Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!
Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.
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6642 Entscheidungen
Ein Boulevardblatt berichtet, die Polizei einer deutschen Großstadt habe mehrere Mitglieder einer Diebesbande gefasst, die aus 42 rumänischen Asylanten« bestehe und monatelang in der ganzen Bundesrepublik Einbrüche verübt habe. Die Schlagzeile lautet: »Eine Million Mark Beute: Asylanten als Einbrecher... gefasst«. In seinem Pressedienst hatte das zuständige Landeskriminalamt Einzelheiten dazu mitgeteilt und von einer »Gruppe rumänischer Asylanten« gesprochen. Zwei Leser des Blattes sind der Ansicht, hier gehe es offensichtlich nicht um journalistisch korrekte Berichterstattung, sondern darum, Minderheiten noch mehr zu diskriminieren. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet, dass die Vorstandswahl einer politischen Partei in der Stadt angefochten werde. Dies sei eine Folge von Auseinandersetzungen innerhalb der Partei sowie zwischen Orts- und Kreisvorstand. In einem Kommentar dazu heißt es, der interne Streit sei von einer kleinen Gruppe angezettelt worden. Zu dieser Gruppe, die drauf und dran sei, die kommunalpolitische Arbeit in der Mehrheitspartei der Stadt Lahmzulegen, zählt der Autor u. a. auch das sogenannte »Heidelberger Patientenkollektiv«. Drei Tage später stellt die Redaktion des Blattes klar: »Heidelberger Patientenkollektiv« sei die von der Partei selbst benutzte Ironische Bezeichnung für eine Gruppe von Nörglern und Querulanten. Eines der betroffenen Parteimitglieder lege Wert auf die Feststellung, dass es mit dieser Gruppe nichts zu tun habe. In einer »Gegendarstellung« mit redaktioneller Anmerkung geht die Zeitung später nochmals auf den Kommentar ein. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wird der Vergleich mit der terroristischen Vereinigung beanstandet (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über das Bemühen eines Bürgers der Stadt um Rückkehr in eine Partei, die für ihn jedoch moralisch nicht mehr tragbar sei, »sollte der Parteitag im Juli den Vorstand bestätigen (da hat doch keiner ein einwandfreies Führungszeugnis)«. In einem anderen Bericht stellt die Zeitung den Austritt weiterer Parteimitglieder als Protest gegen den undemokratischen Führungsstil des Kreisvorsitzenden dar. Die Redaktion gibt die Vorwürfe der Parteimitglieder wieder. U. a. sei der Antrag, eine Aussprache über den Vorsitzenden zu führen, nach einer für ihn typischen, äußerst undemokratischen Diskussion »niedergestimmt« worden. Der Landesverband der Partei beschwert sich. Unzulässig sei die Behauptung, keines der Vorstandsmitglieder habe ein einwandfreies Führungszeugnis. Unzulässig sei auch, eine Abstimmungsniederlage mit »niederstimmen« zu bezeichnen. (1989)
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Eine Tageszeitung meldet den Tod eines Journalisten. Sie nennt seinen Namen, die Stadt, in der er starb. Sie berichtet über die Todesursache: Die Immunschwäche Aids. Die Ehefrau des Verstorbenen sieht mit dem Hinweis auf die Krankheit die Intimsphäre ihres Mannes verletzt (1989)
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Eine Lokalzeitung schildert die Geschichte eines neunjährigen Mädchens, das In Sekten und Kommunen aufwächst und erst acht Monate lang die Schule besucht hat. Aus der Sicht des Vaters, der sich gerichtlich um Kontakte zu dem Kind bemüht, werden das Leben des Kindes und die Entwicklung der Mutter als Sektenangehörige beschrieben. Der Name des Vaters wird genannt, sein Foto veröffentlicht Ein ähnlicher Artikel erscheint vier Wochen später In einer Zeitschrift. Die Mutter des Kindes beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie sieht sich diffamiert, beanstandet die einseitige Darstellung von Einzelheiten aus dem Privatleben der Beteiligten. (1989)
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Ein Leserbrief in einer Lokalzeitung nimmt zu Demonstrationen gegen eine Kundgebung Rechtsradikaler Stellung, die am Tag des Erscheinens geplant sind »Grünrote Gesinnungsgenossen« sowie DGB hätten das Ziel, die Veranstaltung. zu verhindern: Der Leserbriefschreiber nennt dann Namen, die sich die Bürger merken sollen. Wenn es zu Auseinandersetzungen und Sachschäden komme bis hin zu Körperverletzungen, dann liege zumindest die geistige Urheberschaft bei diesen Leuten, während die Drecksarbeit durch die anreisenden roten Schläger- und Chaotentrupps übernommen werde. Im Polizeibericht der Zeitung am folgenden Tag wird mitgeteilt, dass Demonstranten tatsächlich Mitgliedern der Veranstalter den Zugang zur Kundgebung zu verwehren suchten. Es gab auf beiden Seiten Verletzte. Der Leserbrief löst eine Beschwerde beim Deutschen Presserat aus. Politische Gegner - so der Beschwerdeführer - werden in Form einer Schwarzen Liste genannt und dem Volkszorn ausgeliefert. (1989)
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»Die Mörder sind unter uns« stellt eine Zeitschriftfest. Unter dieser Schlagzeile berichtet sie über »Religions-Terroristen« arabischer Herkunft, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, wo sie »alle Gesetzeslücken ausnutzen können«. So sei in einer süddeutschen Stadt ein Mann untergetaucht, der wegen Mordverdachts in Spanien inhaftiert war und dann freigepresst wurde. Das Mitglied einer Kampfgruppe, indem Bericht mit Namen genannt, habe in der Bundesrepublik politisches Asyl beantragt, sei wegen Diebstahls hier inzwischen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Eine Interessengemeinschaft von Flüchtlingen hält den Bericht für hetzerisch und persönlichkeitsverletzend. Die Informationen seien unter falschem Vorwand und unter Bruch des Sozialgeheimnisses beschafft worden. (1989)
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