Wie hat der Presserat entschieden?
Rüge, Missbilligung oder Hinweis, wie hat der Presserat entschieden? Hier können Sie online in der Spruchpraxis des Presserats eine Auswahl an Beschwerdefällen von 1985 bis heute recherchieren.
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6642 Entscheidungen
Eine Schlägerei in einer Bar ist das Thema eines Gerichtsberichts in einer Lokalzeitung. In der Unterzeile der Überschrift und auch im Text werden die Kontrahenten als Zuhälter und Landfahrer gekennzeichnet. Im Text ist auch von Zigeunern die Rede. Der Autor stellt fest, Gründe für »viele Lügen« und »wenig Erinnerungsvermögen« der Prozessbeteiligten seien in den »besonderen Gesellschaftskreisen« des Opfers (»Vergnügungsmilieu«) und des Täters (»Landfahrer«) zu suchen. (1989)
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Eine Lokalzeitung schildert mehrere Fälle eines Trick-Betrugs, den ein Paar in verschiedenen Geschäften begangen hat. Mitgeteilt wird die Beschreibung der flüchtigen Täter durch die geschädigten Opfer: »Es könnte sich um Zigeuner, Inder oder Perser gehandelt haben«. (1989)
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Zwei Lokalzeitungen, die durch eine Arbeitsgemeinschaft miteinander verbunden sind, berichten gleichlautend über Diebstähle in Italien, die von Kindern begangen werden. Die Überschrift stellt fest: »Geraubt und dann zum Diebstahl abgerichtet - in Italien werden Zigeunerkinder aus Jugoslawien als Lohn-Sklaven gehalten«. Der Text legt dar, dass »Zigeunerkinder« in Italien »in Gruppen oder gar in Rudeln« Passanten anbetteln und auch bestehlen, dass die Hintermänner einen regelrechten »Kindermarkt« betreiben, der von den Behörden als »Sklaverei« bezeichnet wird. Eingefügt ist ein Agenturbericht über eine Razzia im Kölner Roma-Lager. Zum Bericht erscheint das Bild von drei »jugoslawischen Zigeunerkindern« aus Berlin. - Die Redaktionen erklären, einen Sachverhalt von erheblichem öffentlichen Interesse dargestellt zu haben: Kinder wurden von Erwachsenen missbraucht. Sie erscheinen nicht als Straftäter, sondern als Opfer von Organisationen. (1990)
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Eine Lokalzeitung schreibt über bettelnde »rumänische Landfahrer« in der Innenstadt. Mittellosigkeit werde von diesen »Landfahrern« trickreich vorgespielt. Nach dem Asylrecht sei ihr Aufenthalt in der Stadt widerrechtlich. Die Polizeiverordnung verbiete Betteln. Bei der Staatsanwaltschaft liege eine Anzeige gegen die »rumänischen Landfahrer« vor. - In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde bedauert die Redaktion, auf die ethnische Zugehörigkeit der Täter hingewiesen zu haben. Hinweise dieser Art werde man künftig unterlassen. (1989)
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»Im Roma-Prozess vorerst kein Ende abzusehen« lautet die Schlagzeile eines Berichts, in dem eine Lokalzeitung den Stand eines 14 Monate währenden Verfahrens gegen sieben Jugoslawen schildert, die des Bandendiebstahls angeklagt sind. In der Unterzeile der Überschrift und im Text wird das Schlusswort eines der Angeklagten zitiert: »Zigeuner-Rotznasen haben uns falsch belastet«. In ihrer Stellungnahme zur Beschwerde erklärt die Redaktion, in einem so exponierten Fall entspreche der Hinweis auf die ethnische Zugehörigkeit der Beteiligten der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Der zitierte Angeklagte bezeichne sich selbst als Roma. Derartige Gerichtsverfahren ließen den Schluss zu, dass bestimmte Tatmerkmale auf Täter zurück gehen, die praktisch ohne Ausnahme den ethnischen Gruppen der Sinti und Roma angehören. Tabuisierung gefährde und beschädige die Glaubwürdigkeit von Interessenvertretern ebenso wie die der Medien. (1989)
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Eine Lokalzeitung berichtet über die Fahndung nach einem jugendlichen »jugoslawischen Landfahrer« und »ausgebufftem Einbrecher«, dem zahlreiche Straftaten zur Last gelegt werden, dessen genaues Alter und dessen Herkunft aber nicht ermittelt werden konnten. - Im nachhinein bedauert die Redaktion diese Form der Veröffentlichung. Die Chefredaktion ermahnt ihre Mitarbeiter, künftig derartige Verunglimpfungen zu vermeiden. (1989)
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»Einbrecher im Anmarsch?« fragt eine Lokalzeitung in der Schlagzeile eines Berichts über den anonymen Brief eines Bürgers an die Polizei, der die Vermutung äußert, »eine Gruppe von Roma und Sinti« bereite sich auf einen größeren Einbruchs-Coup in Deutschland vor. (1989)
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In der Überschrift eines Gerichtsberichts zitiert eine Lokalzeitung den Angeklagten des Strafverfahrens, der Vorwürfe gegen eine ihn belastende Zeugin erhebt: »Eine eifersüchtige Sinti Frau ist zu allem fähig«. lm Text werden weitere negative Äußerungen des Mannes über die »Sinti Frau« wiedergegeben. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma sieht in diesen Formulierungen eine schwerwiegende Diskriminierung. (1990)
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