Entscheidungen finden

Wie hat der Presserat entschieden?

Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.

Bitte beachten: Im Volltext abrufbar sind nur Entscheidungen mit den Aktenzeichen ab 2024, z.B. 0123/24/3!

Nach detaillierten Richtlinien (z.B. 8.1) können Sie erst ab den Fällen aus 2024 recherchieren. Ältere Fälle werden nur unter der entsprechenden Ziffer (z.B. 8) angezeigt.

Sie haben Fragen zu unseren Sanktionen? Hier finden Sie Erläuterungen.

 

Entscheidungsjahr
6642 Entscheidungen

Privatsphäre

Freitod

In großer Aufmachung berichtet eine Boulevardzeitung über den Freitod eines bekannten Rundfunk-Sportreporters. Motiv sei eine heimtückische Krankheit: Der Reporter habe befürchten müssen, blind zu werden. Er habe an einer Netzhautablösung gelitten. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weist die Ehefrau auf Unwahrheiten in der Berichterstattung hin. Die Netzhautablösung sei erfolgreich operiert worden. Es stimme nicht, dass ihr Mann Fußballspieler nicht mehr habe erkennen können. In dem Abschiedsbrief sei von einer heimtückischen Krankheit nicht die Rede gewesen. In dem Artikel werde der Anschein erweckt, der Redaktion habe dieser Abschiedsbrief vorgelegen. (1989)

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Suchtkrankheit

Eine Lokalzeitung erzählt die Geschichte eines Mannes, der »dieser Tage In seiner ... Wohnung von der Polizei tot in seiner Badewanne aufgefunden wurde«. Geschildert werden die Beobachtungen von Mitbewohnern, die von Alkoholgenuss, Lärmbelästigung, Kneipenbesuchen und einem desolaten Zustand des Mannes sprechen. Die Polizei habe den Mann vorher einmal »betrunken in seinen Exkrementen« aufgefunden. Weder Nachbarn, Polizei noch Gesundheitsamt hätten ihn und seine Probleme in den Griff bekommen können. Tags darauf veröffentlicht die Redaktion »in eigener Sache« eine Erklärung, dass sie nicht beabsichtigt habe, einen Menschen bloßzustellen oder zu verunglimpfen. Mit dem Beitrag »Der Alkoholiker von nebenan« habe sie kein Einzelschicksal, sondern Not und Ohnmacht von Beteiligten in solchen Situationen beschreiben wollen. Die Redaktion bedauert, dass durch einige Formulierungen dieses Anliegen nicht genügend deutlich geworden sei. Der Bruder des Toten beschwert sich beim Deutschen Presserat über eine falsche Darstellung des Falles und die Identifizierbarkeit der Beteiligten. So sei der behauptete Alkoholmissbrauch nur sekundäres Zeichen einer weit schlimmeren Krankheit gewesen. (1989)

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Meinungsumfrage

Sozialforscher bitten die Redaktion einer Boulevardzeitung, ihre Leserinnen zur Beteiligung an einer Umfrage aufzurufen, die sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz betrifft. Der Redaktion wird zur Erläuterung eine kurze Darstellung des Projekts und eine Pressemitteilung über das Ergebnis eines Workshops zum selben Thema übermittelt. Ein Volontär, mit der Ausarbeitung des Anliegens betraut, hält die in der Presseerklärung dargestellten Interviews bereits für das Zwischenergebnis einer repräsentativen Umfrage. Unter der Schlagzeile »Anmache: Karriere-Frauen schlimm dran« enthüllt sein Bericht, dass jede Frau schon ein oder mehrere Male am Arbeitsplatz sexuell belästigt worden ist: Als die Sozialforscher, die ihre Fragebogen tatsächlich noch gar nicht ausgegeben haben, die Verwechslung beanstanden, fragt die Zeitung ihre Leserinnen in einer zweiten Veröffentlichung zum selben Thema: »Anmache - wer hat Erfahrungen?«. (1988)

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Bürgermeister-Kolumne

Eine Lokalzeitung lässt in einer Kolumne den Oberbürgermeister zu Wort kommen, der sich unter Bezugnahme auf die »eingeläutete Wahlkampfzeit« zu »kritischen Fragen der Stadtpolitik« äußert. Der OB wirbt beim Leser um Verständnis für zahlreiche Baumaßnahmen in der Stadt. Die vielen Straßenaufbrüche seien zwar lästig, es stehe aber ein gutes Gesamtkonzept dahinter, und das Ergebnis werde der Qualität der Stadt zugute kommen. Außerdem nimmt der Oberbürgermeister Stellung zu »Politanträgen von links«, unter denen es manche »Seifenblase« gebe. Sechs Wochen später steht in der Zeitung ein Interview mit dem politischen Kontrahenten des OB, dessen Partei zuvor gegen die Kolumne protestiert hatte. Ein Leser beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die OB-Kolumne enthalte parteipolitische Werbung. Sie verletze den Grundsatz der Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung. (1989)

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Diffamierung eines Offiziers

In einem Bericht über die Neuordnung der Wehrdienstdauer verweist eine Boulevardzeitung auf die Mitwirkung eines namentlich genannten Offiziers im Führungsstab des Verteidigungsministeriums, der »zum Dank für seine planerischen Leistungen sogar General werden soll«. Dieser sieht sich durch die Veröffentlichung diffamiert. Die Verantwortung, die ihm die Zeitung unterstelle, habe er gar nicht. (1989)

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Katastrophenfotos

Im Fußballstadion der englischen Stadt Sheffield ereignet sich ein Unglück, bei dem mehrere Menschen ums Leben kommen. Ordnungskräfte haben nachträglich weitere Zuschauer in das bereits gefüllte Stadion eingelassen. Diese drängen so heftig nach vorne, dass die am Absperrgitter stehenden Menschen zusammengepresst werden. Unter dem Titel »Die Bilder der Todespanik« zeigt eine Wochenzeitschrift auf drei Fotos, wie ein junger Mann mehr und mehr an das Gitter gedrückt wird und schließlich leblos zusammensackt. Ein Leser führt in seiner Beschwerde an, es entspreche nicht mehr dem Informationsauftrag der Presse, in der Bilderreihe »herauszuvergrößern, wie der arme Kerl stirbt«. (1989)

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Vorverurteilung

Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift »Schlepperbande schickte Kinder auf Diebestour« über sechs jugoslawische »Landfahrer«, denen von der Staatsanwaltschaft Erpressung, Nötigung, Betrug u. a. vorgeworfen werde. Unter Hinweis auf die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie auf Aussagen zweier »gepeinigter Familien« werden Einzelheiten der angeblichen Straftaten mitgeteilt Neben dem Artikel erscheint ein Kommentar über Ausländerfeindlichkeit, Vorurteile und die Notwendigkeit, über Verbrechen zu berichten. - Vier Monate später wird über den Beginn des Prozesses berichtet: »Fünf Jugoslawen stehen vor Gericht - Mit Mafiamethoden Landsleute erpresst - Opfer mit Morddrohungen zahlungswillig gemacht - Angeklagte bestreiten alles«. Die Vornamen zweier Angeklagter werden genannt. Ein am Strafprozess beteiligter Verteidiger wendet sich an den Deutschen Presserat. Er sieht die Gefahr, dass das Gericht durch die vorverurteilende Berichterstattung beeinflusst wird. (1989)

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Gerichtsberichterstattung

Eine Lokalzeitung berichtet über den Prozess gegen einen Arzt, der angeklagt ist, fahrlässig den Tod einer Patientin verursacht zu haben. Die Überschrift lautet »Arzt wurde zu Strafe von 100000 Mark verurteilt«. Tatsächlich wurde das Verfahren aber eingestellt und dem Angeklagten auferlegt, 100 000 Mark an eine wohltätige Einrichtung zu zahlen. Die Berichterstattung dagegen - so der Beschwerdeführer - erwecke den Eindruck, als sei er als schuldig verurteilt worden. (1989)

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Fotoverwechslung

Ein Nachrichtenmagazin berichtet unter der Überschrift »Grips gefordert« über internationale Bemühungen von Umweltschützern, die Verwendung von Treibgas (FCKW) zu verringern, während sich die Industrie auf zweifelhafte Ersatzstoffe verlegt. U. a. heißt es: »Anstatt auf natürliche Produkte umzusteigen - etwa Helium als Kühlmittel, mechanische Pumpzerstäuber statt gefährlicher Treibgase, mineralische Dämmplatten statt Kunststoffschaum - beschwört die Industrie immer neue Gefahrenmomente herauf«. Den Beitrag illustriert u. a. ein Werkfoto, das Dämmbaustoffe aus Styropor zeigt Der Industrieverband Hartschaum legt Beschwerde ein. Die Abbildung erwecke im Zusammenhang mit dem Text den Eindruck, Styropor werde mit FCKW hergestellt. (1989)

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