen Tag später stellt sie klar, die Maskierungs- Aktion des Professors habe nichts mit einem Forschungsprojekt zu tun. Vielmehr werde das Verhalten des Mannes als »krankhaft« bewertet. Es sei als private Handlung einzustufen. Die betroffene Familie habe mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Mannes auf ein Strafverfahren verzichtet. Ergänzend wird mitgeteilt, dass Untersuchungen im Vorjahr zu keiner Beanstandung der Aktion durch Institutsleitung oder Staatsanwaltschaft geführt hatten. Dennoch sieht sich der Betroffene durch die Veröffentlichung diffamiert. Der Artikel stelle ohne Grund einen Zusammenhang zwischen dem damaligen Unterrichtsprojekt und dem jetzigen obskuren Entführungsfall her. (1989)
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Ein Leser äußert sich in einem Brief an seine Zeitung in drastischen Worten zu einem Kommentar. Die Redaktion antwortet ihm, der Brief werde nicht veröffentlicht, da er nur Beschimpfungen enthalte. Da ihm nicht zugemutet werden könne, die Zeitung weiter zu lesen, kündige diese ihrerseits das Abonnement und werde ab Januar die Lieferung einstellen. In einem weiteren Schreiben teilt der Verlag dem Verfasser des Leserbriefes mit, er werde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen. Der Betroffene ruft den Deutschen Presserat an. Er will wissen, ob es den Richtlinien für die publizistische Arbeit entspricht, einen Leserbrief abzulehnen, und ob der Verlag wegen seiner »monopolartigen Stellung« nicht zur Lieferung der Zeitung verpflichtet ist. Die Zeitung selbst vertritt die Auffassung, dass ein Verlag das Recht hat, ein Abonnement von sich aus zu kündigen. Dies sei eine rein wirtschaftliche Entscheidung. Einen Zwang für den Verlag, einen bestimmten Leser zu beliefern, könne es nicht geben. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über die gescheiterten Erpressungsversuche eines jungen Mannes zum Nachteil eines ),bekannten Gastronomen« und eines Spielhallenbesitzers. Der Beitrag bezieht sich auf Ermittlungen der Kriminalpolizei und schildert Einzelheiten des Tatverlaufs. Während der »Gastronom« als ein Opfer der Straftat anonym bleibt, erwähnt der Artikel mehrmals den vollen Namen des ebenfalls betroffenen Spielhallenbesitzers, dessen Firma und dessen Aktivitäten als Vereinssponsor. Der Mann sieht sich in seiner Privatsphäre verletzt. (1989)
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Ein als Vereinssponsor bekannter Unternehmer beschwert sich beim Deutschen Presserat über zwei wortgleiche Veröffentlichungen in zwei Regionalzeitungen, die sich mit Renovierungsarbeiten in seiner Privatvilla befassen. Nachdem drei Jahre lang gebaut worden sei, beginne der Bauherr nun, an den Handwerkerleistungen »herumzumäkeln« und die Zahlungen einzustellen, behaupten die Zeitungen. Ein Glaser habe ihn inzwischen zur Zahlung verklagt, andere Handwerker seien gewillt, gleiches zutun. Der Artikel zitiert Handwerker, die meinen, nicht Zahlungsunfähigkeit sei die Ursache des Verhaltens des Unternehmers. Vielmehr betreibe der Mann ein Spiel, er habe viel Geld für Anwälte. Der Betroffene sieht sich verächtlich gemacht. Außerdem habe er keine Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. (1989)
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